Hallo,
ich habe gehört, dass, wenn Grundsicherung beantragt wird bei Erwerbsunfähigkeit, mein 18 jähriger behinderter Sohn nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt, sondern er allein berechnet wird.
Er wohnt derzeit bei uns. Stimmt das? Ich höre da von den verschiedensten Stellen verschiedenste Meinungen?
Liebe Grüße
Nelly
ich habe gehört, dass, wenn Grundsicherung beantragt wird bei Erwerbsunfähigkeit, mein 18 jähriger behinderter Sohn nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählt, sondern er allein berechnet wird.
Er wohnt derzeit bei uns. Stimmt das? Ich höre da von den verschiedensten Stellen verschiedenste Meinungen?
Liebe Grüße
Nelly