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    Artikel in der taz zu Budgetkürzungen im Saarland

    [...] Das [Persönliche Budget] bringt ein Stück weit Unabhängigkeit mit sich. Im Saarland wurde dieser Betrag per Anweisung um 15 Prozent gekürzt: deutschlandweit einmalig. [...] Diese Kürzung per Anweisung ist einfach so verabschiedet worden. Es hat vorher keine Anhörung gegeben, es wurden vor allem auch die Betroffenen nicht beteiligt. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Bestimmungen der UN-Behindertenrechtskonvention. [...]
    Quelle und kompletter Text: taz

    #2
    Hallo Inge,

    Hast Du da nähere Information?
    Die Aussagen des Interviews erscheinen mir etwas irritierend.

    Es wird so dargestellt, als wäre ein Persönliches Budget ein feststehender Betrag, der nun per Dekret pauschal reduziert worden ist. Tatsächlich jedoch haben Persönliche Budgets individuelle Beträge, abhängig vom individuellen Bedarf des Budgetnehmers und vom jeweiligen Umfang der enthaltenen Leistungen.

    Somit stellt sich die Frage: Was genau wurde gekürzt?
    Vielleicht der Stundensatz, der im Rahmen des Budgets für Assistenzkräfte angesetzt wird? Das wäre inhaltlich zumindest schlüssig, stellt aber einen anderen Sachverhalt dar, als die im Interview tatsächlich getroffene Aussage.

    Gruß,

    Daniel

    Kommentar


      #3
      Zitat von Daniel Beitrag anzeigen

      Die Aussagen des Interviews erscheinen mir etwas irritierend.

      Es wird so dargestellt, als wäre ein Persönliches Budget ein feststehender Betrag, der nun per Dekret pauschal reduziert worden ist. Tatsächlich jedoch haben Persönliche Budgets individuelle Beträge, abhängig vom individuellen Bedarf des Budgetnehmers und vom jeweiligen Umfang der enthaltenen Leistungen.


      Hallo Daniel,

      ja, so sollte es sein.

      Das scheinen einige Kostenträger und Leistungserbringer aber nicht so eng zu sehen.


      Wir haben vor einigen Jahren mal das Abenteuer "Ambulant Betreutes Wohnen" getestet.
      Wir waren so dumm und haben dem Leistungserbringer (der auch die Beratungsstelle für
      das "Persönliche Budget" hier vor Ort stellt) leider vertraut.
      Hier habe ich in einigen Beiträgen davon berichtet:
      http://www.intakt.info/forum/forum/t...lbstbestimmung

      Es war eine WG mit drei behinderten Personen.
      Es wurde vor Einzug keine Bedarfsfeststellung gemacht.
      Der Leistungserbringer hat pauschal für jede Person 8 Fachleistungsstunden pro Woche beantragt , als Persönliches Budget.
      Also der Antrag wurde von uns Eltern unterschrieben und der Leistungserbringer hat alles mit dem Amt erledigt.
      Wir bekamen dann einen Bescheid. In dem Bescheid wurde vom Amt der Leistungserbringer festgelegt.
      Gleichzeitig erhielten wir eine Abtretungserklärung die wir unterschreiben sollten.
      Das Persönliche Budget wurde somit automatisch jeden Monat dem Leistungserbringer direkt überwiesen.
      Leistungsnachweise bekamen wir nie zu sehen usw...usw....
      Wir haben uns wirklich überall beschwert. Weder Leistungserbringer noch Kostenträger hat es interessiert.
      Wir haben dann irgendwann aufgegeben.

      Es war damals ein echtes Chaos.
      Wir waren selber schuld, wir hätten uns vorab selber informieren müssen und hätten der Beratungsstelle/dem Leistungserbringer nie einfach vertrauen dürfen.


      Leider kannten wir diesen Beitrag von Dr. Markus Schäfer damals noch nicht:

      Wie man aus einem Persönlichen Budget
      eine verdeckte Sachleistung macht

      https://www.lebenshilfe.de/de/themen...viewmode=print



      Bei uns ist es damals so in der Art gehandhabt worden....

      ZITAT:
      ..."Es wird so dargestellt, als wäre ein Persönliches Budget ein feststehender Betrag, der nun per Dekret pauschal reduziert worden ist."....

      LG
      Monika









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        #4
        Hallo!

        Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
        Bei uns ist es damals so in der Art gehandhabt worden....
        Inakzeptabel und widerrechtlich.
        Da braucht man noch nicht mal auf die UN-BRK zurückgreifen, das ist schlichtweg ganz unmittelbar nicht im Sinne des SGB IX, des SGB XII und der BudgetVO. Deine Schilderung geht letztlich sogar über das hinaus, was Dr. Schäfers im Artikel beschreibt.

        Wenn Kostenträger meinen, die Normen zum Persönlichen Budget blumig auslegen zu müssen, ist das eine Sache - dafür gibt's den Rechtsweg. Wenn aber Leistungsanbieter in einem Umfang wie von Dir geschildert mitspielen, ist es doppelt beklagenswert. Sollte dies etwa auch noch aufgrund von Unkenntnis der rechtlichen Situation entstehen, dann... macht das fassungslos.

        Daher auch meine Frage, ob Näheres zur Situation im Saarland bekannt ist - ich mag einfach nicht glauben, dass da pauschale Budgets vereinbart werden und man sich erst dann darüber aufregt, wenn diese Pauschalsumme gekürzt wird. Ernsthaft...? Neee...

        Kommentar


          #5
          Hallo Daniel,

          bisher habe ich auch nur die Infos aus dem Artikel und hoffe, dass ich irgendwie noch Genaueres erfahre.

          Kommentar


            #6
            Zitat von Daniel Beitrag anzeigen

            Somit stellt sich die Frage: Was genau wurde gekürzt?
            Vielleicht der Stundensatz, der im Rahmen des Budgets für Assistenzkräfte angesetzt wird? Das wäre inhaltlich zumindest schlüssig, stellt aber einen anderen Sachverhalt dar, als die im Interview tatsächlich getroffene Aussage.
            Hallo Daniel,

            hier steht dazu:
            ---------------------------

            ..."Das Saarland hat sich aber verpflichtet, in den nächsten Jahren seine massive Verschuldung abzubauen, was auch die Budgets der auf Hilfe angewiesenen Menschen zu spüren bekommen. Die Kürzung der Stundenentgelte für das für diese Arbeit unabdingbare geschulte Fachpersonal wurde mit einem Federstrich um satte 15% (!!!) gekürzt !"....

            Komplette Info:

            http://www.dialogos-saar.de/unsere-spenden-projekte/

            ---------------------------

            Bei uns war es so das unser Leistungserbringer 33 Euro für eine Fachleistungsstunde bekam.
            Im letzten Jahr wurde mit dem Kostenträger eine neue Vergütung vereinbart.
            Die Fachleistungsstunde kostete dann 56 Euro.
            Unser bisherige Fachkraft hat nun den Arbeitgeber gewechselt.

            Es wurde jetzt vom Leistungserbringer eine Assistenzkraft (ohne Fachausbildung) eingestellt.
            Hat vorher auch noch nie mit behinderten Menschen gearbeitet.
            Eine Fachausbildung für unsere Assistenzkraft scheint jetzt auch gar nicht mehr so wichtig zu sein,
            hat sich irgendwann mal bei dem Leistungserbringer ganz anders angehört.
            Nun gut, es klappt prima, also kein Problem.

            Der Kostenträger ist damit auch einverstanden.
            Diese neue Assistenzkraft wird nun mit 37 Euro/Std, abgerechnet.

            LG
            Monika





            .


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              #7
              Hallo Monika,

              Danke für die Recherche!

              Ein Leistungsanbieter hat also offensichtlich Schwierigkeiten bei der Entgeltverhandlung mit dem Eingliederungshilfeträger. Selbst wenn das nicht nur den einen Anbieter betrifft, sondern eine ganze Region: Mit unzulässigen Kürzungen unmittelbar an Persönlichen Budgets hat das nichts zu tun.
              Es erscheint mir schwierig, dass der Anbieter das auf eine etwas reißerisch wirkende Art anders darstellt und sich nicht für eine nüchternere, konkretere Darstellung entschieden hat.

              Entgeltverhandlungen sind ein Kapitel für sich - das bekomme ich bei den ambulanten Diensten für die ich arbeite gut mit. Da geht es aber um betriebswirtschaftliche und betriebsstrategische Fragestellungen, nicht um grundsätzlich sozialpolitische - das ist klar zu trennen, meine ich.

              Die Stundesätze für sog. unqualifizierte Assistenz und für eine (z. B. pädagogische) Fachleistung unterscheiden sich signifikant innerhalb des Bundesgebiets und teils auch innerhalb der Bundesländer. Das liegt u. a. am Prinzip des Föderalismus, es gibt keine bundeseinheitlichen Leistungsvereinbarungen und Stundensätze.

              Dabei ist eine Unterscheidung zu treffen, die mir im Interview und auf der Homepage fehlt:
              Für Assistenzdienste im engeren Sinne werden zumeist nicht speziell ausgebildete Arbeitskräfte eingesetzt, denn die auch vom Gesetzgeber vertretene Idee ist ja, dass der Assistenznehmer seine Assistenzkräfte selbst anleiten und einweisen soll. Entsprechend ist der Stundensatz gewählt mit wohl zumeist unter 30 €, regional kenne ich auch unter 20 €. Manchmal kommen noch Anfahrt- oder Sonderkosten hinzu, da gibt es wohl verschiedene Modelle.
              Nur in besonderen Fällen ist Assistenz ausschließlich durch speziell qualifizierte Kräfte möglich, z. B. wenn es um Assistenznehmer mit besonderem Pflegebedarf oder besondernen gesundheitlichen Umständen geht. Die Vergütung einer Assistenzstunde mit einer (Kranken-)Pflegefachkraft o. ä. kenne ich im Umfeld der von Dir erwähnten 33 €.
              Eine (z. B. pädagogische) Fachleistung in diesem Kontext heißt ab 2020 "Qualifizierte Assistenz" und wird zumeist als Fachleistungsstunde ausgeführt. Eine solche Fachleistung wird entweder nur von Fachkräften mit klar definierten Qualifikationen erbracht oder als Mischkalkulationsmodell zu einem bestimmten Mindestanteil von diesen Fachkräften in Zusammenarbeit mit anderen Kräften. Abhängig davon liegt der Stundensatz bei erfahrungsgemäß 30 - 60 €.

              Das auf der Homepage des Anbieters erwähnte "unabdingbar geschulte Personal" klingt mir daher eher nicht nach "klassischen" Assistenzkräften.
              Es bleibt also noch etwas dubios.

              Gruß,

              Daniel

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