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Schulbegbeitung über Pflegegeld abrechnen?

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    Schulbegbeitung über Pflegegeld abrechnen?

    Hallo,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
    Mein Sohn hatte vor 2,5 Jahren einen sehr schweren Unfall im Ausland und hat jetzt die Pflegestufe II. Er ist 7 und geht in die 2. Klasse mit einer Schulbegleitung. Das Sozialamt hat mit dem Argument (Nachrang der Sozialhilfe) zum Sommer die Zahlung der Schulbegleitung eingestellt, da es ein ausländische Versicherung des Verursachers gibt. Diese weigert sich aber zu zahlen und im Ausland verklagen geht auch nicht (schon vom Anwalt geprüft).
    Seit Sommer zahlen wir eine FSJ Kraft für 700,- € selber. Da wir die 410 € Pflegegeld erhalten, ist da noch eine große Lücke. Meine Frage ist jetzt, ob ich die Schulbegleitung ggf. als Verhinderungspflege oder etwas anderes abrechnen kann? Als Elternteil kann man ja nicht mit in die Schule gehen.

    Über Vorschläge oder Adressen von Beratungsstellen wäre ich sehr dankbar.

    Vielen Dank
    Andi

    #2
    AW: Schulbegbeitung über Pflegegeld abrechnen?

    Hallo Andi,

    was sagt denn die Schule, das Schulamt, der Schul u. ... Kinderarzt.. über den Bedarf einer Schulbegleitung ? Wenn die der Meinung sind, das er eine Schulbegleitung braucht, wird die in der Regel aus mitteln der Eingliederungshilfe gezahlt = Anrtrag stellen, ggf. Widerspruch einlegen, und ggf. Klagen. Man kann sowas zwar über die Verhinderungspflege u. das Pflegegeld selbst zahlen... nur fehlt einem das Geld dann meist an anderer Stelle.... wofür man dann wieder bei der Eingliederungshilfe auf der Matte stehen müßte. Daher würde ich mich auf "solche spielchen" nicht einlassen, wenn der Bedarf für eine Schulbegleitung von Fachleuten bescheinigt wird.... wenn nicht fällt sowas unter Luxus, und den mus man halt selber zahlen...

    Helmut

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      #3
      AW: Schulbegbeitung über Pflegegeld abrechnen?

      Hallo,

      danke für die Antwort. Das Problem ist aber, dass keine Einrichtung die Notwendigkeit bestreitet - wir haben aber das Problem, dass die ausländische Versicherung die Zahlung verweigert. Rechtliche Schritte haben wir (gegen das Sozialamt) schon eingeleitet gehabt - Problem ist nur, dass wir die Schulbegleitung nur auf Darlehensbasis bekommen hätten (für 3.000,- € pro Monat). Und am Ende auf den Kosten sitzen geblieben wären (ist leider so, da der Fall sehr kompliziert ist und wir das bereits von mehreren Anwälten haben prüfen lassen!).
      Ich suche also eine Möglichkeit um diese Kosten ggf. über die Pflegeversicherung abzurechnen.

      Danke Andi

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        #4
        AW: Schulbegbeitung über Pflegegeld abrechnen?

        Hallo Andi,

        wieso habt ihr "rechtliche Schritte gegen das Sozialamt schon eingeleitet gehabt" ? Habt ihr gegen den Bescheid, in dem die Begleitung als Darlehen übernommen werden sollte Widerspruch eingelegt... geklagt ? Die Pflegeversicherung würde wenn überhaupt, nur Kosten für eine Pflegekraft übernehmen.. = Hilfe beim laufen, anziehen, essen u. Toilette.

        Da hilft wohl nur, wenn ihr

        1. gegen die Versicherung klagen, und das Aktenzeichen sowie das Ziel der Klage der Klage an die Eingliederungshilfe, und die Pflegekasse weiter gebt.

        2. gleichzeitig.... bei der Eingliederungshilfe die Kostenübernahme beantragt,
        und auch da ggf. klagt .

        3. bei der Pflegekasse ebenfalls die anteilige Kostenübernahme beantragt.

        Der Eingliederungshilfe und der Pflegekasse würde ich dann eine Überleitung von euren Ansprüchen gegen die Versicherung des Unfallverursachers anbieten.

        Das ist sicher nicht leicht, und auch nicht mal eben zu haben. Ich hab "solche Zankereien" zwischen Eingliederungshilfe und der Pflegekasse mehrfach gehabt. Das ist schon fummelig genug.... wenn da noch eine andere Versicherung mitmischt, streuben sie die beiden noch mehr.... das wird denen aber nix nützen, wenn man das ganze mit einem guten Anwalt durchzieht.

        Was helfen könnte ist ein Antrag auf Leistung in Rahmen des pers. Budgets. Da wird "der gesamte Bedarf" ermittelt, und ein Betrag ausgehandelt, mit dem sich der Betrofene, bzw. ihr für eurer Kind, die notwendigen Hilfen selbst beschaffen... können solltet.

        Helmut

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