hallo und schönen guten morgen
ich habe eine nun 18 jährige tochter, sie hat tetraspasik und ist körperlich sehr eingeschränkt,kann kaum noch etwas ... ich bin alleinerziehend mit insges. 3 kindern und bekam nun vom amt bescheid, das mein mehrbedarf für alleinerzeihende wegfallen soll, da meine tochter nun 18 ist und somit erwachsen.sie gilt als zweiter erwachsener und so sollte der mehrbedarf gestrichen werden ... sie könnte sich auch um die zwei anderen kümmern... wem das bevor steht, dem empfehle ich rechtzeitig ein ärtzliches gutachten,den schwerbehindertenausweis und ggf. ein pflegegutachten vom MDk vorzulegen,das reicht aus, um diese streichung abzuwenden ... ich schaute nicht schlecht, als es hieß, so und nun zahlen wird das und das weniger, ihre tochter kann sich jetzt mit kümmern
noch etwas für mich sehr wichtiges, mit dem ich noch nicht betraut bin ...
meine tochter hat einschränkungen im logischen denkverhalten,räumliche und visuelle wahrnehmungsstörungen, kann nicht mit voller sicherheit darüber entscheiden,was richtig ist und was nicht, hat oftmals perfiede vorstellungen von dem, was das leben angeht... mir wurde nun gesagt und ich wurde gefragt,ob ich die gesetztlich bestimmte betreuerin /pflegeperson von ihr bin.. ob meine tochter das festgesetzt hätte oder ich das haben festsetzen lassen .. ich kenn mich damit nicht aus und würde mich bezüglich dessen sehr über hilfe freuen ... ich habe schon angst, das sie so einiges nicht sieht und versteht,ein handyvertrag stünde ihr nun offen, andere vertragliche abwicklungen, wie bestellungen im versandhaus ect.pp .. doch sie verfügt nicht über eigenes einkommen in dem sinne,bin ich dann trotzdem dafür verantwortlich? kann ich soetwas kontrollieren, wenn ich die bestimmte betreuerin/pflegeperson bin? rechtliches???
je älter sie werden, desdo schwieriger wird es
liebe grüße michi
ich habe eine nun 18 jährige tochter, sie hat tetraspasik und ist körperlich sehr eingeschränkt,kann kaum noch etwas ... ich bin alleinerziehend mit insges. 3 kindern und bekam nun vom amt bescheid, das mein mehrbedarf für alleinerzeihende wegfallen soll, da meine tochter nun 18 ist und somit erwachsen.sie gilt als zweiter erwachsener und so sollte der mehrbedarf gestrichen werden ... sie könnte sich auch um die zwei anderen kümmern... wem das bevor steht, dem empfehle ich rechtzeitig ein ärtzliches gutachten,den schwerbehindertenausweis und ggf. ein pflegegutachten vom MDk vorzulegen,das reicht aus, um diese streichung abzuwenden ... ich schaute nicht schlecht, als es hieß, so und nun zahlen wird das und das weniger, ihre tochter kann sich jetzt mit kümmern
noch etwas für mich sehr wichtiges, mit dem ich noch nicht betraut bin ...
meine tochter hat einschränkungen im logischen denkverhalten,räumliche und visuelle wahrnehmungsstörungen, kann nicht mit voller sicherheit darüber entscheiden,was richtig ist und was nicht, hat oftmals perfiede vorstellungen von dem, was das leben angeht... mir wurde nun gesagt und ich wurde gefragt,ob ich die gesetztlich bestimmte betreuerin /pflegeperson von ihr bin.. ob meine tochter das festgesetzt hätte oder ich das haben festsetzen lassen .. ich kenn mich damit nicht aus und würde mich bezüglich dessen sehr über hilfe freuen ... ich habe schon angst, das sie so einiges nicht sieht und versteht,ein handyvertrag stünde ihr nun offen, andere vertragliche abwicklungen, wie bestellungen im versandhaus ect.pp .. doch sie verfügt nicht über eigenes einkommen in dem sinne,bin ich dann trotzdem dafür verantwortlich? kann ich soetwas kontrollieren, wenn ich die bestimmte betreuerin/pflegeperson bin? rechtliches???
je älter sie werden, desdo schwieriger wird es
liebe grüße michi