Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Mein Sohn hatte vor 2,5 Jahren einen sehr schweren Unfall im Ausland und hat jetzt die Pflegestufe II. Er ist 7 und geht in die 2. Klasse mit einer Schulbegleitung. Das Sozialamt hat mit dem Argument (Nachrang der Sozialhilfe) zum Sommer die Zahlung der Schulbegleitung eingestellt, da es ein ausländische Versicherung des Verursachers gibt. Diese weigert sich aber zu zahlen und im Ausland verklagen geht auch nicht (schon vom Anwalt geprüft).
Seit Sommer zahlen wir eine FSJ Kraft für 700,- € selber. Da wir die 410 € Pflegegeld erhalten, ist da noch eine große Lücke. Meine Frage ist jetzt, ob ich die Schulbegleitung ggf. als Verhinderungspflege oder etwas anderes abrechnen kann? Als Elternteil kann man ja nicht mit in die Schule gehen.
Über Vorschläge oder Adressen von Beratungsstellen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Andi
ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Mein Sohn hatte vor 2,5 Jahren einen sehr schweren Unfall im Ausland und hat jetzt die Pflegestufe II. Er ist 7 und geht in die 2. Klasse mit einer Schulbegleitung. Das Sozialamt hat mit dem Argument (Nachrang der Sozialhilfe) zum Sommer die Zahlung der Schulbegleitung eingestellt, da es ein ausländische Versicherung des Verursachers gibt. Diese weigert sich aber zu zahlen und im Ausland verklagen geht auch nicht (schon vom Anwalt geprüft).
Seit Sommer zahlen wir eine FSJ Kraft für 700,- € selber. Da wir die 410 € Pflegegeld erhalten, ist da noch eine große Lücke. Meine Frage ist jetzt, ob ich die Schulbegleitung ggf. als Verhinderungspflege oder etwas anderes abrechnen kann? Als Elternteil kann man ja nicht mit in die Schule gehen.
Über Vorschläge oder Adressen von Beratungsstellen wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank
Andi