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    Schulwechsel

    Hallo,
    hat jemand von Euch irgendwelche Paragraphen oder Informationen, ob ein Kind, welches zur Zeit eine GB Schule besucht in eine integrative Grundschule wechslen kann?

    Grüße
    Gabi

    #2
    Hallo Gabi!

    Für die Beantwortung dieser Frage müssen wir unbedingt das Bundesland wissen, in dem das Kind zur Schule geht. Kannst du das noch ergänzen?

    Grüße,
    Holger
    Früher www.intakt.info

    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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      #3
      Hallo Holger,
      wir wohnen in NRW.

      Grüße
      Gabi

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        #4
        Hallo Gabi!

        Also auskennen tu ich mich mit der Gesetzeslage in NRW nicht, nur mit Bayern. Paragraphen kann ich dir aber bieten...
        Unter diesem Link erreichst du die relevanten Paragraphen für NRW. So wie ich das überfliege, müsste es prinzipiell möglich sein, kommt aber auf den Einzelfall an. Worum geht es dir genau? Vielleicht kann dir jemand einen Tipp geben, wenn du uns noch ein paar Zusatzinfos gibst.

        Grüße,
        Holger
        Früher www.intakt.info

        jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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          #5
          Hallo Holger,
          meine Tochter ist 9 Jahre alt und besucht z. Z. eine GB Schule. Sie wird dort nicht gefördert, die Lehrer geben sich nicht mal die Mühe, einen Förderplan zu erstellen. Da es bei uns keine andere GB Schule gibt, überlege ich, sie von der GB Schule zu nehmen und als Integrationskind in einer Grundschule beschulen zu lassen. Meine Tochter hat Wahrnehmungsstörungen und ist Autistin. Jetzt weiß ich nicht, ob ich zuerst eine Schule suchen soll, die sie aufnehmen würde oder ob ich zuerst zum Schulamt gehen soll.

          Grüße
          Gabi

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            #6
            Hallo Gabi!

            Das hört sich ja wirklich nicht rosig an mit eurer Schule... Woher weißt du, dass es keinen Förderplan gibt? Wie ist dein Kontakt mit den Lehrkräften verlaufen?
            Wie der "amtliche Weg" in NRW ist, kann ich nicht wirklich beurteilen. Wenn ich mir aber den Gesetzestext durchlese, würde ich sagen, du musst dich an die Schulaufsichtsbehörde wenden und dort den Antrag auf Teilnahme am gemeinsamen Unterricht stellen. Entscheidend ist ja dann wohl zum einen das Gutachten, ob dein Kind dafür geeignet ist und zum anderen, ob die Schule die passende Ausstattung hat. Letzteres bezieht sich ja bei deinem Kind nicht auf z.B. einen Aufzug, weil es einen Rollstuhl benutzen muss, sondern lediglich auf die Personalvoraussetzungen. Diese sind z.B. hier bei uns so geregelt, dass du über die Eingliederungshilfe (beim Sozialamt beantragen) einen Schulbegleiter bzw. Integrationshelfer beantragen kannst, der dann von denen bezahlt wird. Der geht dann jeden Tag mit deiner Tochter in die Schule und unterstützt sie.
            Die Frage ist dabei, ob das im Einzelfall wirklich die bessere Förderung ist. Häufig machen das Leute, die nicht besonders dafür ausgebildet sind, z.B. Zivildienstleistende. Da die Lehrkraft in der Grundschule meistens nicht viel Erfahrung oder eine entsprechende Ausbildung hat, um den Unterricht für ein autistisches Kind anzupassen, bliebe das am Schulbegleiter hängen. Wenn dieser nun nicht qualifiziert ist, ist es tatsächlich fraglich, wo die beste Förderung stattfinden kann. Das hängt einfach von euren örtlichen Gegebenheiten ab.

            Ich weiß ja nicht, wie deine Vorgeschichte mit den Lehrkräften ist, aber vielleicht hilft es, doch noch einmal das Gespräch zu suchen und die Sache möglichst objektiv (nicht mit Vorwürfen überschütten!) noch mal zu besprechen.

            Ein paar weitere Infos, wenn auch eher auf Bayern bezogen, findest du noch unter diesem Link.

            Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen!

            Viel Glück und schreib mal, wie's gelaufen ist!

            Grüße,

            Holger
            Früher www.intakt.info

            jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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              #7
              Hallo Holger,
              danke für Dein Interesse. Ich weiß es von den Lehrern, dass die noch keine Zeit hatten, einen Förderplan für mein Kind zu stellen. Meine Tochter hat sehr grosse Entwicklungsschritte gemacht, und die Lehrer sind völlig durcheinander. Sie lassen sich nichts sagen, dass meint Kind das und das kann. Ich habe ihnen nie Vorwürfe gamacht. In der Nachbarschule ist ein Mädchen mit DS als Integrationskind allerdings in der 3 Klasse und die suchen noch ein Kind, für eine Gruppenintegration. Ich versuche es, dann sage ich bescheid.

              Grüße
              Gabi

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                #8
                Hi Gabi,

                der sonderpädagogische Förderbedarf wurde doch durch das Schulamt bestimmt, genauso wie der Förderort, oder?

                Da solltest du dich dran wenden und mal nachhören.

                Bitte überdenke aber auch, welche Schule deine Tochter besucht, wenn die Grundschule vorüber ist. Es gibt bei uns in NRW nur sehr vereinzelt weiterführende Schulen, die auch weiter integrativ sind. Siehst du mögliches Potential für eine Regelschule?

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                  #9
                  Hallo,

                  wir wohnen in Bayern und stehen vor einer ähnlichen Aufgabe: Unser Kind besucht die erste Klasse einer GB Schule, allerdings handelt es sich um eine sogenannte Außenklasse, bei der der Unterricht an einer normalen Schule stattfindet und die Kinder die Nachbarklasse regelmäßig besuchen. Nun möchten wir umziehen und ihn an einer normalen Grundschule anmelden. Aller

                  Da gibt es hier in Bayern ja ein paar Details, nämlich vor allem die 'aktive Teilnahmefähigkeit', die darüber entscheidet, ob ein behindertes Kind zum Besuch der 'Förderschule' verpflichtet ist. Bei unserem Sohn ist das niemals formal durch eine zuständige Grundschule festgestellt worden. Wir haben unseren Sohn damals freiwillig an der Förderschule angemeldet (Eben weil es ja diese Außenklasse gibt).

                  Am neuen Wohnort gibt es eine Grundschuldirektorin, die unseren Sohn sehr gern integrieren würde (Einzelintegration, Integrationshelfer wäre kein Thema), sich aber nicht sicher ist, wie die rechtliche Situation aussieht.

                  - Darf sie - oder etwa nicht?
                  - Hat die alte Förderschule da ein Wörtchen mitzureden?
                  - Muss jetzt das Gutachten über aktive Teilnahmefähigkeit erstellt werden, oder nur, wenn die neue Grundschule es haben möchte.

                  Wer von Euch kennt sich da aus und kann mir ein paar Tips geben?

                  Vielen Dank vorab

                  Oliver

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                    #10
                    Hallo Oliver,

                    erst mal herzlich willkommen hier im Forum!

                    Zu deiner Frage: War gerade auf der Suche nach einem Diagramm, das es mal gab, wie genau der Ablauf bei der Integration der Regelschule in Bayern ist. Finde das leider nur nicht mehr im Netz, aber ich hab's noch auf meinem Rechner gefunden. Ist zwar ein ganzer Artikel, aber der hilft euch bestimmt weiter. Pack ich dir in den Anhang zum Download. Auf S. 21 und 22 sind zwei sehr übersichtliche Flussdiagramme. Ich hoffe, der Stand ist noch aktuell.

                    Aber ansonsten noch, soweit ich da noch fit bin: Wenn du die Grundschule auf deiner Seite hast, ist das Ganze m.E. nicht mehr so wirklich problematisch. Es geht jetzt nur noch darum, inwieweit ihr zusätzliche Unterstützung durch den mobilen sonderpädagogischen Dienst(MSD) benötigt. Dies geschieht in Absprache mit einer entsprechenden Förderschule. Ob das in eurem Bereich die "alte" Förderschule ist, kommt darauf an, ob ihr in deren Einzugsbereich wohnt, denke ich. Ansonsten ist Ansprechpartner die Förderschule, die für die Grundschule zuständig wäre. Adressen findest du in unserer Datenbank.

                    Im Übrigen: Integrationshelfer ist nicht gleich MSD, da ersterer NICHT für sonderpädagogische Förderung zuständig ist (sh. auch das Gerichtsurteil des OVG Rheinland-Pfalz)!

                    Wer jetzt konkret die aktive Teilnahme feststellen muss, bin ich mir momentan nicht sicher. Die Kriterien dafür sind:
                    Eine Schülerin oder ein Schüler kann aktiv am gemeinsamen Unterricht der allgemeinen Schule teilnehmen, wenn sie oder er dort, gegebenenfalls unterstützt durch Maßnahmen des Art. 21 Abs. 3[=MSD], überwiegend in der Klassengemeinschaft unterrichtet werden, den verschiedenen Unterrichtsformen der allgemeinen Schule folgen und dabei schulische Fortschritte erzielen kann sowie gemeinschaftsfähig ist. (BayEUG Art 41 Abs.1)
                    Weiter heißt es in Art. 41 Abs.3:
                    Die Anmeldung an einer Förderschule soll nur erfolgen, wenn die Grundschule festgestellt hat, dass die Voraussetzungen des Abs. 1 Sätze 1 und 2 für eine Unterrichtung an der Grundschule nicht gegeben sind.
                    Demzufolge würde es genügen, wenn die Grundschule der Ansicht ist, das Kriterium der aktiven Teilnahme könnte erfüllt werden. Allerdings geht es hier - glaube ich - um die Einschulung und bei euch ist es ja ein Wechsel.

                    Auf der Seite von Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen e.V. findest du Ansprechpartner für die Beratung in Bayern, an die sich auch Schulleiter wenden können. Die Beraterin für Integrationshelfer, Frau Buchschuster, ist auch aus Schwaben und hat uns schon mal Infos zur Integration zur Verfügung gestellt.

                    So, ich hoffe, das bringt dich schon mal ein bisschen weiter. Würde mich freuen, wenn du Bescheid gibst, wie's gelaufen ist, dann können alle, die künftig eine ähnliche Situation haben, das hier nachlesen.

                    Viele Grüße,
                    Holger
                    Angehängte Dateien
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