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WfbM und Urlaub

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    WfbM und Urlaub

    Hallo zusammen,

    heute hab ich mal ne Frage zum Urlaub in einer WfbM.

    Mein Sohn hat einen Anspruch von 31 Tagen das wissen wir , nun aber die Frage darf er diesen Urlaub selber planen oder muss er sich an Vorgaben der WfbM halten.

    Ihm wurde heute gesagt die WfbM hat im Sommer 3 Wochen zu und zwischen Weihnachten und Neujahr.

    Wir das heißt Mann, ich und die Kinder wollen aber im Oktober für 2 Wochen in die Türkei , diese wäre aber bei der Urlaubsplanung der WfbM garnicht möglich.

    Wir hatten so sehr vom Türkei Urlaub geschwärmt das er unbedingt diesmal mit möchte. Nur wen er sich an die Vorgaben halten muss ist dies ja garnicht möglich.

    Wer kann mir hier weiter helfen

    Grüßle
    Seti

    #2
    AW: WfbM und Urlaub

    Hallo Seti,

    das ist eigentlich bei ALLEN Arbeitnehmern gleich... : Steht im Vertrag : Betriebsurlaub.... dann ist für ALLE Betriebsurlaub.... plus die übrigen frei verfügbaren Urlaubstage.

    Helmut

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      #3
      AW: WfbM und Urlaub

      Es gibt keinen Vertrag , deshalb frag ich ja.

      Ihm wurde es gesagt WfbM macht im Sommer 3 Wochen zu und fertig.

      Wie gesagt zwischen Weihnachten und Neujahr sehe ich das ein aber der Rest nee dafür hab ich echt kein Verständnis.

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        #4
        AW: WfbM und Urlaub

        Hallo Seti,

        ich hab noch von keiner WfB gehört, die den Urlaub nicht so... 3 Wo. Betriebsurlaub im Sommer, und zwischen Weinhachten und co. .. geregelt hat. In Sonja WfB ist noch mehr Urlaub.. z.B. einige "Brückentage" auch als "Betriebsurlaub" für die Beschäftigten geregelt. Dennoch bleibt am ende genug Uraub zur freien Verfügung.

        Helmut

        Kommentar


          #5
          AW: WfbM und Urlaub

          Hallo Helmut,

          ich hab mich jetzt in den weiten des Netz schlau gemacht und folgendes dazu gefunden.http://www.lzjobs.de/bewerber/karriere/arbeitsrecht/

          Erstens darf AG( Arbeitgeber) dem AN( Arbeitnehmer) vorschreiben wann Urlaub , ABER er muss auch die belange seiner AN berücksichtigen.Laut Urteil des BAG( Bundesarbeitsgericht)

          Das nächste wen Betriebsurlaub dann nur wenn Betriebsrat dem zustimmt und zweitens müsssen dem AN 40 % zur freinen Verfügung stehen.

          Dies ist hier nicht gegeben. Da WfbM Sommer und Weihnachtsurlaub vorschreibt und den AN deshalb nur noch 5 Tage zur freien Verfügung stehen.

          Werden uns jetzt an den Vorstand wenden und um eine Erklärung bitten.

          Werde Eu8ch dann berichten.

          Seti
          Zuletzt geändert von Seti; 09.11.2009, 09:27.

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