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Behindertenbeförderung

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    Behindertenbeförderung

    Hallo...Wir haben eine 17 jahrige behinderte Tochter ( Down Syndrom ) die leider auf einen Fahrdienst angewiesen ist! Sie hat einen Behinderetenausweis mit den Zeichen B G H 100%!Wer kann mir sagen wielange meine Tochter beim befördern von unserer Wohnung an bis zur Schule und wieder zurück in diesem Behindertentransport befördert werden darf, ich nenne ein Beispiel,unsere Tochter soll um 6.10 im Auto sitzen um dann um 7.30 Uhr an der Schule die erst um 7.50 einlass hat,abgesetzt werden.der Fahrer würde von 7.30 bis zum eigentlichen Einlass 7.50 die Kinder vor der Schule beaufsichtigen!Gibt es nicht eine Regelung oder ein Gesetz was vorschreibt wielange diese Beförderungszeiten sein dürfen?Es werden in dieser Beförderung auch noch andere Kinder gefahren die nicht alle die gleiche Schule besuchen!Als ich den Fahrdienst darauf aufmerksam machte das diese Zeiten viel zu lange wären wurde ich sehr unfreundlich behandelt,mit den Worten,wenn mir was nicht passt soll ich mich um einen anderen Fahrdienst kümmern!Ich habe sogar bei der Senatsverwaltung die diesen Fahrdienst bewilligen um rat gebeten aber dort wurde mir nur gesagt das sie von den einzelnen Bestimmungen keine Ahnung hätte!Ich hoffe nun hier Hilfe oder Ratschläge zu bekommen! vielen lieben Dank

    #2
    AW: Behindertenbeförderung

    Hallo Annabelle,

    ich würde der Schule und dem chulamt schreiben.... das... bevor nicht geklärt ist, wer für die Sicherheit der Schüler, die 20 Min. vor einlaß mit dem Fahrdienst an der Schule ankommen verantwortlich ist, für Schäden haftet, und wo sich die Kinder in der Wartezeit aufhalten, mein Kind leider zuhause bleiben, und ich Erstattung von Kosten die durch notwendige Betreuungsmaßnahmen, oder ersatzweise für eine dem Schulbegin gerechte Einzelbeförderung entstehen, geltend machen werde.

    Helmut

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      #3
      AW: Behindertenbeförderung

      Hallo Annabell,
      ich fahre auch Schultaxi. Allerdings keine beh. Kindern. Soweit ich weiss, gibt es keine gestzliche Grundlage. Ich habe aber mal gehört,dass eine Beförderung sogar bis zu 2 Stunden zumutbar sein soll. Wenn´s drüber geht müssen die Kinder in ein Internat. In deinem Fall würde ich mich aber wehren. Zum einen dagegen,dass das Taxi 20 min. früher an der Schule ist. Und zum anderen soll der Chef vom Taxiunternehmen prüfen ob es nich möglich ist, Deiner Tochter die Fahrzeit zu verkürzen. Sag dem Chef, dass Deiner Tochter nicht zugemutet werden sollte so früh aufzustehn. Sag ihm, dass Du dich vielleicht an das Landratsamt wendest und das überprüfen lässt. Wenn der Chef vom Taxiunternehmen stur ist würde ich das machen. Manchmal kann schon so umgestzt werden, dass die Zeit im Bus sich verkürzt. Manchmal gehts aber auch nicht anders. Es muss eine Lösung geben. Ich finde 6.10 Uhr musst Du Dir nicht gefallen lassen. Viel Glück. Vielleicht teilst Du uns mit,wie das weitergeht
      LG Gaby

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