Hallo,
ich habe vor einiger Zeit einen Antrag auf Kindergeld für mich gestellt.
Ich bin schwerbehindert, habe derzeit einen GDB von 50 und bin 26 Jahre alt. Meine Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten.
Nun kam von der Familienkasse der Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich über Einkünfte verfüge.
Noch kurz zu meinen Daten: 26 Jahre alt, verheiratet, Mann selbstständig.
Bis 02/2008 haben wir ALG II erhalten, danach habe ich den Antrag auf Kindergeld gestellt.
Die Begründung der Ablehnung:
So, ALG II fällt weg, da ich keinerlei Einkünfte mehr von der ARGE bekomme.
Selbstständig bin nicht ich, sondern mein Mann. Ich verfüge somit über keinerlei Einnahmen.
Kann es sein, dass die Einnahme von meinem Mann mir zugeteilt wird ?
Wie ist jetzt weiter zu verfahren ?
LG Luxor
ich habe vor einiger Zeit einen Antrag auf Kindergeld für mich gestellt.
Ich bin schwerbehindert, habe derzeit einen GDB von 50 und bin 26 Jahre alt. Meine Behinderung ist vor dem 25. Lebensjahr eingetreten.
Nun kam von der Familienkasse der Ablehnungsbescheid mit der Begründung, dass ich über Einkünfte verfüge.
Noch kurz zu meinen Daten: 26 Jahre alt, verheiratet, Mann selbstständig.
Bis 02/2008 haben wir ALG II erhalten, danach habe ich den Antrag auf Kindergeld gestellt.
Die Begründung der Ablehnung:
Sie sind jedoch durch eigene Einkünfte / Bezüge (Selbstständigkeit / ALG II) imstande, seinen Lebenunterhalt selbst zu bestreiten.
Selbstständig bin nicht ich, sondern mein Mann. Ich verfüge somit über keinerlei Einnahmen.
Kann es sein, dass die Einnahme von meinem Mann mir zugeteilt wird ?
Wie ist jetzt weiter zu verfahren ?
LG Luxor