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    Förderschule Sprache

    Hallo ihr Lieben, mein Sohn ist 10 Jahre alt und frühkindlicher Autist .Er ist normal intelligent, kann sprechen aber macht es natürlich nicht immer und mit jedem und wenn dann eher sowas wie Mama Trinktütchen oder Mama Brot und Kakao als halt seine Bedürfnisse .Er geht seid 3 Jahren auf eine Förderschule für Sprache.Hat anfangs mit einem tollen Lehrer gut geklappt . Jetzt hat dieser seid den letzten Ferien zu einer anderen Schule gewechselt und wir haben 2 Neue Lehrerin.Seid dem klappt es angeblich in der Schule gar nicht mehr .Wenn das atz hospitieren kommt war es halt nur ein guter Tag .Unsere Schulbegleitung sagt aber stimmt nicht War so wie immer .Jetzt hatten wir ein Gespräch und haben uns überreden lassen ihn nur noch bis 12 Uhr zu beschulen zu lassen weil es eh nur noch bis Sommer ist und wir auch keine Lust auf Streit hatten .Jetzt kam heute ein Brief vom Schulleiter das er ab 7.12 nur noch bis 10 Uhr in die Schule darf und ich mich auch noch selbst um die Abholung kümmern soll .Die Schule ist 10 km vom Wohnort entfernt .Als Begründung nennt er er würde auf Ansprache nicht reagieren und könnte dem Unterricht nicht folgen .Auch hier sagt der Schulbegleiter was anderes und ich sehe auch an den Hausaufgaben das er es kann .Was können wir jetzt machen .? Anwalt ? Er ist kein bisschen agressiv oder ähnliches .Schulamt war am Telefon erst super nett und hat ohne persönliches Gespräch oder ähnliches dem Wunsch der Schule zugestimmt .

    Sorry ist lang geworden aber wir sind verzweifelt

    #2
    Zuerst möchte ich Eúch um Verzeihung bitten für die entwürdigende Behandlung meiner Kollegen.
    Wenn ein Fachmann auf einen Laien Druck ausübt und ihn steigert, ist er im Unrecht und macht alles verkehrt.
    Das Leben hält alles, was Ihr zur Lösung des Problems braucht, für euch bereit.
    Schritt 1: Stärke deine Seelen- und Geisteskräfte durch Autosuggestion, damit sie wachsen und du der Sache gewachsen bist und Stärke ausstrahlst! Mit starker Ausstrahlung wirst du anders behandelt.
    Schritt 2: Nutze die Schlafsuggestion, und den Kräften deines Kindes alles zuzusprechen, was ihnen eine gute Entwicklung und Wachstum ermöglicht! Male ihnen den Erfolg aus und gib einen klaren Auftrag dafür ! [mod] Text entfernt wegen unerlaubter Werbung [/mod]
    Schritt 3: [mod] Text entfernt wegen unerlaubter Werbung [/mod]
    Geh nicht in die Konfrontation sondern gehe mit den Talenten und Kräften der anderen BESSER um als sie, dann mögen sie dich und folgen dir lieber als ihnen!
    Bleibe freundlich und schreibe deine Position auf, dann ist sie aktenkundig und kann später verwendet werden. Beschreibe die Schwachpunkte und verlange eine konkrete Lösung mit einer konkreten Begründung und deute an, dass du im Misserfolgsfall darauf zurückkommst! Lege nach jedem Gespräch ein schriftliches Protokoll an und lass dezent durchblicken, dass du das tust! Das sind alles Beweismittel, und man behandelt dich zuvorkommender, wenn man sieht, dass du dich damit auskennst.
    Sei freundlich und sachlich mit starker Ausstrahlung! Ich freue mich auf Euren Erfolg.
    Franz Josef Neffe

    Editiert von Daniel
    Zuletzt geändert von Daniel; 03.01.2019, 08:20.

    Kommentar


      #3
      Lieber Franz Josef,

      Die Diskussion zum Thema Werbung hatten wir doch bereits...
      Auch über die inhaltliche Konsistenz Deiner Beiträge und deren Bezug zum eigentlichen Themenstrang haben wir uns doch bereits ausführlich unterhalten.

      Abgesehen von der (nunmehr entfernten) unerlaubten und unerwünschten Werbung ist dieser Beitrag im Rahmen der Forenregeln in Ordnung - Dein vorheriger Beitrag war es nicht und wurde daher entfernt.


      Grüße,

      Daniel

      Kommentar


        #4
        Was hat das alles eigentlich mit der Frage von Limi84 zu tun?

        Hallo Limi,

        ich kann mir gar nicht vorstellen, dass dies gesetzlich erlaubt ist. Dein Sohn hat nicht nur das Recht auf Bildung sondern die Pflicht! Er ist Schulpflichtig und die Schule kann ihn nicht ab 10 Uhr aussortieren! Das ist unerhört und gehört dringend geklärt!

        Kommentar


          #5
          Hallo Limi,

          zuerst einmal ein ganz herzliches Willkommen in unserem Forum. Das Thema Inklusion an Schulen scheint ja kein Thema in eurem Einzugsbereich zu sein. Obwohl schon eine Förderschule, wird noch aussortiert. Das ist sehr traurig. Wenn es nicht die geeignete Schule wäre, dann sollte man doch einfach auf euch zugehen und euch helfen gemeinsam einen guten Weg für euer Kind zu finden. Wie könnte man da nur vorgehen? Es gibt doch Schulpsychologen, oder vielleicht sucht ihr noch einmal ein Sozialpädagogisches Zentrum auf, wo umfassend auf euer Kind eingegangen wird. Auch hier auf unseren Seiten halten wir zum Thema Schule Informationen bereit.

          Lasst euch nicht unterkriegen.

          LG
          Kirsten

          Kommentar


            #6
            Zitat von Anke Beitrag anzeigen

            ich kann mir gar nicht vorstellen, dass dies gesetzlich erlaubt ist. Dein Sohn hat nicht nur das Recht auf Bildung sondern die Pflicht! Er ist Schulpflichtig und die Schule kann ihn nicht ab 10 Uhr aussortieren! Das ist unerhört und gehört dringend geklärt!
            Hallo Limi,

            da bin ich ganz bei Anke.

            -------------------------------


            ..."8.2 Rechtliche Rahmenbedingungen

            Schulpflicht und Recht auf Beschulung


            Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, unabhängig davon, ob sie behindert oder nicht behindert sind. Ebenso gibt es ein allgemeines Recht auf Beschulung. Die Schulpflicht kann ruhen, sofern ein diesbezügliches medizinisches Attest vorliegt. Daneben kann ein Anspruch auf Einzel- oder Hausunterricht bestehen. Gemäß der derzeit noch gültigen Empfehlungen der Kultusminister-Konferenz (KMK) aus dem Jahr 2000 zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Autismus erfolgt die Förderung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten in unterschiedlichen Förderformen und an unterschiedlichen Förder-orten, eigene Schulen sind nicht vorgesehen. Das Schulrecht ist Ländersache, so dass in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen zu Schulformen und zur sonderpädagogischen Förderung existieren."....

            SEITE10:
            Leitlinien zur inklusiven Beschulung von Schülern mit Autismus-Spektrum-Störungen (Stand Februar 2013)

            https://www.autismus.de/fileadmin/RE...rn_mit_ASS.pdf

            --------------------------------

            ..."Urteil des VG Münster vom 06.01.2012, Az. 6 K 2204/10: Übernahme von Kosten für den Besuch einer Privatschule im Rahmen von Eingliederungshilfe (hier: bei einer Autismusspektrumsstörung) „Die Pflicht zu einer angemessenen Schulbildung gehört zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe. Stellt sich daher der Besuch einer Privatschule bei festgestellter seelischer Störung (hier: Autismusspektrumsstörung) als alternativlos dar, so sind die Kosten hierfür vom Träger der Eingliederungshilfe zu übernehmen.“"....

            ..." Das Urteil sollte Familien mit autistischen Kindern Mut machen, im Bedarfsfall die Übernahme von Privatschulkosten bei den Trägern der Jugendhilfe zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Beschulung an einer staatlichen Schule nicht möglich ist und dass eine Privatschule bereit und in der Lage ist, ein qualifiziertes Beschulungsangebot zu machen."....

            SEITE18:
            Ratgeber zu den Rechtsansprüchen von Menschen mit Autismus und ihrer Angehörigen

            https://www.autismus.de/fileadmin/RE...tand_13Nov.pdf

            ------------------------------

            Vielleicht helfen Dir die Infos von Autismus Deutschland weiter:

            Empfehlungsliste für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Menschen mit Autismus und ihre Angehörigen sowie autismusspezifische Einrichtungen beraten und vertreten
            https://www.autismus.de/fileadmin/us...eApril2018.pdf

            https://www.autismus.de/recht-und-ge...kblaetter.html

            https://www.autismus.de/recht-und-gesellschaft.html

            Die 59
            Regionalverbände
            im Bundesverband autismus Deutschland e.V. mit ihren Therapiezentren, Einrichtungen und Diensten sind Teil eines deutschlandweiten Versorgungsnetzes und die Ansprechpartner in Ihrer Region. :
            https://www.autismus.de/detailseite/...chland-ev.html

            LG
            Monika






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