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    Schulwahl

    Hallo,

    als Elternvertreterin in der Schule meines behinderten Sohnes (Schule mit Schwerpunkt geistige Behinderung) gibt es folgendes Problem. Mehrere Kinder, die aus anderen Wohnorten kommen und bei uns beschult werden( einige davon integrativ in der Grundschule) sollen jetzt auf Kommando des Schulamtes des Wohnortes eine andere Schule besuchen. Scheinbar möchte man am dortigen Schulort die Schülerstatistik erhöhen. Diese Schule hat auch Förderschwerpunkt geistige Behinderung, aber kommen zusätzliche körperliche Behinderungen hinzu, können diese dort nicht im Schulalltag berücksichtigt werden. An unserer Schule schon. Die Kinder und deren Eltern sind an unserer Schule sehr zufrieden und möchten einen Schulwechsel aus pädagogischen und psychologischen Gründen nicht.
    Leider spielt hier die Frage der Schulbeförderungskosten eine wichtige Rolle. Nicht allen Eltern wäre eine Beteiligung an den Kosten finanziell möglich. Des weiteren betrifft dieser anstehende Schulwechsel auch Kinder, die momentan in der Grundschule integrativ beschult werden. Auch diese Kinder sollen nun auf die andere G-Schule wechseln. Greift man hier nicht in das Persönlichkeitsrecht der Kinder und Eltern ein? Haben Eltern rein aus finanziellen und statistischen Gründen keinerlei Mitspracherecht mehr? Warum will man einen gut funktionierenden Schulalltag für diese Kinder einfach aufs Spiel setzen?

    Die Schule ist in Thüringen, was ja nicht ganz unbedeutend ist. Wer weiß Rat? Wie können wir als Elternvertreter dieser Schule unseren Eltern helfen, die sich in ihrer Not( wörtlich zu nehmen) an uns gewandt haben Welche Argumentationen könnten hilfreich sein?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten!


    Gruß Kerstin

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