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Klassenfahrt

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    Klassenfahrt

    Hallo,
    meine Tochter 10 Jahre fährt dieses Jahr das erste mal mit ihrer Schule auf Klassenfahrt. Bei der Anmeldung zur Klassenfahrt ist uns mitgeteilt worden, das eine Krankenschwester mit fährt, da sie täglich vor dem schlafen gehen gespritzt werden muss. In einem Gespräch jetzt stellte sich heraus das der Träger der Schule aus Kostengründen sagt, das vor Ort entweder ein Arzt oder ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden muss, welche Kosten der Träger zahlt oder das wenn die Krankenschwester der Schule mitfahren soll, die Kosten der Krankenschwester von den Eltern der Klasse getragen werden sollen. Ist das rechtens????

    #2
    AW: Klassenfahrt

    Hallo Regina,

    und erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum!!! :wink:

    Ob das so "rechtens" ist, ist schwierig zu sagen. Das eine ist natürlich die Frage, was dir vom Träger zugesagt wurde und was nicht gehalten wurde. DAs andere ist:
    In gewisser Weise muss natürlich auch der Träger halbwegs kostendeckend arbeiten. Und nach allem, was du geschrieben hast (daraus erfahre ich nicht viel über die Klasse, die Schulart, deine Tochter), würde ich auch erst einmal sagen: Wegen einer Spritze am Abend, wäre es für mich auch nicht einzusehen, dass eine Krankenschwester die ganze Woche mitfährt und dann natürlich auch in der Schule fehlt.

    Sind das besonders schwierige Rahmenbedingungen für die Spritze oder warum meinst du, ein Pflegedienst vor Ort könnte das nicht machen?

    Schreib doch noch ein bisschen mehr, vielleicht können wir dir dann besser weiterhelfen.

    Viele Grüße,

    Holger
    Früher www.intakt.info

    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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      #3
      AW: Klassenfahrt

      Hallo Holger,
      danke für die nette Begrüßung hier im Forum.

      Es handelt sich hierbei um eine Schule des LVRs mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung. Meine Tochter bekommt schon über Jahren eine Hormontherapie im Bezug auf ihr Wachstum. Das Medikament muss gekühlt transportiert und auch aufbewahrt werden. Sie muss täglich vor dem Schlafen gehen gespritzt werden. Die Schule besitzt zur Zeit drei Krankenschwestern. Also würde die Schule nicht ohne Krankenschwester da sein. Aber ich denke das es für meine Tochter auch wichtig ist, wenn dieses Spritztherapie durch eine Person durchgeführt wird, die ihr bekannt ist, was beim ambulanten Pflegedienst ja nicht der Fall wäre. Und wir soll der Pflegedienst durch uns in dieTherapie eingewiesen werden???

      Also nach wie vor ist das ein sehr schwieriges Thema.


      Eure Regina12

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        #4
        AW: Klassenfahrt

        Hallo Regina,..

        von einer Pflegestufe hast Du nichts geschrieben im Fall der Tochter, hier gibt es ein Urteil vielleicht erfrage mal zu Eurer Problematik bei der KK ob eine Möglichkeit besteht. ( Mitfinanzierung der Kosten ) Das Urteil kannst Du als Argumentationshilfe gegenüber der KK benutzen,..

        Für die Tochter wäre es sicher gut und auch spannend andere Menschen kennenzulernen, Sie gewinnt so neue andere Eindrücke,.. Lg sam




        Kassen müssen häusliche Krankenpflege auch außer Haus bezahlen

        Krankenkassen müssen die so genannte häusliche Krankenpflege auch dann bezahlen, wenn der Patient sie nicht zu Hause in Anspruch nimmt.

        Das geht aus einem am Dienstag in Darmstadt veröffentlichten Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor. Damit gaben Hessens oberste Sozialrichter einem heute 44 Jahre alten Mann aus dem Odenwald Recht, der an Epilepsie und Diabetes leidet.
        Die Revision wurde nicht zugelassen (Aktenzeichen: L 1 KR 110/06).

        Der Kläger arbeitet in einer Werkstatt für behinderte Menschen und muss jeden Mittag eine Insulininjektion erhalten, die er sich nicht selber setzen kann. Seine Krankenkasse weigerte sich, die Kosten für eine Hilfe am Arbeitsplatz des Patienten zu übernehmen. Sie argumentierte, dass sich die häusliche Krankenpflege auf Leistungen beschränke, die in der Wohnung der Patienten erbracht würden. Dies wiesen die Darmstädter Richter zurück und betonten, dass das Gesetz die Kostenübernahme auch in Werkstätten für behinderte Menschen vorsehe. (dpa)

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          #5
          AW: Klassenfahrt

          Hallo zusammen,

          noch eine Ergänzung zu sams Urteil findest du hier: http://www.intakt.info/106-0-haeusli...er-schule.html

          Ansonsten: Klar verstehe ich, dass es dir lieber wäre, alles würde wie gewohnt weiter laufen. Aber ich denke, dass eine Klassenfahrt für alle Beteiligten eine Ausnahmesituation ist und man eben nach Kompromissen kucken muss.

          Wie gesagt, ich weiß nicht, wie das genau mit der Spritze ist, weil du schreibst, du müsstest den Pflegedienst in die Therapie einweisen. Kann das nicht auch der Lehrer der Klasse machen? Für mich klingt das einfach nach einer Spritze und wenn man weiß, wohin und wie, dann sollte das ein Pflegedienst oder Arzt sicher hinkriegen.

          Und: Wenn die ganze Schule drei Krankenschwestern hat, dann nehme ich stark an - gerade in Zeiten knapper Kassen - dass sie auch drei Krankenschwestern braucht. Ich denke trotzdem, dass man da einfach das Verhältnis sehen muss zur ganztägigen Versorgung der ganzen Schule mit vielen kranken Kindern und einer fehlenden Krankenschwester, die jeden Abend für 1-2 Minuten eine Spritze geben müsste.

          Wie gesagt: Nicht, dass ich deinen Wunsch nicht ernst nehme. Aber ich denke, man muss die anderen Seiten auch verstehen...

          Viele Grüße,

          Holger
          Früher www.intakt.info

          jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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