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Wechselgrund in einer Einrichtung

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    Wechselgrund in einer Einrichtung

    Hallo !

    ich bin Neu hier und habe direkt eine Frage.

    Unsere 15 jährige Tochter lebt in einem Wohnheim für behinderte Kinder. Sie hat ein Prader-Willi-Syndrom. Diese Kinder haben eine Essstörung, was heißen soll, dass sich im Leben, der Lebensinhalt nur um "Essen" handelt. Sehr starke Verhlatensauffälligkeiten uvm.!
    Seit zwei Jahren ist sie nun in einer Einrichtung (gemischte Gruppe, verschiedene behinderungen).
    Nun möchten wir, dass sie in eine spezielle Einrichtung wechselt, die sich nur mit diesen Kindern beschäftigt. Es gibt viele sehr gute Gründe für diesen Wechsel, da sie mittlerweile 140 kg ! wiegt.
    Wir haben Angst unsere Tochter zu verlieren! Der LWL hat den Antrag abgelehnt. Nun sollen wir eine Begründung schreiben, warum wir wechel wollen, die neue Einrichtung ist in einem anderen Bundesland und kostet mehr Geld.
    Kann uns jemand helfen, wir haben ANgst irgend etwas falsches zu schreiben.
    Herzlichen Dank
    Tanja
    Zuletzt geändert von Volker; 27.04.2013, 13:13.

    #2
    AW: Wechselggrun in einer Einrichtung

    Hallo Tanja,

    wenn Ihr einen guten Arzt habt, dann lasst ein Attest/eine Begründung schreiben. Das erste, was mir einfällt, wäre die Gesundheit. Denn massives Übergewicht ist da sehr beeinträchtigend.

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      #3
      AW: Wechselggrun in einer Einrichtung

      Hallo Tanja,

      ergänzend zu Inge Antwort. : habt ihr dem LWL, dem Heimleiter und dem Personal der Einrichtung das Syndrom, worauf dabei zu achten ist, und die Folgen... wenn nicht darauf geachtet wird... belegbar erklärt ? Wenn nicht sollte das der Vollständigkeit halber nachgeholt werden. Ich würde sicherheitshalber dazu schreiben, das ich weitere Gewichtszunahme und deren Folgen als Körperverletzung werten, und entspr. Strafantrag stellen werde, wenn dem Antrag auf Wechsel in eine Facheinrichtung nicht entsprochen wird.

      Helmut

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        #4
        AW: Wechselggrun in einer Einrichtung

        Hallo Helmut,

        es geht mir nicht darum die andere Einrichtung in der sie zur Zeit wohnt schlecht zu reden. Die arbeiten die ganzen Jahre mit uns, für das Mädchen zusammen. Allerdings sind sie nicht speziell genug.
        Also noch einmal. Mir geht es nicht darum, die hier genannte Einrichtung schlecht zu sprechen. Das Wohnheim ist super, allerdings nicht für unsere Tochter. Und um einen Arzt geht es auch nicht. Den haben wir, auch ein Gutachten. Wir haben für unsere Tochter schon sehr viel eingekämpft, auch gerichtlich.
        Es ging mir hier darum, ob jemand mir helfen kann! Wir sollen eine Begründung schreiben.
        Bitte einfach mal Beurteilungen weglassen.

        Nur um die Fragstellung geht es mir hier.
        Vielen Dank

        Tanja

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          #5
          AW: Wechselggrun in einer Einrichtung

          Hallo Tanja,

          habt Ihr bereits Kontakt mit der (künftigen) Einrichtung? Oder ist die Einrichtung im Internet vertreten? Dann kannst Du deren therapeutischen Schwerpunkte, die für die körperliche und seelische Gesundheit Eurer Tochter (lebens-!)wichtig sind, als Begründung aufführen.
          Du kannst auch noch auf die körperlichen und seelischen Gefahren (krankhaftes Übergewicht ...) des Attestes hinweisen, wenn Eure Tochter weiterhin in der jetzigen - für Eure Tochter ungeeigneten - Einrichtung bleiben muss.

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            #6
            AW: Wechselggrun in einer Einrichtung

            Hallo Tanja,

            keine Bange, mir ist schon klar, das du die Einrichtung nicht schlecht reden willst. Es ging mir nur darum, darauf hin zu weisen das man dem Kostenträger... abgesehen von Widerspruch u. Klage gegen seinen Bescheid.... mögliche weitere Folgen seines handelns deutlich machen sollte.

            Wenn meine Tochter das PWS hätte, und in der Einrichtung in der sie wohnt, .. anders als es Menschen mit dem Syndrom tun, die in specielleren Einrichtungen" wohnen.... ständig zunehmen würde.... würde ich zuerst mit dem Personal der Gruppe darüber sprechen... in speciellen Einrichtungen und bei Fachärzten nach Handlungsempfehlungen für den Umgang mit PWSbetroffenen fragen, und diese dem Personal.. beim ersten mal, persönlich geben... wenn´s nicht hilft.... per Einschreiben zustellen.

            Wenn das auch nicht hilft, = sie weiterhin "mehr zunimmt", dem Personal, und dem Leiter der Einrichtung fragen woran es liegt da es nicht besser wird, und darauf hinweisen, das es für die Gesundheit meiner Tochter überhaupt nicht gut ist, wenn sie weiter zunimmt, und das ich die Einrichtung für Gesundheitsschäden verantwortlich machen werde...Strafantrag wg. Körperverletzung stellen... wenn es dazu kommen sollte.

            An der Stelle kann/sollte es dann passieren, das die Einrichtung oder auch der Kostenträger von sich aus die Verantwortung ablehnt, und den Heimvertrag kündigt. Das ganze hat dann nichts damit zu tun, das die Einrichtng schlecht ist, sondern nur damit, das sie für diesen Einzelfall ungeeignet ist. Ohne den Nachweis wird das mit dem Wechsel der Einrichtung, egal wie gut sie für andere, und wie schlecht sie für einen PWSbetroffenen ist nix.

            Da eurer Kostenträger sich anders verhält, kann es sein das er... sowie das Personal der Einrichtung nicht die nötigen Infos hat. Wenn ihr die jetzt nachreicht, kann der Kostenträger sagen.. das er jetzt erst weis wie sich das Personal verhalten muß... und es entspr. anweisen..... dann geht das ganze von vorne los. Mit etwas Glück ändert sich dann auch was. Um das alles abzukürzen, ist ein Hinweis auf weitere Rechtsfolgen hilfreich. Es kann aber auch sein, das die Einrichtung schon seit Jahren mit specielleren Einrichtungen zusammen arbeitet, und sein handeln mit Fachleuten aus specillen Einrichtungen abstimmt,... sich dennoch nichts ändert.... und er deswegen einen Wechsel nicht für notwendig hält. Um ihn dann "aus der Reserve zu locken", braucht man andere Argumente als "nicht gut genug".... denn gut, ist dem Gesetzgeber und den Gerichten meist gut genug.

            Das hört sich sicher alles recht hart an... aber so ist das mit dem Umgang mit Behörden und co. nunmal. Da ich bisher mehr Anträge, Widersprüche u. Klagen, als Kinderbücher oder Kuschelromane geschrieben habe, hört sich das ganze halt eher so.... als kuschelig an.

            Helmut

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              #7
              AW: Wechselggrun in einer Einrichtung

              Hallo der Wechsel geht nicht automatisch,erst die eine Einrichtung kündigen. Bei der anderen ein Antrag stellen....

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