Hallo,
habe hier bei Intakt gerade folgenden Text gefunden:
ZITAT: Dem Werbungskosten-/Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920,- Euro falls der behinderte Mensch berufstätig (auch in einer Werkstatt für behinderte Menschen!) ist ZITAT ENDE
Aber, sie zahlen doch keine Lohnsteuer. ( Oder zahlen sie die nur nicht im Berufsbildungsbereich der Werkstätten und später ja?) Wie und in welchem Fall macht man also diesen Pauschbetrag geltend?
habe hier bei Intakt gerade folgenden Text gefunden:
ZITAT: Dem Werbungskosten-/Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920,- Euro falls der behinderte Mensch berufstätig (auch in einer Werkstatt für behinderte Menschen!) ist ZITAT ENDE
Aber, sie zahlen doch keine Lohnsteuer. ( Oder zahlen sie die nur nicht im Berufsbildungsbereich der Werkstätten und später ja?) Wie und in welchem Fall macht man also diesen Pauschbetrag geltend?