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Kindergeld ab 18

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    Kindergeld ab 18

    Hallo miteinander,

    weiß jemand darüber bescheid, inwieweit Blindengeld bei der Berechnung der Grundsicherung und beim Kindergeld herangezogen werden kann?

    Mein Sohn bekommt das gekürzte Blindengeld.

    Viele Grüße
    kirsty
    Zuletzt geändert von Kirsten; 16.09.2008, 17:53. Grund: Bei Blindheit

    #2
    AW: Kindergeld ab 18

    Guten Abend,

    mittlerweile bin ich beim Recherchieren im Internet auf eine sehr ausführliche Seite vom DBSV im Internet gestoßen. So gut, dass ich sie als LINK hier einstellen möchte.
    Wer Fragen wegen Blindengeld und sonstige Leistungen hat, dürfte hier ausreichend Antwort finden.

    http://www.dbsv.org/ratgeber/recht/s...ten29htm/#c950




    Viele Grüße
    kirsty
    Zuletzt geändert von Kirsten; 16.09.2008, 17:49. Grund: Link vergessen

    Kommentar


      #3
      AW: Kindergeld ab 18

      Hallo Kirsty,

      danke für den Link!

      Also wenn ich das jetzt beim schnellen Überfliegen richtig gesehen habe, wird das Blindengeld nicht angerechnet, oder?

      Gruß
      Andreas
      www.intakt.info

      Freude ist ein tolles Motiv, um Menschen zu helfen. Mitleid nicht.

      Kommentar


        #4
        AW: Kindergeld ab 18

        Hallo Andreas,

        nein, Blindengeld ist nur dazu da, den Mehrbedarf der durch Blindheit entsteht, abzudecken. Das geht sogar so weit, dass es eine Bestimmung gibt, für was Blindengeld benutzt werden darf.

        Bei der Berechnung über 18 Jahre zählt es wohl als Einkommen, dafür haben aber behinderte Menschen einen erhöhten Freibetrag, der zum Abzug kommt. Dieser entspricht dem Pflege-Pauschbetrag 940€. Liegt das Blindengeld über dem Pauschbetrag, kommt aber lt. der Auskunft des obigen Textes vom DBSV dieses als Pauschbetrag zum Abzug.
        Bei der Berechnung der Grundsicherung darf das Blindengeld auch nicht angerechnet werden. Anders sieht es wohl bei der Eingliederungshilfe aus. Bei Beihilfen die durch die Blindheit eingefordert werden, kann es zur Anrechnung kommen.

        Nachdem ich jetzt auch einmal mit dem Sozialarbeiter vom Bay. Blinden-und Sehbehindertenbund gesprochen habe, scheint das auch alles zuzutreffen. Es ist halt nicht einfach, die Behörde auf geschriebenes Recht hinzuweisen. Aber es ist ja auch nicht von der Hand zu weisen, das wir nun mal alle nicht "alltägliche Fälle" sind. Mit dem Kindergeld geht es jetzt erst mal ohne Probleme weiter. Wie es mit der Grundsicherung aussieht, werde ich euch dann auf dem Laufenden halten.

        Viele Grüße
        kirsty

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