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Inklusion Regelschule statt Sonderschule

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    Inklusion Regelschule statt Sonderschule

    Hallo,ich bin ganz neu in diesem forum. Ich habe einen körperlich behinderten Sohn(6 Jahre). Das heist er hat keine Schienbeine, keine ausgebildeten Füße, an jeder Hand zwei Finger als Spalthände. Er kann mit Hilfe von Orthesen kurze und gerade Strecken laufen ist aber ansonsten auf einen Rollstuhl angewiesen.

    Wir hatten eigentlich vor Ihn dieses Jahr in einer Sonderpädagogischen Schule für Körperbehinderte Einschulen zu lassen. Da in dieser Schule nur ein Hauptschulabschluß möglich ist, denke ich das, das nicht das Richtige für Ihn ist. Er ist geistig Top Fit. Ich hätte nun gern Kontakt mit Eltern die das selbe Problem haben oder hatten.

    Liebe Grüße, Susi mit Sohn Timon.

    #2
    AW: Regelschule oder Sonderschule

    Hallo Susi,
    herzlich willkommen.
    Das Thema Schule ist ein sehr schwieriges Thema. Manchmal klappt es super mit Integration ,oft scheitert die Integration aber an der Barriere. Habt Ihr denn die Möglichkeit an Eurer Grundschule, problemlos mit dem Rolli in die Klassenzimmer zu gelangen?. Und auch an den weiterführenden Schulen? Es gibt auch weiterführende Schulen, für KB-Kinder. Hast Du Dich darüber mal informiert? Es kommt darauf an, aus welchem Bundesland Du kommst. In BW ist mir nur eine KB-Schule mit Zweigen bis Gymnasium bekannt. Für viele auch mit Internat verbunden.

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      #3
      AW: Regelschule oder Sonderschule

      Hallo Fine!
      Danke für deine Antwort.
      In Sachsen(wo ich wohne) gibt es keine Schulen für KB-Kinder die einen Real-oder Gymnasiumabschluß anbieten. Die Regelschule in unserem Ort, in die wir Timon gerne schicken würden, ist nicht Barrierefrei. er bräuchte auf jedenfall einen Integrationshelfer(Zivi) der Ihm helfen müsste. Ich hab mich schon mal umgehört und erfahren das ich den auf dem Sozialamt beantragen könnte.
      Da wir in einem kleinem Dorf wohnen , kennen auch die anderen Kinder, die in seine Klasse gehen würden , Timon schon. Er würde dort also nicht als Fremder Außenseiter hinkommen. Und ich will auf jedenfall das er die bestmöglichste Schulausbildung bekommt, und nicht das schon nach der Hauptschule schluss ist für Ihn. Ich möchte das ihm für seine Zukunft alle wege offen stehen.
      Villeicht hast du noch ein paar Tips für mich.
      Liebe Grüße, Susi.

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        #4
        AW: Regelschule oder Sonderschule

        Hallo Susi,
        hast du dich schon mal an den Verein Geinsam Leben- gemeinsam Lernen in Sachsen gewandt?
        http://www.glgl-sachsen.de/

        Die bieten Beratung zu genau dem Thema an.

        LG, amai

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          #5
          AW: Regelschule oder Sonderschule

          Hallo susi,
          ich denke wenn ein Kind gute Leistungen bringt, ist nach der Hauptschule nicht Schluss. Es kommt aufs Kind an. Sicherlich gibt es nach der Schule auch in Sachsen Weitrbildungsmöglichkeiten. Am besten erkundigst Du Dich mal an Eurer KB- SChule direkt, was für Möglichkeiten es da gibt. Vielleicht hilft Dir auch der Link von Amai.
          LG Gaby

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            #6
            AW: Regelschule oder Sonderschule

            Hallo,
            ich bin zwar auch neu in diesem Forum, aber wir haben genau dieses Thema mit unserer 6jährigen Luisa durch. Da wir auch in Sachsen wohnen, wollte ich Dir gern mitteilen, daß laut Aussage der Dresdner Körperbehindertenschule ( Beratungslehrerin) die Kinder bis zu 10. Klasse dort unterrichtet werden können (in drei Sparten - Regelschullehrplan, L-Bereich oder Mehrfachbehindertenbereich). Sie sagte auch, daß einige aufs Gymnasium wechseln (hab aber vergessen in welcher Klassenstufe, kommt sicher auch auf das Entgegenkommen des jeweiligen Gymnasiums an).

            Luisas Körperbehinderung ist nicht so offensichtlich wie bei Euch, aber eine Integration ist bei ihr schon allein deshalb gescheitert, weil die Grundschule bei uns nicht genügend Lehrer hat, um eine ausreichende Integration zu gewährleisten und Luisa dort auf keinen Fall mit dem Laptop schreiben lernen könnte, was sie aber muß, da sie die Stifte nicht ordentlich halten kann.

            Auf uns hat die Köbi in Dresden einen sehr guten Eindruck gemacht und wir haben auch von anderen nur Gutes gehört. Wenn ich aber wie Ihr die Möglichkeit hätte, das Kind an eine Regelschule zu schicken, wüßte ich auch nicht, was besser ist, hat beides Vor-und Nachteile. Aber ich könnte mir vorstellen, daß ein Wechsel in die Köbi noch möglich wäre, wenn es an der Regelschule nicht funktioniert. Ich würde das erfragen.

            Ich wünsche Euch eine gute Lösung für Euer Kind.

            Viele Grüße aus Meißen


            Konstanze

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              #7
              AW: Regelschule oder Sonderschule

              "Bereits 2009 hat der Bundestag eine UN-Konvention in ein Gesetz gegossen. Darin steht, dass Kinder mit Behinderungen nicht vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden dürfen. Inklusion heißt das. Bremen macht jetzt den Anfang."

              Bremen - das Recht auf integrative Schule

              zum ganzen Artikel:
              http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/...066177,00.html

              zum Fernsehbeitrag:
              http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...grative-Schule
              Volker
              Ehemaliger Forumadministrator , INTAKT-Referent

              Kennst du schon die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung? Hier findest du einen Überblick und Infos: Leistungen der Pflegeversicherung

              Wir freuen uns über Leute, die bei INTAKT mitmachen möchten. Schreib mir und erfahre mehr.

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                #8
                AW: Inklusion Regelschule statt Sonderschule

                Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention zur Stellung der UN-Behindertenrechtskonvention innerhalb der deutschen Rechtsordnung und ihre Bedeutung für behördliche Verfahren und deren gerichtliche Überprüfung, insbesondere ihre Anforderungen im Bereich des Rechts auf inklusive Bildung nach Artikel 24 UN-Behindertenrechtskonvention [...]
                In der vorliegenden Stellungnahme wird dargelegt, warum die Schulbehörden der Länder nach dem Inkrafttreten der UN-BRK bereits heute bei der Anwendung von Landesrecht das Recht auf inklusive Bildung zu beachten haben und in welchem Umfang die behördlichen Entscheidungen der gerichtlichen Überprüfung in Bezug auf die spezifische Beachtung menschenrechtlicher Normen unterliegen. Im oben angegebenen Verfahren obliegt dem VG Darmstadt nunmehr die Entscheidung in der Hauptsache. In diesem Verfahren begehrt die Klägerin nach wie vor den Zugang zur ortsnahen Regelschule. Bereits zum Beginn des Schuljahrs 2009 war sie entgegen ihrem Willen unter Verweis auf Hessisches Landesrecht einer Schule für praktisch Bildbare zugewiesen worden. [...]
                Quelle und kompletter Text: Institut für Menschenrechte

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                  #9
                  AW: Inklusion Regelschule statt Sonderschule

                  Damit wird man in der Schweiz konfrontiert, wenn man ein Kind hat, welches eine Beeinträchtigung hat:

                  Dienstag, 10. Juni 2014 05:53
                  Nicht zugelassen
                  Sonderschüler (14) darf nicht an die Talentschule
                  Jan (14) hat die Aufnahmeprüfung für die Talentschule in St. Gallen geschafft. Trotzdem darf er sie nicht besuchen. Die Familie kämpft mit allen Mitteln.
                  ..........


                  mehr erfahrt ihr hier:


                  20minCH

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