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    Rahmenvertrag

    liebe leute,
    es gibt einen rahmenvertrag zwischen verschiedenen einrichtungen, krankenkassen und der kassenärztlichen vereinigung. nach diesem vertrag sollen künftig die einrichtungen bestimmte therapien vorhalten und nur in speziellen ausnahmefällen soll logopädie etc. außerhalb der einrichtung erfolgen.
    ich sehe hierin einen massiven einschnitt in die qualität der therapie, denn die zusatzgeräte, die überlicherweise in jeder praxis vorhanden sind, werden kaum in der einrichtung vorgehalten werden, die einrichtung hat nur den mindeststandard vorzuhalten. anderseits ist natürlich die erleichterung zu sehen, dass die extra-wege zu therapeuten erspart bleiben ...
    hat jemand von diesem vertrag schon mal gehört, bzw. wurde von der einrichtung informiert?

    lorika

    #2
    AW: Rahmenvertrag

    Hallo Lorika,

    erst mal herzlich Willkommen im Forum. Wenn es einen Rahmenvertrag gibt, kann man diesen auf der homepage z.B. der AOK herunterladen. Mir sind dazu schon Aussagen von Eltern zugetragen worden, genaue Kenntnis kann ich jetzt aber nicht weiter geben.
    Trotzdem sind andere Aussagen von anderen Betroffenen Eltern zu diesem Thema sehr wichtig und ich hoffe, es werden auf diesem Beitrag dazu einige Antworten kommen. Wir müssen sehr wachsam sein. Man spart gerne als erstes an denen, die sich am wenigsten wehren können. Das wissen und spüren wir ja immer wieder.

    L.G.
    Kirsten

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      #3
      AW: Rahmenvertrag

      liebe kirsten,
      der rahmenvertrag müsste auf rahmenempfehlungen vom spitzenverband bund und richtlinien des gemeinsamen bundesausschusses zurückgehen. weisst du, ob da überhaupt etwas exisiert?
      zudem beruft sich eine einrichtung auf die mitgliedschaft im paritätischen und dass sie deshalb leistungserbringer im sinne des vertrages sei, ohne dass geklärt ist, ob sie überhaupt der beschreibung im vertrag entspricht.
      die lebenshilfe als trägerin von einrichtungen ist vertragspartner.
      den vertrag selbst habe ich auf der seite der aok schon entdeckt, danke für den hinweis.
      das ganze soll dann wohl aber deutschlandweit eingeführt werden, deshalb ist es sicher ein thema auch für außerhalb bayerns.
      ciao
      lorika

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        #4
        AW: Rahmenvertrag

        Hallo Lorika,

        auch von mir ein Willkommen bei Intakt

        Von diesem neuen Ärger habe ich bisher nur am Rande etwas mitbekommen. Und ich hoffe schwer, dass das für Annika in der Tafös nicht auch noch kommt.
        Es gibt dazu einige Infos bei der AOK: Rahmenvertrag und Verfahrensablauf.
        Ich habe im Moment leider keine Zeit, um mich da einzuarbeiten, aber vielleicht findest Du etwas (Ausnahmen...), das hilfreich für Euch ist.

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          #5
          AW: Rahmenvertrag

          Hallo Lorika,

          leider bin ich zu diesem Thema momentan nicht so gut informiert. Bei uns lag ja ein Wechsel der Einrichtung vor, mein Sohn ist seit Septemper in der Tafö. Dort ist die Versorgung mit Therapien noch nicht angelaufen, so dass ich mit diesem Thema persönlich noch nicht konfrontiert worden bin. Ich kenne es auch nur aus anderen Elternberichten am Rande.
          Vielleicht bist du Mitglied der Lebenshilfe? Dann kannst du dich mit solchen Fragen auch direkt an den Landesverband wenden. Die haben ja ganz spezielle Fachabteilungen, die sich mit diesen Aufgaben beschäftigen.

          Sollte ich näheres zu diesem Thema in Erfahrung bringen, melde ich mich gleich wieder.

          Einen schönen Tag und viele Grüße
          Kirsten

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            #6
            AW: Rahmenvertrag

            hallo an alle beiden, herzlichen dank für die antworten. die lebenshilfe ist ja vertragspartner, da fragt schon eine kollegin aus der selbsthilfegruppe nach, allerdings ist die zuständige frau erst nächste woche wieder da. ich werde mich jetzt mal auf die suche nach den rahmenempfehlungen vom spitzenverband und richtlinien vom gemeinsamen bundesausschuss machen. und der vertrag soll ja erst mal nur bayernweit gelten ...also alle nichtbayern können erst mal ruhig bleiben, da heisst es nur vorsorge zu treffen ... mal sehen, vielleicht gibt es noch mehr direkt betroffene, wie die kollegin aus der selbsthilfe, der die logopädie außerhalb der einrichtung jetzt untersagt wurde.
            ciao erika

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              #7
              AW: Rahmenvertrag

              Jetzt habe ich mir den Vertrag angeschaut und gesehen, dass die Lebenshilfe als Träger von Einrichtungen Vertragspartner im Vertrag ist, und aber doch andererseits als Elterninitiative die Interessen von Eltern wahrnehmen soll.
              Ist es wirklich im Interesse der Eltern, wenn während der Ferien keine Therapien mehr stattfinden, wie im Vertrag vereinbart?
              Werden die Einrichtungen wirklich den gleichen Personalschlüssel beibehalten an Heilpädagogen etc. wie bisher?
              Warum sollen sich Eltern mit dem Mindeststandard an Praxisausstattung für ihre Kinder zufrieden geben?
              Wurde der Vertrag bisher nur bei uns umgesetzt? Steht den anderen das böse Erwachen noch bevor?
              Danke für all die Antworten bisher
              lorika

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                #8
                AW: Rahmenvertrag

                Hallo Lorika,

                nach diesem vertrag sollen künftig die einrichtungen bestimmte therapien vorhalten und nur in speziellen ausnahmefällen soll logopädie etc. außerhalb der einrichtung erfolgen.
                ich sehe das mit dem Rahmenvertrag auch mit grösster Skepsis, einfach aufgrund unserer damaligen Erfahrungen.
                Unsere Grosse war ja in der Frühförderung (LH) und die stellte fest, dass sie unbedingt noch 3 weitere Therapien pro Woche bräuchte (Krankengymnastik, Ergo, Logo).

                FF, KG und Logo wurden von der LH "angeboten" und ich habe mich geweigert, meinem Kind (und mir) 4 Therapien pro Woche zuzumuten.
                Was, wenn ich in so einem Fall nicht zu einem anderen Therapeuten wechseln dürfte, weil mir das "Überangebot" etwas suspekt erscheint?

                (Ich habe mein Kind aufgrunddessen damals aus der FF herausgenommen, sie ging dann nur noch in Ergo).


                Auf mich wirkte das auch nicht sehr "uneigennützig", sondern eher wirtschaftlich im Hinblick auf den Träger orientiert (mein subjektives Empfinden damals).


                Ich finde es unendlich wichtig, als Patient (zahlender Kunde!) die Freiheit zu haben, sich eine zweite Meinung einzuholen und auch den Träger wechseln zu können, wenn man sich bei dem Anbieter nicht wohlfühlt.

                In der Schule unserer Kleinen sind auch die Therapien mit eingebunden. Da wir ein immenses Vertrauen in die Schule haben, ist das für uns ok.
                Ich will aber weiterhin die Freiheit haben, eine Therapie auch "woanders" durchführen zu lassen, falls ich mit der Arbeit der Schule nicht mehr zufrieden wäre und auch keine Dialogbereitschaft erkennen würde.

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                  #9
                  AW: Rahmenvertrag

                  hallo claudia,
                  der Vertrag ist noch im Unterschriftsverfahren und soll dann rückwirkend zum 1.9.2010 gelten. Ich hoffe ja immer noch, dass die Betteiligten vernünftig werden und einsehen, dass der Vertrag als solches keine Verbesserung für die betroffenen Kinder und Eltern bringt. Es werden doch wahrscheinlich lediglich die Finanzen etwas umverteilt und dann wird vermutlich zu Lasten der Kinder am Betreuungspersonal gekürzt werden. Die Krankenkassen haben sich nach meiner Ansicht über den tisch ziehen lassen, denn im vertrag sind leistungen angesprochen, die aus anderen SGBs sind. Außerdem wurden Begriffe aus dem Bereich Behinderung vermischt ... Besser wäre es gewesen, die Kassen wären bei den Leistungen aus dem Krankenversicherungsrecht geblieben.

                  Wer wechselt schon die Schule, weil mit weinem Therapeuten schwierigkeiten sind?

                  Ich hätte gerne, dass alle MitarbeiterInnen aus Behörden, Krankenkassen, Bezirken etc. , die über solche Maßnahmen entscheiden, mal ein paar Tage mit Menschen mit Behinderung verbringen, und zwar direkt als Freizeitassistenz (wie es jetzt wohl neudeutsch heisst).

                  Ob dann immer noch solche Verträge zustande kämen?

                  Ciao
                  lorika

                  Zitat von **Claudia** Beitrag anzeigen
                  ich sehe das mit dem Rahmenvertrag auch mit grösster Skepsis, einfach aufgrund unserer damaligen Erfahrungen.
                  im Hinblick auf den Träger orientiert (mein subjektives Empfinden damals).


                  Ich finde es unendlich wichtig, als Patient (zahlender Kunde!) die Freiheit zu haben, sich eine zweite Meinung einzuholen und auch den Träger wechseln zu können, wenn man sich bei dem Anbieter nicht wohlfühlt.

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                    #10
                    AW: Rahmenvertrag

                    Wer wechselt schon die Schule, weil mit weinem Therapeuten schwierigkeiten sind?

                    Och, ich kenne da schon jemanden, der zu so etwas fähig ist, falls "nichts mehr zu retten" scheint......

                    Hoffentlich wird es nie soweit kommen!

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                      #11
                      AW: Rahmenvertrag

                      Hallo Lorika,

                      nun habe ich mich mit diesem Thema einmal näher beschäftigt und habe auch Rücksprache gehalten. So möchte ich meine neuen Erkenntnisse bzgl. der Rahmenverträge nun hier auch wiedergeben:

                      Seit einigen Jahren gab es einen sogenannten Rahmenvertrag zwischen den Krankenkassen und den Freien Wohlfahrtsträgern im Rahmen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands (z.B. AWO, Caritas, Diakonie, BRG...) Mit diesem Rahmenvertrag wurde das Therapieangebot, welches Einrichtungsträger in den Einrichtungen stellen konnten, abgesichert, bzw. ermöglicht. Heilpädagogische Tagesstätten wie wir sie in Bayern gewohnt sind, gibt es übrigens auch nur in Bayern!
                      Demzufolge hatten auch nur die Bayerischen Krankenkassen (AOK, Ersatzkassen und ein paar Private) Rahmenverträge mit den Freien Wohlfahtrsverbänden in denen die Finanzierung der Therapien durch die Krankenkassen zugesichert wurden. Das hat dem Bundeverband der Krankenkassen anscheinend nicht mehr so recht gepaßt und er übte Druck auf die Bay. Kassen aus. So sahen sich die Bay. Krankenkassen gezwungen, die Rahmenverträge mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und der LH zu kündigen.

                      Nach den neuen Bedingungen kann man sein Kind im Rahmen der Tagesstätte therapieren lassen, heißt aber, dass man alle Therapien die im Zusammenhang der Behinderung stehen in der Einrichtung durchführen lassen muss, oder man führt die Förderung in niedergelassenen Praxen auf Rezept durch.
                      Vorgeschrieben sind im Tagesstättenbereich leider auch sogenannte Gruppentherapien, bei den mehrere Patienten dann in einer Gruppe therapiert werden sollen.
                      Der Vorteil der therapeutischen Förderung in einer Tagesstätte besteht darin, dass ein Rezept für ein Jahr ausgestellt werden kann und bis auf die Ferien auch das Therapieangebot gesichert wäre. Im privaten Bereich würde aber alle 10 Einheiten ein neues Rezept benötigt werden und es könnte passieren, dass nach 2 x 10 Einheiten (je nach Behinderung bzw. Notwendigkeit) dann auch eine vorgeschriebene Pause eingeleitet werden müsste. Das liegt u.a. auch im Ermessen des Arztes.
                      Das die Therapien in den Tagesstätten in den Ferien nicht angeboten werden können, muss nicht unbedingt ein Nachteil sein. Immerhin besteht das Angebot das ganze Schuljahr über und eine kleine Pause zwischendurch soll, so kann man es auch aus dem Therapeutenbereich hören, nicht unbedingt zwingend schädigend sein.

                      Würde übrigens eine kurzfristige Therapieversorgung aufgrund eines Schadens z.B. durch Unfall nötig werden, also nichts mit der Behinderung zu tun haben, könnte diese dann auch zeitgleich neben der Therapieversorgung in der Einrichtung zusätzlich im privaten Bereich erfolgen.

                      Fazit: Die Bay. Krankenkassen mussten sich dem Druck des Bundesverbands der Krankenkassen beugen und daher kam es zu einer Kündigung des gewohnten Rahmenvertrages.


                      Viele Grüße
                      Kirsten
                      Zuletzt geändert von Kirsten; 06.10.2010, 00:03.

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                        #12
                        AW: Rahmenvertrag

                        Hallo Kirsten,

                        danke für Deine ausführliche und nachvollziehbare Schilderung!

                        Was ich im Moment für mich noch nicht ganz verstanden habe ist die Frage: was würde denn passieren, wenn die Eltern irgendwann nicht mehr mit der Förderung in der Einrichtung einverstanden wären, sondern zu einem anderen Anbieter wechseln möchten?
                        Mir ist das noch etwas unklar.
                        Ich denke zwar, dass wir davon nie "Gebrauch" machen müssen, trotzdem hätte ich das gerne im Hinterkopf .

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                          #13
                          AW: Rahmenvertrag

                          hallo kirsten,
                          auch ich bedanke mich für deine ausführliche antwort.
                          nach dem vertrag muss die einrichtung ja nur den mindeststandard einer praxis vorhalten, aber jede/r therapeut/in hat doch in der praxis darüberhinaus immer noch irgendwelche anderen sachen, die in der therapie eingesetzt werden ... so etwas fällt doch dann mit dem neuen vertrag auch weg.
                          und wenn du schreibst, der vertrag musste gekündigt werden, meinst du, dass der neue vertrag, der dann rückwirkend ab 1.9.2010 gelten soll, doch nicht kommt?

                          einen grossen versteckten nachteil sehe ich in dem ganzen: die bisherigen leistungen der jugendämter, bezirke u.s.w. (je nach zuständigkeit und bundesland) werden jetzt teilweise eben von der krankenversicherung übernommen. dies bedeutet, dass leistungen, die bisher aus irgendwelchen steuern finanziert wurden, jetzt durch die krankenversicherung übernommen werden, denn die betreuungszeiten in den tagesstätten werden durch die therapien verkürzt werden ...

                          welche zusätzliche neue leistung für die kinder siehst du in dem vertrag?
                          ciao
                          lorika

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                            #14
                            AW: Rahmenvertrag

                            Hallo miteinander,

                            @ Claudia, soweit mir jetzt bekannt, kannst du dich selbst frei entscheiden, ob du entweder alle Therapien im Rahmen der Einrichtung durchführen lassen möchtest, oder ob du lieber selbst, dann aber auch alle nötigen Therapien, außerhalb der Einrichtung durchführen lassen möchtest. Ob man dann gegebenenfalls innerhalb eines Jahres austeigen kann, muss ich mich auch wieder erst kundig machen und melde mich dann neu dazu.

                            @Lorika, in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage, in der sich unser Land befindet, wäre es wohl sehr naiv zu glauben, alle Neuerungen sei es durch Krankenkasse, Regierung und Bezirk, würden nur zur Verbesserung führen. Verbesserung vielleicht in dem Sinn, dass Gelder auf versteckte Art eingespart werden können.
                            Gut, so das eine, aber zu deinem letzten Satz, was ja im Prinzip auch deine Frage ist, kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen, dass wir die Therapie-Angebote innerhalb der Einrichtung gerne angenommen haben. Nicht nur ich, sondern auch mein Kind. Wir haben es auch einmal außerhalb probiert, was aber zu wöchentlichen Katastrophen führte. Mein Kind wollte nicht vorzeitg aus der Einrichtung von mir abgeholt werden um zur KG geschleppt zu werden und bekräftigte dieses mit immer wiederkehrenden Grand Mal Anfällen just zu dem Moment, wo die Therapie dann statt finden sollte. Völlig entnervt und verzweifelt war ich froh, als das Therapie-Angebot wieder im Rahmen der Einrichtung durchgeführt wurde.

                            Es gab ja auch eine Zeit vor den Rahmenverträgen, als sich der Bezirk noch an den Kosten beteiligte. Durch den damals abgeschlossen Rahmenvertrag, welcher jetzt gekündigt wurde, konnte das Therapie-Angebot erheblich erweitert werden.

                            Welche zusätzliche Leistung ich ansonsten sehe? Vielleicht die eine, dass die Bay. Kassen trotzdem nach wie vor das Therapieangebot in den Einrichtungen sichern.

                            Vor 15 Jahren gab es das vielfältige Angebot zumindest in unserer Einrichtung nicht. Nur die KG wie oben beschrieben. So empfinde ich es persönlich als Verbesserung, die eben jetzt nur aus wirtschaftlichen Gründen mit Druck von dem Bundesverband, in ihrem Umfang geschmälert wurde (durch z.B. Gruppenangebote)
                            Der Bundesverband der Krankenkassen steht übrigens für manche unverständliche Entscheidung, die die Kassen Vorort treffen, als große Macht dahinter. Krankenkassen unterliegen der Selbstverwaltung. .........

                            In diesem Sinne grüße ich euch,
                            Kirsten
                            Zuletzt geändert von Kirsten; 06.10.2010, 22:25.

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                              #15
                              AW: Rahmenvertrag

                              Hallo Kirsten,

                              Ob man dann gegebenenfalls innerhalb eines Jahres austeigen kann, muss ich mich auch wieder erst kundig machen und melde mich dann neu dazu.
                              danke Dir!
                              Oftmals merkt man ja erst nach einiger Zeit der Zusammenarbeit, ob man "zusammen passt" oder nicht.
                              Ich stelle mir das sehr schwierig vor, wenn die Zusammenarbeit absolut nicht funktioniert und man möglicherweise an der Vertrag (und die entsprechenden Therapeuten) "gefesselt" ist.
                              Das hat sicherlich auch Auswirkungen auf den Patienten.

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