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ALG2,vorsicht wenn kind 18 wird

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    ALG2,vorsicht wenn kind 18 wird

    hallo und schönen guten morgen

    ich habe eine nun 18 jährige tochter, sie hat tetraspasik und ist körperlich sehr eingeschränkt,kann kaum noch etwas ... ich bin alleinerziehend mit insges. 3 kindern und bekam nun vom amt bescheid, das mein mehrbedarf für alleinerzeihende wegfallen soll, da meine tochter nun 18 ist und somit erwachsen.sie gilt als zweiter erwachsener und so sollte der mehrbedarf gestrichen werden ... sie könnte sich auch um die zwei anderen kümmern... wem das bevor steht, dem empfehle ich rechtzeitig ein ärtzliches gutachten,den schwerbehindertenausweis und ggf. ein pflegegutachten vom MDk vorzulegen,das reicht aus, um diese streichung abzuwenden ... ich schaute nicht schlecht, als es hieß, so und nun zahlen wird das und das weniger, ihre tochter kann sich jetzt mit kümmern

    noch etwas für mich sehr wichtiges, mit dem ich noch nicht betraut bin ...

    meine tochter hat einschränkungen im logischen denkverhalten,räumliche und visuelle wahrnehmungsstörungen, kann nicht mit voller sicherheit darüber entscheiden,was richtig ist und was nicht, hat oftmals perfiede vorstellungen von dem, was das leben angeht... mir wurde nun gesagt und ich wurde gefragt,ob ich die gesetztlich bestimmte betreuerin /pflegeperson von ihr bin.. ob meine tochter das festgesetzt hätte oder ich das haben festsetzen lassen .. ich kenn mich damit nicht aus und würde mich bezüglich dessen sehr über hilfe freuen ... ich habe schon angst, das sie so einiges nicht sieht und versteht,ein handyvertrag stünde ihr nun offen, andere vertragliche abwicklungen, wie bestellungen im versandhaus ect.pp .. doch sie verfügt nicht über eigenes einkommen in dem sinne,bin ich dann trotzdem dafür verantwortlich? kann ich soetwas kontrollieren, wenn ich die bestimmte betreuerin/pflegeperson bin? rechtliches???

    je älter sie werden, desdo schwieriger wird es

    liebe grüße michi

    #2
    AW: ALG2,vorsicht wenn kind 18 wird

    Solange die Person nicht Geschäftsunfähig ist, wird es schwierig aus so etwas wieder rauszukommen.
    Die Grundlagen zur Geschäftsfähigkeit regelt des BGB, falls zur Hand oder einfach hier schaun:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gesch%C...f%C3%A4higkeit

    Hoffe konnte erstmal helfen!
    Mirko

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      #3
      AW: ALG2,vorsicht wenn kind 18 wird

      Hallo Michi! :wink:

      Herzlich willkommen erst mal und danke für deinen Hinweis!! Eigentlich hätte das Amt doch wissen sollen, dass deine Tochter eine Behinderung hat. Hattest du sie nicht vorher informiert? Damit hättest du nämlich vermutlich auch Anspruch auf einen Mehrbedarf.

      Zum Thema Betreuung kannst du mal auf unserer Info-Seite dazu nachlesen. Du musst die Betreuung beim Vormundschaftsgericht beantragen und dann wird in einem entsprechenden Verfahren ob du ganz oder für Teilbereich Betreuerin deiner Tochter wirst. Dazu wird auf jeden Fall auch deine Tochter befragt und sie muss auch nicht zustimmen, dass du ihre Betreuerin wirst.

      Es kommt sehr darauf an, wie man den Betreuungsbedarf bei ihr einschätzt. Inwieweit hat sie eine geistige Behinderung? Auf was für eine Schule geht sie evtl.? Wenn nicht klar ist, dass sie auf Grund ihrer Behinderung z.B. Betreuung im Bereich Finanzen benötigt, ist das schwierig... Ich sag mal ganz platt: Viele Eltern haben ein wenig Sorge, dass sich ihr Kind, wenn es 18 wird, finanziell nicht richtig einschätzen kann, z.B. ein teures Auto auf Raten kauft etc. Deshalb können diese aber noch nicht die gesetzliche Betreuung für ihr Kind beantragen. Da muss schon ein entsprechender Grund vorliegen. Ansonsten ist deine Tochter nun vor dem Gesetz für sich selbst verantwortlich und kann entsprechende Verträge abschließen.

      Der beste Weg wäre auf jeden Fall, zu versuchen, ihr den Umgang mit dem Geld "beizubringen", wenn das möglich ist. Ich kann ihre Fähigkeiten schlecht einschätzen, von dem was du geschrieben hast, aber vielleicht ist das ja möglich.

      Noch ein Tipp: In vielen Städten gibt es Betreuungsvereine und Beratungsstellen für Betreuer. Dort könntest du dich ggf. nochmal genauer informieren.

      Viele Grüße,

      Holger
      Früher www.intakt.info

      jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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        #4
        AW: ALG2,vorsicht wenn kind 18 wird

        dankschön erstmal

        doch,das amt ist und war informiert,das meine tochter körperbehindert ist und doch erfordert es wieder einen oder mehrere anchweise, das sie sich nicht um die anderen kümmern kann,da sie sich ja nicht mal selbst versorgen kann.merkwürdige wege muss man gehen.. welchen mehrbedarf meinst du?

        den mehrbedarf für alleinerziehende oder einen bezüglich der behinderung meiner tochter ?

        naja.. meine tochter kann so einige dinge nicht abschätzen, das berühmte.. was passiert wenn zb. sie kann nicht überschauen welche reaktion es auf die verschiedensten dinge gibt, ist sehr eingefahren mit ihren vorstellungen und hat leider einen großen mangel an logischem denkvermögen... es wurde erst ein eigenungs und psychologie test gemacht, aus dem hervorgeht, das sie starke einschränkungen eben im logischen denken, in der räumlichen und visuellen wahrnehmung hat.deshalb habe ich etwas bedenken, was ihre volle geschäftfähigkeit angeht. es wäre ja einfach nur schön, wenn sie alles allein packen würde,doch die argen bedenken sind da meiner seits ... ich wurd auch schon angesprochen,ob ich die gesetzliche betreuerin/pflegeperson bin.. doch bisher wusste ich von sowas nichts..

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