Hallo,
hier erst mal die Situationsbeschreibung, bevor ich zu meiner Frage komme: Ein kleinwüchsiger Jugendlicher, der neben seiner Kleinwüchsigkeit auch noch mit vielen anderen körperlichen Problemen zu kämpfen hat und die Regelschule besucht, benötigt für den zeitaufwändigen Toilettengang in bestimmten Schulpausen die Unterstützung eines Zivildienstleistenden.
Diese wurde bisher vom örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe - wohl im Rahmen der Hilfe für eine angemessene Schulbildung - bezahlt. Nun möchte sich der Sozialhilfeträger aus der Finanzierung zurückziehen mit dem Hinweis, bei der Unterstützung handle es sich um eine pflegerische Leistung, die nichts mit Eingliederungshilfe zu tun habe und somit über die Pflegeversicherung/Sachleistung zu finanzieren ist.
Wer hat bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann zur Rechtslage etwas sagen?
Jetzt schon herzlichen Dank für eventuelle Antworten!
Rita
hier erst mal die Situationsbeschreibung, bevor ich zu meiner Frage komme: Ein kleinwüchsiger Jugendlicher, der neben seiner Kleinwüchsigkeit auch noch mit vielen anderen körperlichen Problemen zu kämpfen hat und die Regelschule besucht, benötigt für den zeitaufwändigen Toilettengang in bestimmten Schulpausen die Unterstützung eines Zivildienstleistenden.
Diese wurde bisher vom örtlichen Sozialhilfeträger im Rahmen der Eingliederungshilfe - wohl im Rahmen der Hilfe für eine angemessene Schulbildung - bezahlt. Nun möchte sich der Sozialhilfeträger aus der Finanzierung zurückziehen mit dem Hinweis, bei der Unterstützung handle es sich um eine pflegerische Leistung, die nichts mit Eingliederungshilfe zu tun habe und somit über die Pflegeversicherung/Sachleistung zu finanzieren ist.
Wer hat bereits ähnliche Erfahrungen gemacht und kann zur Rechtslage etwas sagen?
Jetzt schon herzlichen Dank für eventuelle Antworten!
Rita