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    Einzelbeförderung?

    Hallo zusammen, ich hab heute Post von der Stadt Dortmund bekommen,es geht um die neue Beförderung meiner behinderten Tochter.Es wird ein neues Busunternehmen geben und auch die Haltestelle ist neu.Diese Haltestelle ist von unserem Haus aus zu Fuß(ich habe kein Auto)eine halbe Std.entfernt.Der Schulweg selbst soll nochmal 65 Min.dauern.Im Bus sitzen 32 Kinder.Ich finde das unzumutbar,da meineTochter 100% hat und die Merkzeichen G,aG,H.Wie sind eure Erfahrungen dagegen anzugehen?Gibt es eine Gesetzliche Regelung für die Fahrtdauer,bzw.die ganze Beförderungspraxis von behinderten Kindern?

    Wäre dankbar für Eure Antworten.
    Lg ela

    #2
    AW: Einzelbeförderung?

    Hallo Ela,
    gleich mal Widerspruch einlegen und zum Anwalt gehen.
    Das ist unzumutbar.
    Gruß
    Saraline

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      #3
      AW: Einzelbeförderung?

      Hallo Ela,
      ich denke mal, daß da ganz viel zu machen ist. Ich würde auch Widerspruch einlegen und notfalls einen Anwalt einschalten.

      Von "gesunden" Kindern weiß ich, daß selbst die mit einem Taxi abgeholt werden, wenn das Kind zu weit von der nächsten Bushaltestelle entfernt wohnt oder der Schulweg unzumutbar ist.

      Wir wechseln gerade die Schule, ansonsten hätte ich vermutlich dieses Jahr auch Widerspruch eingelegt.

      Es ist ein billigeres Busunternehmen bei uns eingesetzt worden und wie sagte die Rektorin so schön: bevor ihr Kind einmal nicht abgeholt wird und auf der Straße steht, nehmen sie es lieber wieder mit nach Hause........

      Man muß sich nicht alles gefallen lassen!
      LG v. Sanne

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        #4
        AW: Einzelbeförderung?

        Ich habe aber ja nicht mal einen Bescheid auf dem steht,daß gegen diese Sache Widerspruch einlegen kann.Es war lediglich ein Schreiben mit den neuen Informationen.
        Habe sofort bei dem Schulträger(Stadt Dortmund)angerufen,aber die zuständige Person ist erst am Monatg wieder da.Habt Ihr vielleicht noch Infos,welche Vorraussetzungen wir erfüllen müssen,damit unsere Tochter mit dem Taxi von zu Hause abgeholt wird?Wie lange darf der Weg bis zur Schulbushaltestelle sein?Hab schon im Internet gesucht,aber nicht wirklich was gefunden,was mit unserer Situation vergleichbar ist.Kann ich über die Eingliederungshilfe die Taxifahrten zur Schule beantragen?Fragen über Fragen,hoffe Ihr könnt mir noch etwas weiterhelfen.Gefallen lassen werde ich mir das jedenfalls nicht.

        Danke im Voraus.

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          #5
          AW: Einzelbeförderung?

          Hallo ela72,

          Menschen mit dem "Merkzeichen aG" und erst recht"H" ist doch wohl nicht zuzumuten, die Wegstrecke einer halben Stunde zu gehen! Tritt den Entscheidungsträgern kräftig auf die Füße und mach sie auf die Merkzeichen aufmerksam!

          Unser Sohn wurde (allerdings schon vor einigen Jahren) mit einem Sammeltaxi zur Schule gefahren ( Entfernung 20 km vom Wohnort). Die Kosten wurden damals vom Landschaftsverband Rheinland übernommen.

          LG
          susemichel

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            #6
            AW: Einzelbeförderung?

            Hallo Ela,
            schau doch mal bitte hier (ziemlich weit herunterscrollen für NRW):
            http://www.busstop.de/index.php?id=214

            Dort sind die grundlegenden Gesetze für das Land NRW verlinkt. Ergänzung Link ging nicht mehr, hier der direkte Link zur Schülerfahrtkostenverordnung:
            http://www.schulministerium.nrw.de/B...hrkostenVO.pdf

            Hier hatte jemand 2008 jemandem einem Anwalt Fragen zum Schülerspezialverkehr gestellt:
            http://www.frag-einen-anwalt.de/Sch%...-__f43969.html

            Ich hoffe, du wirst fündig und es hilft dir etwas weiter.

            Auf jeden Fall würde ich schriftlich Widerspruch beim zuständigen Träger (bei euch wohl die Stadt) einlegen.

            LG, amai
            Zuletzt geändert von amai; 07.08.2011, 19:56. Grund: Ergänzung

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              #7
              AW: Einzelbeförderung?

              Hallo amai,

              DANKE für den Busstop-Link! Endlich mal gute Informationen für alle Bundesländer!

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                #8
                AW: Einzelbeförderung?

                Hallo zusammen,

                erstmal Danke für Eure Antworten.Habe heute mit der zuständigen Dame gesprochen.Es wurde die falsche Haltestelle genannt,die richtige ist nur ein paar Hundert Meter entfernt.Aaaaaber,es bleibt dabei,daß 32 Kinder transportiert werden müssen,mit nur 1 Begeitperson dabei.Und auch die Fahrtzeit bleibt nach wie vor bei 65 Minuten.Sie sagte mir,es wäre alles im gesetzlichen Rahmen,die Fahrt dürfe sogar noch länger dauern.Die 60 minuten Fahrtzeit,die in der Schülerfahrkostenverordnung angesprochen werden,beziehen sich nicht auf Schulbusse.Ich muß jetzt nachweisen,daß dies für meine Tochter unzumutbar ist.Als Tip meinte die Dame zu mir,ich könne meine Tochter ja auch persönlich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule bringen.Ohne Worte

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                  #9
                  AW: Einzelbeförderung?

                  Hallo ela72,

                  frag die Dame von der Stadt doch einmal, was denn die gesetzliche Unfallversicherung davon hält, Deine Tochter mit 31 anderen Schülern und nur einer Begleitperson zu transportieren und wie die rechtliche Situation im Falle eines Schulwegsunfalls dann ist.
                  Sind alle 31 Kinderm, die mitfahren behindert? Dann halte ich nur eine Begleitperson für zu wenig. Ist nur Deine Tochter unter den Mitfahrenden behindert? Dann bräuchte sie doch mit Merkzeichen "H" eine eigene Begleitperson.
                  Soweit ich das weiß, kann man, sofern man selbst nicht in der Lage ist, das Kind zur Schule zu bringen oder im ÖPNV zu begleiten und sofern keine andere Mitfahrgelegenheit ( die natürlich den Belangen des Behinderten Rechnung tragen muss) den Transport mit Taxi beantragen.
                  Den Nachweis der Unzumutbarkeit der momentanen Transportmöglichkeit bekommst Du mit Sicherheit beim behandelnden Kinderarzt.

                  LG
                  susemichel

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                    #10
                    AW: Einzelbeförderung?

                    Hallo Susemichel,

                    ja,es sind alles behinderte Kinder.Meine Tochter hat das Merkzeichen H,aber die Stadt meint 1 Begleitperson reicht aus und es wäre alles den Vorschriften entsprechend geregelt.Selbst die lange Fahrtzeit wäre voll akzeptabel.Schon im letzten Schuljahr,hat sich die Lehrerin beschwert,daß meine Tochter nach Urin riecht(aufgrund ihrer Inkontinez benötigt sie Windeln)wenn sie in der Schule ankommt,und da war die Fahrtzeit noch kürzer,da weniger Kinder mitgefahren sind.Was soll das denn dann jetzt erst geben?Bin ziemlich ratlos.Es soll mal wieder am falschen Ende Geld gespart werden,denn die Dame sagte mir auch,daß sich die Kostenträger immer für die günstigste Möglichkeit des Transportes entscheiden.Sehr ärgerlich.

                    LG,ela72

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                      #11
                      AW: Einzelbeförderung?

                      Wollte nur mal zwischendurch mitteilen,daß ich von der Kinderärztin ein Attest bekommen habe,daß meine Tochter aufgrund ihrer Behinderung nicht mit dem Schulbusverkehr mitfahren kann.
                      Habe das alles nochmal in einem Schreiben an die Stadt mitgeteilt,Attest beigelegt und abgeschickt.Jetzt bekam ich Post vom Geshundheitsamt.Freitag um9 Uhr muß meine Tochter zur Schulärztlichen Untersuchung kommen.Da bin ich ja mal gespannt,was die dort sagen.
                      Gleichzeitig bekam ich Post vom Schulverwaltungsamt,anhängend ein Antrag auf Taxibeförderung,hab ich alles ausgefüllt inkl.Kopie des Schwerbehindertenausweises und zurückgeschickt.Jetzt warten wir mal ab.

                      Werde dann schreiben,wie es weitergeht.

                      ela72

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                        #12
                        AW: Einzelbeförderung?

                        Hallo!

                        Soweit ich das weiß, kann man, sofern man selbst nicht in der Lage ist, das Kind zur Schule zu bringen oder im ÖPNV zu begleiten und sofern keine andere Mitfahrgelegenheit ( die natürlich den Belangen des Behinderten Rechnung tragen muss) den Transport mit Taxi beantragen.

                        http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...399595#1399595

                        http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...418076#1418076

                        Liebe Grüße

                        Annette

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                          #13
                          AW: Einzelbeförderung?

                          Hallo zusammen,

                          hatte ganz vergessen, mal zu schreiben wie es denn weiterging mit der Taxibeförderung meiner Tochter.Nachdem wir ja ein Attest von der Kinderärztin bekommen hatten,mußten wir noch zur Schulärztlichen Untersuchung.Dort wurde nicht untersucht, sondern nur gefragt worum es geht.Ich habe alles erklärt und die Ärztin gab mir recht,daß die Schulbeförderung wie die Stadt Dortmund sie vorgesehen hatte unzumutbar war.
                          Das wollte sie dann auch der Stadt so mitteilen.
                          Zwei Wochen später bekam ich Bescheid,daß der Taxibefördderung zugestimmt wurde.Meine Tochter wird von der Tür abgeholt und auch wieder zurückgebracht und ist stolz wie Oscar,daß sie alleine mit dem Taxi fahren darf.Hat sich also doch gelohnt.

                          Liebe Grüße an alle und schönes Wochenende

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                            #14
                            AW: Einzelbeförderung?

                            Guten Tag ela72,
                            danke für deinen Bericht, was aus der Angelegenheit geworden ist.

                            Schön, dass sich alles zu Gunsten deiner Tochter geklärt hat und sie nicht mehr dieser langen, anstrengenden Fahrzeit ausgesetzt ist.

                            Gleichzeitig macht dein Bericht sicher anderen Eltern in gleicher Situation Mut, für ihre Kinder zu kämpfen.

                            LG, amai

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                              #15
                              AW: Einzelbeförderung?

                              Hallo zusammen,

                              ich brauche mal den Rat und evtl.ein paar Tips von Euch,da ich mal wieder Probleme mit dem Schulverwaltungfsamt habe.
                              Nachdem meine Tochter nun zwei Jahre lang problemlos mit dem Taxi befördert wurde,bekam ich nun erneut Post vom Schulverwaltungsamt Dortmund.
                              Ein Busfahrplan!!!!
                              Meine Tochter soll wieder in den Schulbusverkehr eingegliedert werden!!!
                              Das bedeutet,daß sie wieder mit dem Schulbus fahren soll,mit dem auf noch 33 andere Kinder plus eine Aufsichtsperson mitfahren werden.
                              Sie ist 65 Minuten(pro Strecke) unterwegs und diesmal von der Haltestelle aus,die zu Fuß eine halbe Std. entfernt ist.
                              Ich habe mich telefonisch beim Schulverwaltungsamt gemeldet und die Dame war sowas von unverschämt.
                              Sie meinte der Schwerbehindertenausweis sei ja auch abgelaufen,da bräuchte meine Tochter doch kein Taxitransport mehr.
                              Außerdem hätte die Lehrkräfte der Schule auch gemeint,daß meine Tochter ruhig mit dem Bus fahren könne.
                              Ich machte sie darauf aufmerksam,daß der Ausweis bereits verlängert wurde(sogar unbefristet) und mein Kind doch keine Wunderheilung erfahren hätte und sich nach wie vor an den Vorraussetzungen nichts geändert habe.
                              Sie meinte nur,die anderen Kinder seien ja auch behindert und würden dennoch mit dem Bus fahren und ich hätte den Ausweis doch auch schon eher verlängern lassen können.
                              (ich habe ihn eine Woche vor Ablaufdatum verlängert)!!!
                              Warum zählen die Vorraussetzungen,die letztes Jahr noch relevant waren nun auf einmal nichts mehr???
                              Ich habe mich dann mit ihrem Vorgesetzten verbinden lassen und die Sachlage geschildert,er meinte zu mir,wenn die Sachlage so ist,wäre es wohl besser,daß mein Kind auch weiter mit dem Taxi befördert wird.
                              Ich freute mich und dachte es sei geregelt.
                              Doch dann bekam ich eine Einladung zum Gesundheitsamt.
                              Na gut.Ich bin mit meiner Tochter dorthin gefahren und habe mit der Ärztin gesprochen.Sie meinte es gebe Ihrer Meinung nach keine aureichenden Gründe für einen Taxitransport.
                              Aber sie wolle noch mal mit dem Herrn von Schulverwaltungsamt sprechen.
                              Gestern bekam ich dann die Ablehnung.Meine Tochter könne wieder mit dem Bus fahren.

                              Nun kann ich gegen diesen Bescheid nicht mal Widerspruch einlegen,sondern kann nur direkt ein Klage einreichen.
                              Mein Problem ist auch,daß ich meinen 9-jährigen Sohn morgens für eine Stunde alleine lassen müßte,da ich ja dann meine Tochter zum Bus bringen müßte.(ich laufe eine halbe Stund hin und eine halbe Stunde wieder zurück).
                              Klar kann er sich alleine anziehen und sich auch ein Brot schmieren,aber kann das Schulverwaltungsamt von mir verlangen,daß ich meinen Sohn alleine lasse um meine Tochter zu Bus zu bringen???
                              Zudem hatte ich in der zwischenzeit einen vierfachen Bandscheibenvorfall und habe seitdem große Problem mit dem Laufen.Es ist ein Taubheitsgefühl im linkem Bein zurückgeblieben und ich kann seitdem keine längeren Strecken mehr schmerzfrei laufen.
                              Da ich ja keine Auto habe,weiß ich einfach nicht,wie ich das schaffen soll?
                              Meint Ihr eine Klage hat Erfolg und wie lange dauert so etwas?
                              Was mache ich in der zwischenzeit mit meiner Tochter?Soll ich sie zu Hause lassen,bis die Sache geregelt wurde?
                              Und noch eine Frage:Habe ich die Möglichkeit,eine Integrationshilfe zu beantragen,die meine Tochter zum Bus bringt und wieder abholt,wenn ich selbst dazu nicht in der Lage bin?
                              Es gibt in der Klasse schon eine I-Helferin,die ist aber auch für alle anderen Kinder zuständig.

                              Bin ziemlich ratlos und sehr verärgert,daß die Stadt Dortmund wieder mal versucht,auf Kosten behinderter Kinder Geld zu sparen.
                              Ich hoffe Ihr habt ein paar Ratschläge für mich.
                              Danke und viele Grüße Manuela.

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                                #16
                                AW: Einzelbeförderung?

                                Hallo ela,

                                ich würde den Behindertenbeauftragten der Stadt informieren, die regionale Presse einschalten, der Schulbehörde mitteilen, dass unter diesen Umständen Deine Tochter ihrer Schulpflicht nicht mehr nachkommen kann etc......
                                Einem außergewöhnlich Gehbehinderten, dem per Definition ohne Begleitung oder/und nur unter erheblichen Anstrengungen möglich ist, sich außerhalb eines Kfz zu bewegen, ist eine Strecke von 30 Minuten nicht zuzumuten.
                                Du bist übrigens nicht verpflichtet, Deine Tochter zur Haltestelle zu begleiten, dass wäre eine Diskriminierung, da andere Kinder dies ja können. Insofern würde ich Deine persönliche Probleme nicht erwähnen, dass interessiert erfahrungsgemäß niemanden ( allerdings für Dich ebenfalls einen Schwerbehindertenausweis beantragen mit Merkzeichen G).
                                Eine weitere Möglichkeit wäre zu beantragen, dass eine Haltestelle in unmitterlbarer Nähe eingerichtet wird, das käme die Stadt doch erheblich billiger!? Wie man dies macht, weiß ich allerdings nicht. Und einen Antrag auf Kfz- Hilfe stellen, versetzt die Sachbearbeiter in Schrecken. Oder Antrag Begleitung zum und vom Bus stellen.
                                Wie sieht denn die Gemeindeunfallversicherung den Fall? Diese müßte ja für Wegeunfälle aufkommen, die bei Deiner Tochter vorprogrammiert sind als außergewöhnlich Gehbehindertem , dazu noch mit Merkzeichen H. Ich würde da auch mal nachfragen.
                                In jedem Fall würde ich einen Anwalt für Verwaltungs- und Sozialrecht einschalten- vielleicht läßt sich aktuell per einstweiliger Verfügung etwas richten und die Angelegenheit ein für allemal klären.
                                Weiterhin würde ich die behandelnde Ärtztin Deiner Tochter nochmals um Stellungnahme bitten, sie kennt Deine Tochter am Besten.

                                Ich wünsche Dir starke Nerven und Biss!

                                LG
                                susemichel

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                                  #17
                                  AW: Einzelbeförderung?

                                  Hallo ela,

                                  Nachtrag: die Bezirksregierung (Allgemeine Angelegenheiten der Schulträger) würde ich ebenfalls ansprechen, ist die übergeordnete Behörde.

                                  LG
                                  susemichel

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                                    #18
                                    AW: Einzelbeförderung?

                                    Hallo susemichel,

                                    danke erst mal für Deine Tips.
                                    Meine Tochter ist auch geistig behindert.Sie hat das Down Syndrom und im Ausweis 100%.
                                    An den Vorraussetzungen hat sich ja nichts geändert.Ich kann sowas einfach nicht begreifen.Warum wird einem denn das Leben noch schwerer gemacht.
                                    Ich werde meine Tochter auf jeden Fall nicht zur Schule schicken,bevor das geregelt wurde.
                                    Einen Führerschein habe ich nicht,nur mein Mann,aber er ist am arbeiten und hat auch nicht die Möglichkeit unsere Tochter zur Schule oder zum Bus zu bringen.
                                    Ich bin gespannt,was da noch auf mich zu kommt.

                                    Viele Grüße Manuela

                                    Kommentar


                                      #19
                                      AW: Einzelbeförderung?

                                      Hallo,

                                      ich habe heute versucht nochmal mit dem Schulverwaltungsamt zu sprechen,aber der Zuständig Leiter ist noch im Urlaub.Auch in Arnsberg bei der Bezirksregierung habe ich niemanden erreicht.
                                      Nun wollte ich Euch nochmal ganz konkret fragen,welche Gesetzlichen Verordnungen es in diesem Fall gibt.Oder ob es zu diesen Fragen konkrete Verordnungen gibt,auf die ich mich berufen kann?
                                      1.Wie lange darf eine Strecke zur Schule für behinderte Kinder dauern?
                                      2.Bin ich verpflichtet meine Tochter zum Schulbus zu bringen,obwohl ich noch ein Grundschulkind zu Hause versorgen muß?(Führerschein habe ich nicht,so müßte ich meinen Sohn 1Std unbeaufsichtigt lassen)
                                      3.Wieviele Aufsichtpersonen müssen im Bus bei 34 Kindern mitfahren?
                                      4.Hat meine Tochter einen Anspruch auf die Taxifahrt,oder muß sie mit dem Bus fahren?(sie hat 100%,Merkzeichen G,aG,B und H)

                                      Ich wäre Euch sehr dankbar für Antworten.
                                      Liebe Grüße Manuela
                                      5.Habe ich einen Anspruch auf eine Hilfe,die meine Tochter zum Bus bringt und wieder abholt?

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                                        #20
                                        AW: Einzelbeförderung?

                                        Hallo ela,

                                        die Reglungen für den "Schülertransport" sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Vielleicht findest Du hier weitere Infos, die Euch helfen: busstop

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                                          #21
                                          AW: Einzelbeförderung?

                                          Hallo ela,

                                          § 13 SchfkVO (Schülerfahrkostenverordnung) NRW: Schulwegdauer ( also gesamt) sollte für behinderte Kinder eine Stunde nicht überschreiten....
                                          § 6 SchfkVO NRW : ... es kann auf Vorlage ärztlicher Zeugnisse etc. verzichten werden, WENN DIE NOTWENDIGKEIT DER BEFÖRDERUNG OFFENKUNDIG IST.... bitte selbst nachlesen.
                                          Da 2 Jahre die Beförderungskosten übernommen worden, ohne dass andere gesundheitliche Beeinträchtigungen als heute vorlagen, ist dies m. E. offenkundig. ( Attest des behandelnden Arztes dass keine gesundheitlichen Verbesserungen eingetreten sind).
                                          Aufsichtsperson: unverständlicherweise genügt eine.

                                          Ich würde mich auf die Länge des Schulweges ( 30 +65 Min.!) einschießen und auf das entspr. Attest des behandelnden Arztes über den unveränderten Gesundheitszustand.
                                          Solltest Du einen Termin beim Leiter des Schulverwaltungsamtes bekommen, nimm Deine Tochter mit, so kann er sich ein besseres Bild ( insbes. von ihrer Gehbehinderung machen).
                                          Anspruch Deiner Tochter dürfte sich allein schon aus der Schulwegdauer von 95 Min. gesamt ergeben! Daher bist Du auch schon insofern nicht verpflichtet, sie zu begleiten, da der Schulweg vorschriftswidrig 35 Min. ( je Schulweg)zu lang ist!


                                          Nicht locker lassen, nicht irre machen lassen!

                                          Arnsberg informieren- habe da ganz gute Erfahrungen gemacht, als wir noch in Westfalen wohnten.
                                          Hol Dir von allen Seiten Hilfe ( auch Behindertenbeauftragten ansprechen) Notiere Dir jedes Gespräch, jeden Gesprächsteilnehmer incl. Rufnummer , email und spiel sie gegeneinander aus. Kein Erfolg- ab zum Anwalt!

                                          LG
                                          susemichel

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                                            #22
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                                            @susemichel,

                                            vielen lieben Dank nochmal für Deine Antwort.
                                            Diese ganzen Gesezte und Verordnungen sind für mich ein Buch mit sieben Siegeln.Ich lasse mich dann bei Telefonaten auch schnell abwimmeln,wenn dann Gegenargumente kommen und da ich die ganzen Gesetze nicht auswendig kenne,fällt mir das argumentieren dann schwer.Beim letzten Mal wurde mir ja auch gesagt,daß der Schulweg laut Gesetz sogar noch länger dauern dürfte.Diese 60 min.Fahrtweg würden sich auf den Öffentlichen Nahverkehr und nicht auf den Schulbusverkher beziehen.Das verunsichert mich dann schon.
                                            Aber ich werde nochmal versuchen bei der Bezirksregierung etwas zu bewirken.
                                            Viele Dank,
                                            Manuela

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                                              #23
                                              AW: Einzelbeförderung?

                                              Hallo ela,

                                              ich vermute, dass Deine Tochter eine Förderschule besucht? Dann ist von einer SCHULWEGDAUER ( insgesamt also 30 Min. Fußweg plus 65 Min. Fahrt- 95 Minuten je Schulweg) auszugehen und somit reichlich überschritten. Da ist m.E. §13 SchfkVO NRW eindeutig.

                                              Sollte Sie eine Regelschule besuchen, stelle einen Antrag auf Integrationshilfe. Ein Integrationshelfer (Schulbegleiter) kann auch für den Schulweg eingesetzt werden.


                                              LG
                                              susemichel

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                                                #24
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                                                Hallo,

                                                nun telefoniere ich mir seit 8Uhr30 die Finger wund,um eine Regelung zustande zu kriegen,wie meine Tochter denn nun zur Schule kommt.
                                                Zuerst mit dem Herrn vom Schulverwaltungsamt,der nichts für mich tun kann,da er sich an das ärztliche Gutachten vom Gesundheitsamt halten müsse.Ich habe ihm mitgeteilt,daß die Fahrtzeiten viel zu lang sind,aber das ist ihm egal,er meinte das Schulverwaltungsamt ist nicht verpflichtet mein Kind zu Befördern.Ich teilte ihm mit,daß ich aber gesundheitlich nicht in der Lage bin,meine Tochter zum Bus zu bringen.Er meinte,andere Eltern müssen das auch irgendwie organisieren,das sei mein Problem.Habe bei meinem Arzt angerufen um ein ärztliches Attest wegen meiner Gehprobleme zu bekommen.Freitag habe ich beim Arzt einen Termin.
                                                Dann mit der Behindertenbeauftragten,die sehr nett war.Sie meinte ich solle doch mal in der Schule anrufen um zu erfahren,ob man nicht einen Integrationhelfer/in einsetzen könnte um mein Kind zum Schulbus zu bringen und auch im Bus zu begleiten.
                                                Das habe ich dann auch getan.
                                                Der Sekretärin mein Anliegen mitgeteilt und auf Rückruf gewartet.
                                                Rückruf erhalten,allerdings nur von der Sekretärin.
                                                Man könne mir nicht weiterhelfen,ich solle doch beim Schulverwaltungsamt anrufen und dort die Sache klären.
                                                Oder ich solle doch selber die Kosten für das Taxi tragen.Das kann ich aber leider finanziell nicht.
                                                Also wieder keine Hilfe bekommen.
                                                Dann habe ich das zuständige Sozialmat angerufen,um zu erfahren,ob es die Möglichkeit gibt eine Integrationskraft zu bekommen.
                                                Leider geht das auch nicht,da diese Integrationskraft nur ab dem Schultor eingesetz werden kann.
                                                Mittlerweile kriege ich hier einen Nervenzusammenbruch!!!
                                                Aber ich habe nochmal zum Hörer gegriffen und die Leiterin des Gesundheitsamtes angerufen.
                                                Ich habe ihr die Sachlage geschildert und warte nun auf ihren Rückruf.
                                                Sie wolle sich das ärztliche Gutachten ansehen und sich dann wieder melden.
                                                Zwischenzeitlich habe ich auch bei meiner Kinderärztin angerufen um nochml ein Attest über die gesundheitliche Situation meiner Tochter zu bekommen.
                                                Es ist so mühselig und unverständlich,daß mir da wohl niemand helfen will.
                                                Ich habe in der Schule schon mal mitgeteilt,daß mein Kind nicht kommen wird,bis die Sache geregelt wurde.
                                                Nun muß ich wohl auch noch eine Strafe befürchten,da ich mein Kind zu Hause lasse.
                                                Einen Termin beim Anwalt werde ich mir heute wohl auch noch besorgen,da sich meine Hoffnungen auf eine gütige Einigung gerade immer mehr verlassen.
                                                Traurig!!!!

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                                                  #25
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                                                  Hallo ela,

                                                  da erzählt man Dir einigen Blödsinn. Das Schulverwaltungsamt ist sehr wohl verpflichtet, aufgrund der langen SCHULWEGDAUER ( nicht Fahrtzeit !) die Beförderung einer behinderten Schülerin zu übernehmen. Das Problem ist das Amtsärztliche Gutachten, an dem man sich jetzt festhält. Dies gilt es zu widerlegen ( Attest Kinderarzt, ggf. Gegengutachten).
                                                  Aus dem weiteren Bekanntenkreis weiß ich, dass dort ein Schulwegbegleiter ( in Wuppertal) eingesetzt wurde, da Kind ( Rollstuhlfahrer) nicht in der Lage war, den Schulweg allein zu bewältigen und die Mutter dies aufgrund zweier Kleinkinder und selber ohne Führerschein nicht konnte.
                                                  Die Behindertenbeauftragte ist eigentlich durchaus in der Lage FÜR Dich TÄTIG zu werden, statt Dich erneut zur Selbsthilfe zu veranlassen.
                                                  Sich einen Anwalt zu nehmen, erscheint mir die beste Lösung. Hier will keiner etwas für Dich tun und man schickt Dich von Pontius zu Pilatus. die übliche Vorgehensweise.
                                                  Fakt ist: Deine Tochter ist außergewöhnlich gehbehindert ( 35 Min. Gehstrecke steht im Widerspruch zu ihrem unbefristet gültigen Merkzeichen, die Schulwegdauer ist für einen Förderschüler definitiv zu lang, dass Amtsärztliche Attest steht im Widerspruch zur vorherigen Entscheidung ( 2 Jahre Taxibeförderung) und zur Beurteilung des behandelnden Arztes (hoffentlich).
                                                  Im Wahljahr durchaus auch ein gefundes Fressen für die regionale Presse...........alles redet von Inklusion, nur kosten darf es nichts! Wende Dich doch auch einmal an den Oberbürgermeister.....

                                                  Wende Dich auf jeden Fall an Arnsberg, wende Dich auch an den Landschaftsverband Westfalen- Lippe, dieser hat vor Jahren den Transport unseres Sohnes zur Schule mit Sammeltaxi locker finanziert. Da interessierte sich kein Mensch dafür, dass ich einen Führerschein, ein Fahrzeug und KEINE weiter zu betreuenden kleinen Kinder hatte!
                                                  Dem Schulleiter würde ich heftig auf die Füße treten und mir eine Strafandrohung verbitten! Du hälst Deine Tochter ja nicht zum Schulschwänzen an, sondern Du weißt nicht, wie sie zur Schule kommen soll- im Gegenteil- ich würde von ihm Einsatz für die Situation Deiner Tochter verlangen (Fürsorgepflicht- Deine Tochter ist seine Schutzbefohlene)!

                                                  Ich kann Dich gut verstehen, dass Du traurig bist- aber wütend ist besser!

                                                  LG
                                                  susemichel

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