Hallo,
bei unserer 6 Monate alten Tochter ist gerade eine mittelgradige Schwerhörigkeit diagnostiziert worden. Sie wird damit vermutlich einen GdB von 30 bekommen (eventuell mit der Neurodermitis auch 50 und damit den Schwerbehindertenausweis).
Sie sollte ab August in eine normale Krippe kommen (in dieselbe wie ihre Schwester). Die Frage ist nun steht ihr der erhöhte Betreuungssatz von 4,5 statt 2,0 zu oder bekommt man den nur mit Schwerbehindertenausweis? Die Formulierung "wesentlich" behindert ist da irgendwie recht schwammig. Falls ja wer beantragt das die krippe oder wir?
FG
Karin
bei unserer 6 Monate alten Tochter ist gerade eine mittelgradige Schwerhörigkeit diagnostiziert worden. Sie wird damit vermutlich einen GdB von 30 bekommen (eventuell mit der Neurodermitis auch 50 und damit den Schwerbehindertenausweis).
Sie sollte ab August in eine normale Krippe kommen (in dieselbe wie ihre Schwester). Die Frage ist nun steht ihr der erhöhte Betreuungssatz von 4,5 statt 2,0 zu oder bekommt man den nur mit Schwerbehindertenausweis? Die Formulierung "wesentlich" behindert ist da irgendwie recht schwammig. Falls ja wer beantragt das die krippe oder wir?
FG
Karin