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Inklusion, um öffentliche Geld zu sparen?

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    Inklusion, um öffentliche Geld zu sparen?

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielleicht können mir Betroffene hier im Forum weiterhelfen: Ich arbeite als Fernsehjournalist und habe den Fall einer 15 Jahre alten Schülerin auf den Tisch bekommen. Sie leidet an Spinaler Muskelatrophie, einem fortschreitenden Muskelschwund. Sie möchte seit einem Jahr von einer Regelschule auf ein auf diese Krankheit spezialisiertes Internat wechseln. Dort könnte sie selbstständiger und unter Leidensgenossen leben, besser und schneller lernen, wie sie sagt. Die Kostenübernahme wurde allerdings von der zuständigen Verwaltung und der Widerspruchsstelle abgelehnt. Begründung: Inklusion bedeutet Inklusion am Wohnort, nicht in einem fernen Internat.

    Auf den ersten Eindruck wirkt es für mich, als wolle hier Geld gespart werden auf Kosten des Kindes und unter dem Deckmantel Inklusion. Liege ich Ihrer Ansicht damit falsch? Sind Sie oder kennen Sie Betroffene, die ähnliche Erfahrungen gemacht haben?

    Über eine kurze Einschätzung bin ich sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    J. Sonnenholzner

    #2
    AW: Inklusion, um öffentliche Geld zu sparen?

    Hallo J.Sonnenholzner,
    die Auswirkungen der Inklusion ist sicherlich auch abhängig vom Bundesland. Schau ich nach NRW ergibt sich eine andere Entwicklung wie z.B. bei uns in Bayern.
    Bayern geht da so seinen eigenen Weg und hält an der Wunsch- und Wahlfreiheit für Eltern und ihren Kindern mit Behinderung fest. Also noch gibt es Fördereinrichtungen und Inklusion in Regelschulen. Dennoch gibt es auch hier langsam aber sicher Veränderungen und die große Sorge vieler das dabei die Kosten eine allesentscheidende Rolle spielen werden. Hier in unserem Forum gibt es viele Berichte, Stellungnahmen, Fragen von Eltern, du kannst sie über die Suchfunktion finden oder wenn du neben deinem Beitrag die dazu gefundenen Artikel direkt anklickst.
    Herzlichen Gruß
    Hildegard

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      #3
      AW: Inklusion, um öffentliche Geld zu sparen?

      Seit es die Umstellung von Integration auf Inklusion gibt, werden Pflegeheime für die alten und schwerstbehinderten Menschen gebaut. Die Wohnheim, die an Werkstätten angebaut sind, darin dürfen nur noch behinderte Menschen wohnen, die auch arbeiten gehen können. Meine Bedenken sind, wenn geistig behinderte Menschen in eine normale Schule gehen und einen Schulbegleiter brauchen, das auf Kosten von Schülern geht, die weniger begabt sind, aber deren Intelligenz dem normalen entspricht.
      lg Micha

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        #4
        AW: Inklusion, um öffentliche Geld zu sparen?

        Lieber J.Sonnenholzner,

        grundsätzlich ist zu Deiner Frage zu sagen, dass die Schülerin gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf volle Teilhabe an gesellschaftlichen Leben hat. Das heißt, grundsätzlich muss ihr an jeder Schule, egal in welche sie geht, die gleiche medizinische Versorgung zuteil werden! Etwas anderes ist die Frage, ob sie das Recht hat, mit Schülern mit ähnlicher Erkrankung zusammen eine Schule zu besuchen. Von einem solchen Recht spricht die UN-Behindertenrechtskonvention nicht.

        Ich kann zwar verstehen, wenn Betroffene sich in einem Umfeld von Nichtbetroffenen unverstanden und ausgegrenzt fühlen, aber genau das gilt es zu ändern. Gegen solche Diskriminierungen müssen wir aktiv werden, damit sich behinderte und chronisch kranke Menschen nicht mehr ausgegrenzt fühlen! Ich finde es ein Armutszeugnis für unser reiches Deutschland, dass sich die Schwächsten in unserer Gesellschaft nicht wohlfühlen können an dem Ort, an dem sie wohnen. Daran muss sich etwas ändern und kann sich aber auch nur etwas ändern, wenn wir einfach mit der Inklusion anfangen!

        Christine

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          #5
          AW: Inklusion, um öffentliche Geld zu sparen?

          Gute Idee, klar damit anfangen. Tun wir auch. Stellen aber dabei fest, dass bei keinem, egal ob Politik, Einrichtung oder auch Privatperson die Betroffenen mit schwerster Behinderung auf der Agenda stehen. Und deren Angehörige sind die Kämpfer. Die anderen fordern doch nur. Da kann man manchmal nur den Kopf schütteln, wie weit manche Unverschämtheit da schon geht.

          Kommentar


            #6
            AW: Inklusion, um öffentliche Geld zu sparen?

            Hallo Christine,

            Zitat von chripri Beitrag anzeigen
            Etwas anderes ist die Frage, ob sie das Recht hat, mit Schülern mit ähnlicher Erkrankung zusammen eine Schule zu besuchen. Von einem solchen Recht spricht die UN-Behindertenrechtskonvention nicht.
            es könnte sein, dass ich in der UN-Behindertenrechtskonvention einiges überlesen habe. Meines Wissens nach wird das Wunsch- und Wahlrecht betont, aber es gibt keine Pflicht für den Besuch einer Regelschule.
            Allerdings gibt es ein Urteil, dass es durch die Behindertenrechtskonvention keinen Rechtsanspruch auf Besuch einer Regelschule gibt.

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              #7
              AW: Inklusion, um öffentliche Geld zu sparen?

              Hallo ReniTenz,

              die UN-Behindertenrechtskonvention spricht vom Selbstbestimmungsrecht der behinderten Menschen, ein Elternwahlrecht auf verschiedene Schulformen kennt sie aber nicht. Du unterliegst noch einem grundlegenden Missverständnis, wenn Du von einer Pflicht auf den Besuch einer Regelschule sprichst. In Deutschland ist die Vorstellung davon, was Regelschule ist, sowas von starr, dass es unglaublich ist. In einer Regelschule müssen laut UN-Behindertenrechtskonvention notwendige angemessene Vorkehrungen für das einzelne Kind mit Beeinträchtigung getroffen werden, also nicht nur Schulbegleiter und Rampen, sondern auch lernzieldifferenzierter Unterricht, individuell geignetes Lernmaterial und Aufgabenstellungen usw! Insofern spricht die UN-Behindertenrechtskon-vention nur vom Recht auf Besuch der allgemeinen Schule. Die Verwehrung der notwendigen angemessenen Vorkehrungen ist aber eine Diskriminierung.

              Christine

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                #8
                AW: Inklusion, um öffentliche Geld zu sparen?

                Hallo Christine,

                Zitat von chripri Beitrag anzeigen
                die UN-Behindertenrechtskonvention spricht vom Selbstbestimmungsrecht der behinderten Menschen, ein Elternwahlrecht auf verschiedene Schulformen kennt sie aber nicht.
                das verstehe ich jetzt gar nicht. Was ist der Unterschied zwischen dem Wunsch- und Wahlrecht und dem Selbstbestimmungsrecht? Wer sollte dann entscheiden, in welche Schule das Kind geht? Ein 6-jähriges Kind kann das doch nie und nimmer abschätzen.


                Zitat von chripri Beitrag anzeigen
                Du unterliegst noch einem grundlegenden Missverständnis, wenn Du von einer Pflicht auf den Besuch einer Regelschule sprichst.
                ich habe geschrieben:
                Zitat von ReniTenz Beitrag anzeigen
                Meines Wissens nach wird das Wunsch- und Wahlrecht betont, aber es gibt keine Pflicht für den Besuch einer Regelschule.
                Reden wir hier aneinander vorbei? Ist der Besuch einer Regelschule Deiner Ansicht nach jetzt Pflicht, oder ist das Wunsch- und Wahlrecht die Richtlinie, an die sich die Entscheidungsträger zu halten haben?


                Zitat von chripri Beitrag anzeigen
                Insofern spricht die UN-Behindertenrechtskon-vention nur vom Recht auf Besuch der allgemeinen Schule. Die Verwehrung der notwendigen angemessenen Vorkehrungen ist aber eine Diskriminierung.
                Leider sehen das einige Gerichte noch anders (siehe das oben eingestellte Urteil).

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