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    Kann jemand das folgende Fallbeispiel beantworten?

    Liebe Mitglieder von INTAKT,
    ich bin sehr neu hier, ganz genau seit zwei Stunden aktiv und habe gleich eine Frage. Als Studentin der Sozialarbeit beschäftige ich mich mit dem Thema Menschen mit Behinderung und in diesem Kontext mit der rechtlichen Situation in bestimmten Einzelfällen. Im Zuge eines Rechtsseminars sollten wir ein Fallbeispiel kreieren anhand dessen wir die relevante Rechtsgrundlagen des Falles aufdröseln. Da ich eine Niete in diesem Bereich bin aber die Fragestellung trotzdem bearbeiten muss sende ich den Hilferuf an Euch! Kann mir jemand helfen und hat eine Idee? Es handelt sich um folgendes Beispiel:

    "Seit ihrer Geburt hat die kleine Taek-Wan das Down- Syndrom, weshalb die Mutter sie auf die integrative KiTa “Pfützentreter*innen” im Umkreis schicken möchte. Dort herrscht allerdings Platzmangel, sodass Taek-Wan nicht aufgenommen werden konnte und nun übergangsweise ein Tagesvati eingesprungen ist, der die Betreuung stundenweise übernimmt. Trotz dessen, dass es sich bei der KiTa um einen freien Träger handelt, strebt Jane Doe eine Klage auf einen Platz an. Sie begründet dies mit der konzeptionellen Ausrichtung der KiTa, die den Schwerpunkt auf Inklusionsorientierung setzt und in der die Kinder mit Behinderung individuell gefördert werden.

    Das zuständige Amt weist die Familie auf die Möglichkeit hin, dass Taek-Wan auch den Regelkindergarten in der Umgebung besuchen kann. Es handelt sich hierbei um einen öffentlichen Träger, allerdings stehen in diesem keine heilpädagogischen Fachkräfte zur Verfügung, die ausgebildet wären besondere Unterstützung für Taek-Wan zu leisten.
    Die Familie lehnt das Angebot also ab und strebt an, sich in die integrative KiTa "einzuklagen". Da Jane Doe über ein geringes Einkommen verfügt hofft sie auf staatliche Unterstützung um die Rechtskosten decken zu können. "

    Hätte die Klage Aussicht auf Erfolg?
    Wenn ja, oder wenn nein: mit welchen Gesetzen ließe sich dies begründen?

    Noch eine Sache nebenbei: ich will niemanden durch die Namenswahl oder den kreierten Fall verletzen. Es geht mir einzig darum ein Gefühl für die Rechtssituation zu bekommen.

    Liebe Grüße!

    Alexandra

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