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Inklusion längst nicht (flächendeckend) vorhanden?

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    Inklusion längst nicht (flächendeckend) vorhanden?

    Hallo, liebe Eltern,

    ich habe immer wieder festgestellt, dass die Schulen die nun offiziell durch die UN-Konvention dazu verpflichtet sind Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufzunehmen überhaupt keine Ahnung von diesem Feld haben und selbst häufige Syndrome wie das Down-Syndrom komplett in ihrer Leistungsfähigkeit verkennen...
    Sind das nur Einzelfälle, oder habt ihr die gleichen Erfahrungen gemacht?
    Liebe Grüße
    Lisa

    #2
    AW: Inklusion längst nicht (flächendeckend) vorhan

    Hallo Lisa,

    herzlich Willkommen im Forum. Eine gute Frage, die du da gleich zu beginn stellst. Sicher wirst du hier Anworten finden.

    In einem anderen Thread wurde dieses Thema schon sehr heiß diskutiert. Wenn du magst, kannst du ja auch schon mal auf die Suche von Meinungen zum o.g. Thema finden. Schau mal hier:

    Gemeinsamer Unterricht in Schulen bundesweit

    oder hier:

    Streitthema: Inklusion an Schulen
    Zuletzt geändert von Kirsten; 26.02.2015, 23:21.

    Kommentar


      #3
      AW: Inklusion längst nicht (flächendeckend) vorhan

      In einem weiteren Thread zum Thema Inklusion an Schulen, konnten wir bis heute weit über 319 000 Klicks verzeichnen und über 770 Beiträge passend dazu.

      Gemeinsamer Unterricht (GU) in NRW

      Kommentar


        #4
        AW: Inklusion längst nicht (flächendeckend) vorhan

        Hallo Lisa,

        ich berate im Netzwerk Inklusion (www.inklusion-bayern.de) seit Jahren Eltern, die ihr Kind auch mit schwereren Beeinträchtigungen in eine Regelschule schicken wollen. Die Erfahrung ist, dass noch immer die Mehrheit der Regelschulen versuchen, die Eltern abzuwimmeln. Wir raten den Eltern trotzdem dazu, in der Regel ihr Kind in die Sprengelschule zu schicken. Wenn das Lehrerkollegium merkt, dass die Eltern sich nicht so einfach abwimmeln lassen, schalten sie sehr schnell um auf kooperatives Verhalten, notfalls sollte man ruhig auch mal das Schulamt oder die Regierung einschalten und sich als Eltern da nicht unnötig verausgaben, für die Inklusion seines Kindes argumentieren zu müssen. Am besten möglichst wenig reden und einfach die nötigen Schritte gehen: Das Kind schriftlich anmelden und rechtzeitig die Schulbegleitung beim Bezirk beantragen, also möglichst 6 Monate vorher, allerspätestens 3 Monate vor Schulbeginn.

        Christine

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