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Heimunterbringung- Eigenanteil

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    Heimunterbringung- Eigenanteil

    Ich würde gerne wissen, welche Bemessungsgrenzen ( Einkommen, Vermögen) es bei einer Heimunterbringung gibt. es wird hoffentlich erst in ferner Zukunft sein, aber ich will vorbereitet sein.
    Was ist  mit unserem Haus? Müssen wir das dann verkaufen, wird eine fiktive Miete zum Einkommen gerechnet?
    Auf welche ca. Zuzahlung müssen wir uns einstellen?
    Wie sind die Bemessungsgrenzen?
    Wer hat da Erfahrungen?
    Danke und Gruß
    N.Neiden

    #2
    Hallo N. Neiden,

    bei einem Minderjährigen haben Sie in der Regel 80% des Regelsatzes zu zahlen, das sind ca. 230,00 Euro im Monat. Das kann von Bundesland zu Bundesland variieren. Wenn jemand volljährig in einer stationären Einrichtung lebt müssen Sie monatlich 26,00 Euro Unterhaltsgeld zahlen. Vermögen und Einkommen wird zwar von der Sozialhilfeverwaltung überprüft, hat aber auf die Zahlung keine Auswirkung. Das Haus welches Sie bewohnen ist geschützt (§ 88 BSHG). Die Vermögensfreigrenze für Ihr Kind in einem Heim liegt bei momentan 2302,00 Euro, das heißt, wenn er/sie erbt, holt sich die Sozialhilfe alles bis auf 2302,- von ihm. Es wäre also gut, sich bei einem Notar über ein "Behindertentestament" beraten zu lassen.
    Viele Grüße
    Ralf

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      #3
      Hallo ralf!
      vieleicht habe ich mich falsch ausgedrückt!
      Müssen wir nicht zum Heimaufenthalt dazuzahlen? Das Sozialamt übernimmt doch nicht alle Kosten,oder?

      Gruß N.Neiden

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        #4
        Hallo,
        doch, das Sozialamt übernimmt alle Kosten. Es zahlt sogar ein Taschengeld (Persönliches Geld) an den, der im Heim lebt und auf Antrag die Fahrtkosten für eine Familienheimfahrt im Monat. Sie können sich auch unverbindlich bei Ihrem Sozialamt beraten lassen. Es besteht eine Beratungspflicht, mit der es aber oft nicht weit her ist. Besser ist es sich an eine örtliche Selbsthilfegruppe, die Lebenshilfe oder eine Einrichtung zu wenden, um auch Auskunft zu bekommen.
        Gruß
        Ralf

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