Anträge auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis in leichter Sprache

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen vom 29.01.2019 und 15.04.2019 den Weg für die Teilnahme von Personen, die unter Betreuung für alle Angelegenheiten stehen, bereits für die am 26-.05.2019 stattfindende Europawahl geebnet.
Für diejenigen Personen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen möchten, besteht nun dringender Handlungsbedarf: Sie müssen möglichst zeitnah (am besten bis 03.05.2019) einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ihrer Kommune stellen. Eine Anleitung in leichter Sprache wurde vom VDK Bayern entwickelt.

Weitere Informationen in leichter Sprache, sowie einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis, sind auf der Seite des Lebenshilfe Bundesverbands zu finden.