Hallo,
ich habe folgendes Problem und hätte da gern eine Information.
Mein Sohn (25 Jahre, GdB 50%, seit Dezember 2009 befristet EU-Rentenempfänger) möchte in absehbarer Zeit in eine eigene Wohnung ziehen.
Er wird derzeit nicht gesetzlich betreut.
Ich habe vor kurzem gerichtlich das Kindergeld erstritten, was seitens der Familienkasse gestrichen wurde.
Meine Frage lautet wie folgt: Bleibt der Kindergeldanspruch erhalten, wenn mein Sohn aus der elterlichen Wohnung auszieht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Habe mal kurz im Forum recherchiert, aber nichts treffendes gefunden.
Viele Grüße
D.Fieting
ich habe folgendes Problem und hätte da gern eine Information.
Mein Sohn (25 Jahre, GdB 50%, seit Dezember 2009 befristet EU-Rentenempfänger) möchte in absehbarer Zeit in eine eigene Wohnung ziehen.
Er wird derzeit nicht gesetzlich betreut.
Ich habe vor kurzem gerichtlich das Kindergeld erstritten, was seitens der Familienkasse gestrichen wurde.
Meine Frage lautet wie folgt: Bleibt der Kindergeldanspruch erhalten, wenn mein Sohn aus der elterlichen Wohnung auszieht? Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Habe mal kurz im Forum recherchiert, aber nichts treffendes gefunden.
Viele Grüße
D.Fieting