Guten Abend,
unser Sohn Stefan wird im Oktober 18. Aus diesem Grund haben wir beim Gericht einen Antrag gestellt, uns Eltern als Betreuer einzusetzen.
Zuerst waren wir zum Amtsarzt geladen, der die schwere geistige und körperliche Behinderung dokumentierte. Dann war gestern der Termin zur Anhörung durch einen Richter am Amtsgericht.
Es wurde fesgelegt, uns als Betreuer einzusetzen, da eben bei Stefan eine schwere geistige und eine schwere Körperbehinderung vorliegt.
Ganz zum Schluß im letzten Satz, Stefan verliert sein Wahlrecht. Wir sollen uns nicht wundern, wenn keine Wahlbenachrichtigung käme.
Haben wir etwas verkehrt gemacht? Ist das immer so, wenn wirklich keine eigene Voraussetzung gegeben ist, selbständig zu handeln?
Wir bekommen das Recht auf eine umfassende Betreuung.
Mir ist irgendwie seltsam dabei.
Kann uns bitte jemand weiter helfen?
Von der Betreuungsstelle selbst, wurden wir noch nicht vorgeladen.
Das kommt dann demnächst.
Viele Grüße
kirsty
unser Sohn Stefan wird im Oktober 18. Aus diesem Grund haben wir beim Gericht einen Antrag gestellt, uns Eltern als Betreuer einzusetzen.
Zuerst waren wir zum Amtsarzt geladen, der die schwere geistige und körperliche Behinderung dokumentierte. Dann war gestern der Termin zur Anhörung durch einen Richter am Amtsgericht.
Es wurde fesgelegt, uns als Betreuer einzusetzen, da eben bei Stefan eine schwere geistige und eine schwere Körperbehinderung vorliegt.
Ganz zum Schluß im letzten Satz, Stefan verliert sein Wahlrecht. Wir sollen uns nicht wundern, wenn keine Wahlbenachrichtigung käme.
Haben wir etwas verkehrt gemacht? Ist das immer so, wenn wirklich keine eigene Voraussetzung gegeben ist, selbständig zu handeln?
Wir bekommen das Recht auf eine umfassende Betreuung.
Mir ist irgendwie seltsam dabei.
Kann uns bitte jemand weiter helfen?
Von der Betreuungsstelle selbst, wurden wir noch nicht vorgeladen.
Das kommt dann demnächst.
Viele Grüße
kirsty