Wegweiser für Eltern zum Gemeinsamen Unterricht :
Bayern ist dort nicht aufgeführt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt .
Und damit bleibt wohl alles beim Alten und echte schulische Inklusion wird damit verhindert.
Diese Broschüre soll Ihnen Informationen bieten, wenn Sie sich für eine inklusive Beschulung Ihres Kindes interessieren. Sie besteht aus einem Allgemeinen Teil, der auch als Druckexemplar verfügbar ist, und einzelnen Landesteilen, die online eingesehen werden können. Die Broschüre ist von der BAG Gemeinsam leben - gemeinsam lernen e.V. erarbeitet worden. Sie soll Antworten auf grundsätzliche Fragen des Gemeinsamen Unterrichts geben: Was müssen Sie beachten? Wo finden Sie Hilfe und Unterstützung?
Allgemeiner Teil
Im Allgemeinen Teil werden die für alle Bundesländer geltenden Informationen zum Gemeinsamen Unterricht dargestellt.
Im Allgemeinen Teil werden die für alle Bundesländer geltenden Informationen zum Gemeinsamen Unterricht dargestellt.
Der Wunsch nach Beschulung eines Kindes, das Sonderpädagogischen Förderbedarf
hat, im Gemeinsamen Unterricht kann in den meisten Bundesländern nach wie vor von der Schulaufsichtsbehörde abgelehnt werden, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen an der in Frage kommenden allgemeinen Schule nach Auffassung der Behörde nicht gegeben sind. Der hier zur Anwendung kommende sogenannte Ressourcen-oder Haushaltsvorbehalt besagt, dass eine Entscheidung für den Gemeinsamen Unterricht abgelehnt werden kann, wenn die organisatorischen, räumlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen in der allgemeinen Schule nicht vorhanden sind oder nicht bereitgestellt werden können.
hat, im Gemeinsamen Unterricht kann in den meisten Bundesländern nach wie vor von der Schulaufsichtsbehörde abgelehnt werden, wenn die dafür notwendigen Voraussetzungen an der in Frage kommenden allgemeinen Schule nach Auffassung der Behörde nicht gegeben sind. Der hier zur Anwendung kommende sogenannte Ressourcen-oder Haushaltsvorbehalt besagt, dass eine Entscheidung für den Gemeinsamen Unterricht abgelehnt werden kann, wenn die organisatorischen, räumlichen, personellen und sächlichen Voraussetzungen in der allgemeinen Schule nicht vorhanden sind oder nicht bereitgestellt werden können.