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Betreuungsrecht

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    Betreuungsrecht

    Guten Abend,

    unser Sohn Stefan wird im Oktober 18. Aus diesem Grund haben wir beim Gericht einen Antrag gestellt, uns Eltern als Betreuer einzusetzen.

    Zuerst waren wir zum Amtsarzt geladen, der die schwere geistige und körperliche Behinderung dokumentierte. Dann war gestern der Termin zur Anhörung durch einen Richter am Amtsgericht.

    Es wurde fesgelegt, uns als Betreuer einzusetzen, da eben bei Stefan eine schwere geistige und eine schwere Körperbehinderung vorliegt.

    Ganz zum Schluß im letzten Satz, Stefan verliert sein Wahlrecht. Wir sollen uns nicht wundern, wenn keine Wahlbenachrichtigung käme.

    Haben wir etwas verkehrt gemacht? Ist das immer so, wenn wirklich keine eigene Voraussetzung gegeben ist, selbständig zu handeln?

    Wir bekommen das Recht auf eine umfassende Betreuung.

    Mir ist irgendwie seltsam dabei.

    Kann uns bitte jemand weiter helfen?

    Von der Betreuungsstelle selbst, wurden wir noch nicht vorgeladen.
    Das kommt dann demnächst.

    Viele Grüße
    kirsty

    #2
    AW: Betreuungsrecht

    Hallo Kirsten,

    wenn eine "Betreuung in allen Angelegenheiten" festgelegt wird (das wird bei schweren geistigen Behinderungen fast immer gemacht und steht dann in dem Betreuerausweis), dann verliert man automatisch das Wahlrecht.

    Annika hat in diesem Jahr wieder mal eine Wahlbenachrichtigung (Bezirks- und Landtagswahl) bekommen. Ich war dann auf dem Wahlamt und hab mal (ganz naiv) nachgefragt, ob sie jetzt doch wählen dürfte. Großes Entsetzen - nein! Ich habe dann gebeten, die Sache zu überprüfen.
    Ergebnis: Die Betreuung wird automatisch alle 5 Jahre (die Frist kann auch auf 7 Jahre verlängert werden) überprüft, und es wurde bei ihr nach der letzten Überprüfung vergessen, sie wieder aus dem Wahlregister auszutragen.

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      #3
      AW: Betreuungsrecht

      So unterschiedlich wird das ganze Prozedere des Betreuungsrechtes gehandhabt.

      Bei uns ist nun das Gespräch mit der Betreuungsbehörde gelaufen. Das war der erste Termin in dieser Betreuungsangelegenheit. Als nächstes soll es wohl den Termin vor dem Amtsgericht geben, dann gäbe es den Betreuuerausweis. Ich habe schon etwas von Terminen vor dem Amtsarzt gelesen, dieser ist uns nicht gestellt worden. Ich weiß, dass man das MDK Gutachten angefordert hat und das ist ja ganz aktuell.

      Was untersucht denn der Amtsarzt. Dieser ist doch niemals Neurologe, Psychologe, Orthopäde und Allgemeinarzt in einem. Was soll dieser "Bestätigen" oder untersuchen. Letztendlich kann doch auch da nach Aktenlage entschieden werden. Solch ein Termin ist doch absoluter quatsch?!

      Naja mal schauen....

      Das das Wahlrecht entzogen wird, kann ich nachvollziehen, wenn der Betreuende so geistig behindert ist, dass er sein Wahlrecht gar nicht ausüben kann. Wenn er also gar nicht versteht um was es geht, seine Wahl praktisch nicht zum Ausdruck bringen kann. Dürfte ich (als betreuer) für mein Kind wählen, wäre es ja nicht im Sinne meiner Tochter, sondern in meinem Sinne.

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        #4
        AW: Betreuungsrecht

        Hallo,
        mein sohn wird erst in 1 1/2 jahren 18 aber ich mach mir jetzt schon gedanken fast verrückt.Es geht darum, ich habe mich damals vom Vater meiner Kinder Getrennt und bin wieder Verheiratet.Mein Mann kümmert sich super um die Kinder und erst recht um Michi der Behindert ist.Windeln Wechseln ,Medikamente geben und all die dinge welche sich viele mit schwer tun.Mein Mann hat die Kinder angenommen als seien es seine eigenen.
        Meine Frage ist jetzt,wenn wir einen Antrag stellen beim Gericht,möchte ich gerne das mein Mann und ich als Betreuer eingesezt werden wird dann das Gericht beim Leiblichen Vater nachfragen ob das O.K. ist? Das Sorgerecht liegt bei beiden Elternteilen.
        ich hoffe jemand kann mir Antwort geben die Positiv ist.

        liebe grüße sonni

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          #5
          AW: Betreuungsrecht

          Hallo Sonni, ich denke, da kann ich Dich beruhigen.

          JEDER kann Betreuer eines Menschen werden. Da müsste es schon gravierende Probleme geben, wie Vorbestrafung oder wenn man eigentlich selber gar nicht in der Lage ist, weil man sein eigenes Leben nicht auf die Reihe bekommt...darüber macht sich die Betreuungsbehörde ein Bild. Zu allererst versucht man natürlich jemanden aus der Familie zu finden, der sich der Betreuung annimmt. Und da geht es nicht um die Pflege, das darfst Du nicht verwechseln. Sicherlich lässt Du Dich ja als Betreuuer, also als Bevollmächtigter eintragen und Du würdest dann auch den Betreuerausweis erhalten und wärst in allen Dingen unterschriftsberechtigt. Und Du kannst dann auch angeben, wer sich um die Belange kümmern soll, wenn Dir mal was schlimmeres zustossen würde.
          Dann würde sich das Amt erst mal an diese Person wenden.
          Dein Sohn, wird ja auch gefragt, ob er der Betreuung zustimmt...jetzt schmunzle ich, weil das bei meiner Tochter ja auch nicht möglich ist....die denkt sich nur, wieder ne Tante, was will die nur, hoffentlich geht sie gleich wieder, lach! Aber so ist das Prozedere...aber wirklich nix, was Dich beunruhigen sollte.
          Die wollen letztendlich auch nur das Beste fürs "Kind", also jemanden finden, der sich um all die Belange kümmern will und das auch kann, dazu also in der Lage ist. Und das ist Dein Mann ja...so wie du schreibst.

          Ich hoffe, ich habe Dir ein wenig die Angst nehmen können, die ich sehr sehr gut nachvollziehen kann, weil es mir auch so geht. Aber die erste "Hürde", die ja keine war, haben wir gemeistert :o)

          Liebe Grüße
          Anke

          PS: Ich glaube, mal rein von meiner Laienhaften denkweise *g* dass das "Sorgerecht" auf welches Du Dich bezogen hast, bis zum 18. Lebenjahr gilt, wenn ich mich nicht irre. Und dann erlischt es ja auch im Falle bei Nichtbehinderung. Und weil unsere besonderen Kids aber nicht in der Lage sind, ihre Belange durchzusetzen, werden Betreuer eingesetzt.

          Du würdest nämlich irgendwann an einem Punkt auf Probleme stossen. Wenn dein Junge ins KH muss, würde er ja im Normalfalle auf der Anmeldung beiAufnahme unterschreiben....das kann er nicht....und dann fragt das Krankenhaus nach Deinem Betreuerausweis. Eigentlich ändert sich nichts für uns...wir machen so weiter wie bisher...so sagte es mir auch die Dame. Nur von Rechtswegen sind wir aber nicht mehr Unterschriftsbefugt für unsere Kinder, wenn sie 18 werden.
          Und darum das Betreuungsverfahren, mit Aushändigung des Ausweises, damit wir weiterhin alles für unsere Lieben tun können.
          Zuletzt geändert von Anke; 26.09.2008, 20:19.

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            #6
            AW: Betreuungsrecht

            Hallo Anke,

            das was du Geschrieben hast hört sich super gut an und beruhigt mich sehr.Ich Danke dir für die Antwort.
            Aber trotzdem irgendwie komisch das wir dann nicht mehr automatisch über unsere Kinder bestimmen können.
            Wenn ich mir aber vorstelle das man mein Sohn Fragt ob er damit einverstanden ist kann es passieren das er nein sagt obwohl er nicht weiß worum es geht aber ich denke es wird geprüft ob er es versteht oder?
            naja ich muß alles auf mich zu kommen lassen und abwarten.
            Liebe Grüße
            sonni

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              #7
              AW: Betreuungsrecht

              Ja, Sonni, diese Sorge hatte ich auch. Aber auch da musst Du Dir keine Sorgen machen. Meine Tochter hat die Dame nur immer gefragt, wie sie heisst, lach. Sie hat sehr schnell gemerkt und ich habe ihr auch gesagt, dass meine Tochter das alles gar nicht versteht.
              Letztendlich hat sie sich von meiner Tochter nur einen allgemeinen Eindruck verschafft, das waren vielleicht 2 min und dann sind wir ins Wohnzimmer und haben geschnattert und sie hat mir erklärt um was es geht, das wars. Meine Tochter selber war dann in ihrem Zimmer...sie setzt sich nie dazu, wenn fremde Personen hier sind.

              Wirklich alles easy, brauchst Du wirklich keine Angst haben.

              Sie hat mir sogar noch mal ausdrücklich gesagt, dass ich unbedingt jährlich dran denken soll, die Betreuerpauschale zu beantragen. Sie findet es immer schade, wenn es Betreuer vergessen. Sie hatte selber mal eine Betreuung für eine Verwandte und findet es schön, wenn man für diese Arbeit doch eine kleine Anerkennung erhält.

              Ich habe mir auch meine Sorgen darüber gemacht, warum solch ein Prozedere, wenn ich mich doch schon immer um meine Tochter gekümmert habe und für mich feststeht, dass ich das auch weiterhin tun werde. Aber das ist ja nicht in jedem Fall so. Und mittlerweile verstehe ich das schon. Wie ich schon schrieb, mit 18 ist man Erwachsen und entscheidet über seine Belange selber. Ob Verträge, Arztbesuche usw. man unterschreibt dann selber. Das werden unsere Kids aber nie tun können. Wer aber unterschreibt dann....dann gibt es keine Grundsicherung - weil unsere Kids nicht unterschreiben können und wir dürften es nicht mehr. Mit Betreuerausweis dann aber schon.

              Ich erledige auch viele Behördensachen meiner kranken Mutti. Und ich stoße da halt auch an meine Grenzen, dann benötige ich nämlich eine Vollmacht von meiner Mum, dass ich mich um die Angelegenheit kümmern darf. Dies bedarf der Unterschrift meiner Mum. Sie kann unterschreiben, unsere Mäuse jedoch nicht.
              Und so ähnlich musst Du Dir das umgekehrt vorstellen.

              Und du musst es ja auch mal anders sehen....nicht jede Mutti setzt sich so für ihre Kinder ein, wie wir es vielleicht tun. Und wer überprüft das dann...? Und dafür gibt es halt dieses Betreuungsverfahren. So hummelig wie ich auch Anfangs war, bin ich mittlerweile nicht mehr. Da finde ich MDK-Gutachterbesuche viel, viel schlimmer.

              So, nun geniesse mal das Wochenende und grüße lieb Deinen Sohn, unbekannterweise :o)

              Liebe Grüße
              Anke
              Zuletzt geändert von Anke; 27.09.2008, 14:03.

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                #8
                AW: Betreuungsrecht

                Guten Abend,

                vielen Dank erst einmal für eure Antworten. Es hat mich ein wenig begruhigt. Trotz allem hat man halt ein komisches Gefühl dabei.
                Die Termine auf dem Gericht waren im übrigen bis jetzt eigentlich immer kurz und "schmerzlos" .
                Am Freitag hatten wir auch schon den Beschluß der Richterin schriftlich im Briefkasten.
                Erst einmal für 7 Jahre, so wie Inge es auch geschrieben hat.
                Dann würden wir auch wieder angeschrieben werden.

                So langsam trudeln jetzt auch die Briefe ein, die uns auf die kommende finanzielle Mehrbelastung hinweisen. Zuzahlung von den Therapien, Mittagessen und für die Windeln. Bin gespannt, was noch kommen wird.
                Einen schönen Samstag Abend,
                kirsty

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                  #9
                  AW: Betreuungsrecht

                  Hallo Anke,

                  vielen Dank das du so nett geantwortes hast es hört sich wirklich alles easy an.
                  Du hast recht das es nicht wirklich Eltern gibt die sich um ihre Kinder kümmern.
                  Alle 3monate kommt eine vom Pflege Dienst um zu Überprüfen ob es mein Sohn gut geht das ist hier in NRW so und auch in Schleswig-Holstein ist es so.am Anfang kam sie immer wenn Michi auch da war,mittlerweile kommt sie Morgens wir trinken eine tasse Kaffee und sie fragt ob ich hilfe brauche oder wir erzählen über andere Kinder denen es nicht so gut geht weil sie von deren eltern vernachlässigt werden und von Daher ist es schon in Ordnung das alles Überprüft wird aber du kennst das Bestimmt,Mütter haben immer Angst um ihre Kinder.
                  Aber ich danke dir noch mal und mein Wochenende konnte ich beruhigt genießen und jetzt sind noch Ferien und hoffe das Wetter bleibt schön.
                  Dir und deiner kleinen (ganz groß) schöne Tage und alles gute

                  viele grüße
                  sonni

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                    #10
                    AW: Betreuungsrecht

                    Hallo Sonny,

                    wenn dein Kind in Pflegestufe 3 eingestuft sein sollte, ist eine Überprüfung alle3 Monate üblich und nach dem Pflegegesetz vorgesehen.
                    Es dient nicht nur zur Überprüfung, ob die Pflege des Betroffenen (hier unsere Kinder) sichergestellt ist, sondern auch dazu, Tipps zu geben und evtl. auf fehlende Hilfsmittel hinzuweisen. Dies wird im Protokoll auch festgehalten. Leider ist dann aber noch nicht sichergestellt, dass das empfohlene Hilfsmittel auch von der Pflegekasse gestellt wird. Diese "Überprüfungen" sind die Voraussetzung für die Zahlung des Pflegegeldes.
                    Ich finde diese Überprüfungen sinnvoll. Zwar fühlen wir uns etwas "überwacht", aber denke an die vielen älteren und hilflosen Menschen, die in häuslicher Pflege betreut werden. Es ist einfach zum Schutz des betroffenen Personenkreises eingeführt worden.

                    Viele Grüße
                    kirsty

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                      #11
                      AW: Betreuungsrecht

                      Hallo Kirsty,
                      mein Sohn hat Pflegestufe 3 und ich habe ja auch geschrieben das ich es gut finde.Aber als erstes dient es dazu diese Überprüfung das die Kinder oder überhaupt Behinderte gut Gepflegt werden und nicht nur das Pflege Geld einkassiert und sich nicht um die Behinderten zu kümmern.Leider gibt es soetwas. Die andere sache ist zweitrangig.Ich fühle mich in keinster weise überwacht weil sie manchmal doch hin und wieder gute Tips haben.

                      viele grüße
                      Sonni

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                        #12
                        AW: Betreuungsrecht

                        Hallo Sonni

                        genauso handhabe ich es auch. Irgendwie freue ich mich sogar immer auf diesen Pflegeeinsatz.

                        Viele Grüße
                        kirsty

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