Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betreuung durch Hartz IV beziehendes Elternteil

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betreuung durch Hartz IV beziehendes Elternteil

    Hallo Ihr lieben, heute mal wieder eine Frage, die mich gerade beschäftigt.

    Ich erhalte mit meinen beiden Kindern Hartz IV. Meine jüngere Tochter ist 19 und bekommt über die ARGE Sozialgeld. Grundsicherung bin ich gerade dabei zu beantragen.

    Ende letzten Jahres forderte das Gericht von mir erstmalig einen Bericht, den ich so gut ich konnte schrieb. War ja das erste mal und ich wusste nicht so recht, was denn da nun alles rein geschrieben werden muss.
    Das scheint in Ordnung gewesen zu sein, den Erhalt des Berichtes wurde mir heute mitgeteilt. Man teilte mir zudem mit, dass man Ende 2010 wieder einen solchen Bericht anfordern wird und eine Vermögensübersicht.

    Nun, wer Hartz IV bezieht weiß, dass es da nix zum ansparen gibt. Wer von Euch ist in ähnlicher Situation und was schreibt Ihr in einene solchen Vermögensübersicht alles rein.
    Muss ich alle Quittungen aufheben? Wie soll ich das denn machen, ich gehe doch für uns drei einkaufen und nicht für jeden extra, so wie man das vll. machen könnte, wenn man für jemanden außerhalb der Wohngemeinschaft Betreuer ist.

    Brauch ich dann nur angeben, dass meine Tochter nur den Hartz IV Regelsatz hat (Kindergeld ist ja darin enthalten, weil abgezogen wird)?

    Bräuchte da mal erfahrungswerte von Euch. Sicher wird das aber auch von Bundesland und von Ort zu Ort anders gehandhabt werden, aber so habe ich evtl. eine grobe Einschätzung.

    Ich danke Euch
    Anke

Online-Benutzer

Einklappen

17 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 17.

Lädt...
X