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betreungsrecht bei behinderter schwester

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    betreungsrecht bei behinderter schwester

    wir haben einige fragen zum betreungsrecht und wissen nicht so recht wo wir die nötigen und objektiven antworten erhalten sollen . es geht um die schwester meiner frau (46Jahre schwer geistig behindert) . sie wurde nach dem tod ihrer eltern von einem heim zum anderen geschoben und landete über den umweg landeskrankenhaus in dem heim in dem sie jetzt seit 10jahren lebt . sie hat zur zeit einen gesetzlichen betreuer, da meine frau , ihre schwester und ich seinerzeit die betreuung abgelehnt hatten . dies geschah aufgrund der ungeklärten unterbringung und der dadurch herschenden unsicherheit ( man sagte uns wenn kein heimplatz gefunden wird müste der geschwisterteil der die betreung hat für die unterbringung sorgen . eventuell auch bei sich zuhause) .
    da wir jetzt das gefühl haben das sich in dem heim einiges zum negativen entwickelt hat ( seit dem einsatz einer neuen leiterin ) und meine schwägerin mit medikamenten ruhigestellt werden sollte . das war ihr nicht gut bekommen und sie wäre meiner frau bei einem besuch fast umgekippt . nach einer daraufhin erfolgten beschwerde wurde sie im lkh neu medikamentös eingestellt ( vorher wurden die medikamentendosen von einem freien Pycharter hochgesetzt ) . seit sie wieder zurück ist erhgalten wir von dem mitarbeitern der wohngruppe keine informationen über ihren zustand ( haben das gefühl , das sie von der leitung einen maulkorb verpast bekommen haben ) auch der gesetzliche betreuer stellt keine große hilfe dar, sondern greift einfach die wünsche der leiterin auf.
    nun wollen wir selbst die betreung übernehmen um mehr einfluss auf ihr wohlergehen zu haben . auch haben wir die möglichkeit sie früher oder später (über eine lange warteliste) hier im ort in einem heim unterzubringen ( bisher 60km entfernt) um uns mehr um sie zu kümmern . wir wissen jedoch nicht was mit der übernahme des betreungsrechtes für verpflichtungen und rechte auf uns zukommen(unterbrinung z.b. wenn es im neuen heim nicht klapppt , gesundheit , medikamente , finanzen etc. ) eine rechtliche beratung beim anwald ist sehr teuer (erstberatung200€) , vom zuständigen vormundschafsgericht erhielten wir nur eine sehr algemein gehaltene broschüre und die antwort das man uns auf einzelne fragen dazu wohl eine antwort geben und uns einen antrag für die betreung zusenden könne . nun bereiten uns unsere frage einige sorgen , da wir nicht wissen ob irgendwo juristische fallstricke lauern zb. das wir meine schwägerin bei uns unterbringen müsten wenn etwas schiefläuft oder auf uns finanzielle forderungen zukommen wenn ihre hilfe zum lebensunterhalt nicht ausreicht. wir (insbesondere meine frau) suchen geschwister von geistig behinderten die das betreungsrecht haben, oder hatten und mit dehnen wir erfahrungen austauschen können ob gefahren lauern oder eine übernahme der betreuung problemlos möglich ist und wie sie es hand haben vielen lieben dank anita und herbert

    #2
    AW: betreungsrecht bei behinderter schwester

    Hallo Anita und Herbert,

    Beratung zum Betreuungsrecht bieten z.B. Betreuungsstellen, die es in jedem Landkreis gibt.

    Diese Betreuungsstelle müsste für euch zuständig sein:

    Landkreis Emsland
    Betreuungsstelle
    Ordeniederung 1
    49716 Meppen

    Telefon: 0 59 31/44-15 52 oder -25 53

    In Würzburg sind dort sehr kompetente Ansprechpartner. Ich hoffe, ihr habt bei euch auch Glück!

    Liebe Grüße
    Andreas
    www.intakt.info

    Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.

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      #3
      AW: betreungsrecht bei behinderter schwester

      hallo andreas
      mit der betreuunngsstelle haben wir schon mal gesprochen . leider hat man uns dort nicht weitergeholfen , sondern uns nur verunsichert indem man uns davon abhalten wollte , das betreuungsrecht zu übernehmen und uns sagte das wir es beim kleinsten fehler wieder loswird und strafrechtlich belangt wird . vielen dank anita und herbert

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