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Wohngruppe und Wartelisten

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    Wohngruppe und Wartelisten

    Hallo,

    mein Sohn wird nun bald 20. ( GdB 90; Betreuerin bin ich; Pflegestufe 1)Er wohnt bei mir und ist tagsüber im Ausbildungsbereich einer WfB. Ihm gefällt es dort super und er will dort auch nicht weg.

    So weit so gut.

    Nun geht es mir psychisch nicht gut. Seit 20 Jahren stehe ich mit seiner Betreuung und Pflege relativ alleine da. Habe seit 20 Jahren keinen Urlaub mehr gemacht, von Freizeit mal ganz abgesehen. Habe noch eine 13jährige Tochter, die mich auch braucht.

    Es war schon immer geplant, dass er irgendwann in eine Wohngruppe gehen soll. Ich halte nichts davon, ihn bis zu meinem Tod bei mir zu behalten. Was ist, wenn ich nicht mehr bin?! Denke, dann ist alles schlimmer für ihn, als wenn er rechtzeitig in eine Wohngruppe geht.


    Nun weiß ich aber nicht, welches nun die nächsten Schritte sein müssen. Kann mir gut vorstellen, dass es Wartelisten für die Wohngruppen gibt. Ehrlich? Ich kann nicht mehr. Wenn ich jetzt total zusammenbreche, müßte er ja auch irgendwo hin.

    Hat jemand Tipps, was ich machen kann?

    #2
    AW: Wohngruppe und Wartelisten

    Hallo Face,

    du solltest dir geeignete Wohngruppen in eurer Gegend ansehen, ihn da ggf. als Kurzzeitpflege mal Probewohnen. und auf die Warteliste setzten. Wo passende Wohngruppen sind kann dir evtl. das Personal der Gruppe der WfB. sagen. Alles weitere klärt sich dann im Gespräch mit dem Träger der Wohngruppe.

    Helmut

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      #3
      AW: Wohngruppe und Wartelisten

      Hallo Helmut,

      so weit so gut, meine Befürchtung ist halt das die Wartelisten sehr lang sind und es noch Jahre dauern kann.

      Ich will ihn nicht abschieben, aber ich kann auch nicht abwarten, bis hier alles zusammenbricht. Schaffe jetzt kaum noch alles und das wo ich noch zu Hause bin. Das ist aber bald vorbei, denn ich muß wieder arbeiten gehen.

      Wie ist das eigentlich mit den Kosten? Habe mal gelesen, das man einen gewissen Betrag beisteuern muß. Auf was muß ich mich da einstellen?


      LG Face

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        #4
        AW: Wohngruppe und Wartelisten

        Hallo Face,

        eben weil die Wartelisten lang sein können ist eine frühe Auswahl und Anmeldung wichtig. Neubauten von Wohngruppen werden z.T. beschleunigt wenn die Wartelisten länger werden !

        Wenn euer Einkommen nicht im 6 Stelligen bereich liegt, bleibt von den normalen Kosten kaum was bei dir/ihm hängen. Da kommt es nicht zuletzt auf die Einzelheiten an. Daher kann es hilfreich sein, das pers. Budget mal durchrechnen zu lassen.

        -) Helmut

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          #5
          AW: Wohngruppe und Wartelisten

          Hallo Helmut,

          6 stellig, das wär schön. Nein, ich werde man gerade an die 800 Euro Netto haben, plus Kindesunterhalt für meine Tochter und Kindergeld.

          Das mit dem persönlichem Budget habe ich noch nicht verstanden. Ist ja auch immer sehr schwierig, eine Anlaufstelle zu finden, die einen da ordentlich berät.


          LG Face

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            #6
            AW: Wohngruppe und Wartelisten

            Hallo Face,

            ich finde es gut, dass du dich so verantwortungsvoll mit dem Thema auseinandersetzt und es eben nicht weiterlaufen lassen willst, bis es nicht mehr geht.

            Zur Kostenfrage: Wie Helmut schon geasgt hat, es gibt einen geringen Kostenbeitrag. Das sind momentan 48,99 Euro im Monat. Außer diesem Betrag fallen für die Unterbringung keine Kosten an. Auch für diese 48,99 Euro gibt es Härtefallregelungen, wenn das Einkommen nicht reicht, sie zu bestreiten.

            Zu den Wartelisten: Ich glaube, du musst wirklich einfach mal bei den Trägern anklopfen und dir Wohngruppen anschauen. Es gibt nämlich beides: Manche Einrichtungen haben Wartelisten, andere haben ungeplant freie Kapazitäten, die sie schnell besetzen können.

            Im Gespräch mit den Ansprechpartnern kannst du auch deine Situation und Beenken einfließen lassen und diese können dir Tipps geben, ob es in der Region noch alternative Möglichkeiten gibt.

            Liebe Grüße
            Andreas
            www.intakt.info

            Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.

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              #7
              AW: Wohngruppe und Wartelisten

              Hallo Andreas,

              danke Dir für Deine Antwort.

              Habe heute früh versucht, die Verantwortliche für die Wohngruppen hier zu erreichen, ist mir aber noch nicht gelungen. Da bleibe ich jetzt halt am Ball.

              Wenn ich was erreicht habe, melde ich mich hier wieder. Vielleicht habe ich ja Glück und es trifft zu, was Du sagtest zweck freier Kapazitäten.

              Bis dahin, LG Face

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                #8
                AW: Wohngruppe und Wartelisten

                Hallo zusammen,

                habe heute die Verantwortliche erreicht und wir können uns nächste Woche ein Wohnheim ansehen. Dort ist auch ein Platz frei( in einem Doppelzimmer).

                Nun sollen und wollen wir den Großen auf diesen Schritt auch gut vorbereiten. Wie mache ich das am Besten? ( Ehrlich, ich hab ein wenig Angst, dass er sich total sperrt )

                LG Face

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                  #9
                  AW: Wohngruppe und Wartelisten

                  Hallo Face,

                  bei einem Platz in einem Doppelzimmer würde ich zuerst klären, ob er den Zimmrgenossen ggf. von der WfB her kennt, und das Personal da nach dem Verhältnis der beiden Fragen. Wenn nicht... irgendwie ein zufälliges Treffen arangieren, bei dem man, völlig unabhängig vom möglichen zusammen wohnen, testen kann ob sie sich grün sind. An sonsten... zuhause einen Notfall arangieren, bei dem er bzw. du nicht zuhause bleiben kannst, und er zunächst für ein Wochenende oder eine Woche Kurzzeitprobewohnen muß...

                  Helmut

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                    #10
                    AW: Wohngruppe und Wartelisten

                    Hallo Helmut,

                    nach so einem Probewohnen habe ich auch gefragt. Das ist dann eine Kostenfrage. Sprich ich müßte das bezahlen und das kann ich nicht.

                    Ob das im Falle eines Notfalles anders ist, weiß ich nicht.

                    Die WfB ( wir haben da ein sehr gutes Verhältnis) hilft uns auch schon. Sie wollen meinem Großen vom Leben in der Wohngruppe erzählen. Aus seiner Gruppe sind 2 schon in diesem Wohnheim und auch in der Gruppe, in die er soll.

                    Klar, die Chemie muß in einem Doppelzimmer natürlich stimmen. Man sagte mir aber auch, dass es keine Dauerlösung ist, sondern sie versuchen werden, so schnell wie möglich ein Einzelzimmer zu stellen.


                    LG Face

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                      #11
                      AW: Wohngruppe und Wartelisten

                      Hallo Face,

                      die Frage, ob du das Probewohnen selber zahle mußt, solltest du mit dem Kostenträger direkt klären. Es gibt Einrichtungen, die haben zwar "die Zulassung" für Kurzzeitpflege, nutzen die aber in der Regel nicht.. so häufig, weil häufig wechselne Bewohner zu viel unruhe rein bringen. Mann kann ggf. vereinbaren... das er einzieht... bleiben kann wenn es ihm gefällt... aber wieder auszieht wenn nicht. Da es eigentlich sowieso nicht anders geht, sollte es kein Problem sein so einen Versuch machen zu können..... wenn er denn will.

                      Helmut

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                        #12
                        AW: Wohngruppe und Wartelisten

                        Hallo alle zusammen,

                        heute hatte ich einen Termin beim VDK. Ich wollte halt wissen, was an Kosten auf mich zukommen.

                        Mein Sohn ist lebenslang Unterhaltsberechtigt. Heißt, wenn ich ihn jetzt in eine Wohngruppe gebe, zahle ich eben nicht nur diese rund 48 Euro, sondern den vollen Unterhaltssatz, den ich als Unterhaltspflichtiger zu zahlen habe.

                        Genau das Gleiche trifft auch auf meinen Ex zu, auch er muß lebenslang für ihn zahlen.

                        LG Face

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                          #13
                          AW: Wohngruppe und Wartelisten

                          Hallo Face,

                          ich weis nicht so recht wie der VDK darauf kommt, sowas so zu erklären. Ich kenne 2 Familien, mit höherem Einkommen, die ein erwachsenes behindertes Kind in einer Wohngruppe haben, und nichtmal die 49 Euro dafür zahlen müssen..... Mir scheint, das beim VDK was schief gelaufen ist.

                          Helmut

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                            #14
                            AW: Wohngruppe und Wartelisten

                            Hallo,

                            ja, das betrifft dann wohl nur die Wohnkosten. Aber Unterhalt geht vor Sozialleistung wurde uns gesagt. Heißt, wir müssen zahlen und nicht das Sozialamt( SGB XII).
                            Weißt Du, ob diese Familien nicht doch den Unterhalt zahlen müssen?


                            Ich bin total platt, denn ich finde das so ungerecht!!


                            LG Face

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                              #15
                              AW: Wohngruppe und Wartelisten

                              Hi Face,

                              der Unterhaltsanspruch wird durch "die Grundsicherung" geprüft. Bekommt der Behinderten "den vollen Grundsicherungssatz" vom Amt, und müssen die Eltern "nix dazu bezahlen"... ist das wohl auch bei den Kosten für die Wohngruppe so.... bis auf die 49 Euro... und selbst dafür gibt es Härtefallregelungen.

                              Helmut

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                                #16
                                AW: Wohngruppe und Wartelisten

                                Hallo Face,

                                lese mal hier bei Intakt bezüglich Wohngruppe. Ab Januar 2009 zahlt man 48,99€ im MOnat für das Kind.
                                http://www.intakt.info/149-0-Artikel.html

                                Liebe Grüße

                                Yvonne

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                                  #17
                                  AW: Wohngruppe und Wartelisten

                                  Hallo,

                                  ja, für die Wohnkosten mag das stimmen. Das Sozialamt prüft aber, ob er gegen die Eltern einen Unterhaltsanspruch hat( Grundsicherung)bzw ob die Eltern zahlungsfähig sind.

                                  Das bedeutet dann, dass man nicht nur die rund 50 Euro für die Wohnkosten zahlt, sondern auch noch den Unterhalt. Und das nicht nur solange er im Ausbildungsbereich der WfB ist, sondern lebenslang.

                                  Unterhalt vor Sozialleistung.

                                  Die Entscheidung ist heute gefallen. Er bleibt zu Hause wohnen.

                                  Liebe Grüße,
                                  Face

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                                    #18
                                    AW: Wohngruppe und Wartelisten

                                    Hallo Face,

                                    die "Zuzahlungsgrenze" bei der Grundsicherung = ab da müssen die Eltern anteilig Unterhalt zahlen... liegt einfach umschrieben bei einem 6 stelligen Jahreseinkommen..... Daraus folgt, das man drunter keinen Unterhalt zahlen braucht.

                                    Anders betrachtet.... kann man meist nur schwer selber "normal arbeiten gegen", solange der Behinderte noch zuhause wohnt...und hat dadurch einen Einkommensverlust. So gesehen, ist das ... "wenn es ums Geld geht.." so eine Sache mit dem zu zuhause halten, wenn man eine gute andere Wohnmöglichkeit angeboten bekommt... und der Behinderte da hin möchte.

                                    Das ist etwa so, als wenn man 500 Euro mehr Einkommen im Monat ablehnt, weil man dafür 50 Euro mehr Steuern als vorher zahlen soll.... .

                                    Helmut

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