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Nachteilsausgleich zentrale Abschlussprüfg. Kl. 10

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    Nachteilsausgleich zentrale Abschlussprüfg. Kl. 10

    Hallo zusammen,

    meine Tochter muss im nächsten Jahr die zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10 mitschreiben, um evtl. den Sek.I Hauptschule zu schaffen. Sie besucht eine integrative Gesamtschule.

    Wegen ihrer feinmotorischen Defizite und ihrer Sehbehinderung schreibt sie langsamer als andere. Ich weiss inzwischen, dass ihr deshalb in der zentralen Abschlussprüfung ein Zeitzuschlag zu gewähren ist.

    Problem: (O-Ton Lehrerin:) Das hat es an unserer Schule noch nie gegeben, und organisieren kann man das ja auch nicht! Das können wir nicht machen!

    Also werde ICH das ganze eben an der Lehrerin vorbei beantragen. Meine Frage ist: Weiss jemand, wie dazu der richtige Weg in NRW ist? An welcher Stelle wird beantragt? Wo stehen die Rechtsgrundlagen?

    Leider ist Bildung ja nunmal Ländersache, für andere Bundesländer hab ich da ganz klare Infos gefunden, nur für NRW mal wieder nicht

    Vielen Dank für eure Hilfe und einen lieben Gruß

    Krümelmonster

    #2
    AW: Nachteilsausgleich zentrale Abschlussprüfg. Kl

    Hallo Krümelmonster,
    erst einmal herzlich willkommen!

    Klar mag die Lehrerin nicht, ist ja Mehrarbeit, sie MUSS es jedoch berücksichtigen.
    Ich würde mich noch mal an den Schulrektor und danach direkt ans Schulamt wenden und wenn die sich unwissend stellen ans Ministerium.
    Deine Tochter hat auf jeden Fall Anspruch auf den Nachteilsausgleich!

    Vielelicht meldet sich noch wer der Ertfahrung mit der speziellen Verfahrensweise in NRW hat.

    LG, amai

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