Hallo an alle im Forum ,
Mein Sohn 15 Jahre besucht eine Förderschule GB in Sachsen - Anhalt . Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 90 % mit den Merkzeichen H, G, B sowie die Pflegestufe 2 . Unser Sohn leidet an einer geistigen Behinderung ( IQ 52 = IA eines 5 - 6 jährigen ) Muskelschwäche sowie an Stuhlinkontinenz . Nichterwerbsfähig ( nach § 8 SGBII )
8 Jahre besuchte er seine alte Klasse und war in seinem Team gut aufgehoben und erhielt eine liebevolle Förderung die Ihm auch sehr gut tat. Nun wird unser Sohn 16 Jahre und das Schulgesetz in Sachsen Anhalt schreibt nun vor : Kinder müssen 3 Jahre in einer Werkstufe unterrichtet werden. Mit beginn des neuenSchuljahres musste unser Sohn als einziger seine alte Klasse verlassen (er ist der älteste ) und kam in ein neues Team. Wir als Eltern aber auch unser Sohn wurden am ersten Schultag vor vollendeten Tatsachen gestellt. Unser Sohn reagiert mit heftigen Durchfall und ist nur noch am heulen und will nicht mehr in diese Klasse . Jeden Morgen hatten wir jetz das selbe Problem die ganze Nacht weinte er hatte wieder starken Durchfall und schrie als es hieß er muss zur Schule . Dieses Verhalten kannten wir von Ihm garnicht er ging immer gern zur Schule. Wenn er in der Klasse ist flüchtet er aus der Klasse und schließt sich im WC ein. Wir haben Ihm jetz erstmal zu Hause gelassen um Ihm erstmal zur Ruhe kommen zulassen. Wir stellten Ihm unserem Hausarzt sowie unserem Kinder - und Jugendpsychologen vor weiterhin suchten wir das Gespräch mit der Schulleiterin und dem Schulamt des Landesverwaltungsamtes überall batten wir um Hilfe und Unterstützung, aber keiner hat bis zum heutigen Tag eine Lösung für unseren Sohn gefunden. Er kommmt einfach mit dem Ton in diesem Team nicht klar. Hilfe oder auch Unterstützung die er in diesem Team sucht ( Pflege - und Behinderungsbedingt wird Ihm verwehrt : ,, wie alt bis Du , das musst Du alleine können. stell Dich nicht so an. '' Er traut sich nun garkeinen mehr zu fragen. Wir werden von Ihm in die Pflicht genommen : Macht etwas ich geh dort nicht mehr hin. ''
An dieser Schule gibt es zwei Werkstufen . Warum läßt man Ihm nicht in eine andere Klasse ? Warum werden wir Eltern nicht mit einbezogen . ( Ich bin auch im Schulelternrat ) Haben wir als Erziehungsberechtigte von Schwerbehinderten und Pflegebedürftigen Kindern gar keine Rechte mehr und wie weit kann der Staat mit seinem Erziehungs - Bildungsauftrag das Erziehungsrecht der Eltern abnehmen wenn diese Klasse ihm Krank macht .
Bitte helft mir mit Euren Erfahrungen !
Gruß Matze 66
Mein Sohn 15 Jahre besucht eine Förderschule GB in Sachsen - Anhalt . Er hat einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 90 % mit den Merkzeichen H, G, B sowie die Pflegestufe 2 . Unser Sohn leidet an einer geistigen Behinderung ( IQ 52 = IA eines 5 - 6 jährigen ) Muskelschwäche sowie an Stuhlinkontinenz . Nichterwerbsfähig ( nach § 8 SGBII )
8 Jahre besuchte er seine alte Klasse und war in seinem Team gut aufgehoben und erhielt eine liebevolle Förderung die Ihm auch sehr gut tat. Nun wird unser Sohn 16 Jahre und das Schulgesetz in Sachsen Anhalt schreibt nun vor : Kinder müssen 3 Jahre in einer Werkstufe unterrichtet werden. Mit beginn des neuenSchuljahres musste unser Sohn als einziger seine alte Klasse verlassen (er ist der älteste ) und kam in ein neues Team. Wir als Eltern aber auch unser Sohn wurden am ersten Schultag vor vollendeten Tatsachen gestellt. Unser Sohn reagiert mit heftigen Durchfall und ist nur noch am heulen und will nicht mehr in diese Klasse . Jeden Morgen hatten wir jetz das selbe Problem die ganze Nacht weinte er hatte wieder starken Durchfall und schrie als es hieß er muss zur Schule . Dieses Verhalten kannten wir von Ihm garnicht er ging immer gern zur Schule. Wenn er in der Klasse ist flüchtet er aus der Klasse und schließt sich im WC ein. Wir haben Ihm jetz erstmal zu Hause gelassen um Ihm erstmal zur Ruhe kommen zulassen. Wir stellten Ihm unserem Hausarzt sowie unserem Kinder - und Jugendpsychologen vor weiterhin suchten wir das Gespräch mit der Schulleiterin und dem Schulamt des Landesverwaltungsamtes überall batten wir um Hilfe und Unterstützung, aber keiner hat bis zum heutigen Tag eine Lösung für unseren Sohn gefunden. Er kommmt einfach mit dem Ton in diesem Team nicht klar. Hilfe oder auch Unterstützung die er in diesem Team sucht ( Pflege - und Behinderungsbedingt wird Ihm verwehrt : ,, wie alt bis Du , das musst Du alleine können. stell Dich nicht so an. '' Er traut sich nun garkeinen mehr zu fragen. Wir werden von Ihm in die Pflicht genommen : Macht etwas ich geh dort nicht mehr hin. ''
An dieser Schule gibt es zwei Werkstufen . Warum läßt man Ihm nicht in eine andere Klasse ? Warum werden wir Eltern nicht mit einbezogen . ( Ich bin auch im Schulelternrat ) Haben wir als Erziehungsberechtigte von Schwerbehinderten und Pflegebedürftigen Kindern gar keine Rechte mehr und wie weit kann der Staat mit seinem Erziehungs - Bildungsauftrag das Erziehungsrecht der Eltern abnehmen wenn diese Klasse ihm Krank macht .
Bitte helft mir mit Euren Erfahrungen !
Gruß Matze 66