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Sachschaden in Schule für geistig Behinderte

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    Sachschaden in Schule für geistig Behinderte

    Hallo zusammen,

    folgender Fall ereignete sich, vielleicht kann jemand helfen:
    In einer Schule für GB hat mein Sohn einem anderen Kind die Brille weggerissen und weggeworfen. Diese ist nun komplett zerstört.
    Der Schaden hat eine Höhe von 500 EUR.
    Formaljuristisch ist mein Sohn aufgrund seiner Behinderung deliktunfähig, wir müssten also nichts zahlen. Eine Zusatzhaftpflicht für geistig Behinderte existiert nicht. Dennoch meldeten wir den Schaden unserer Haftpflicht, diese lehnte ab und verwies auf die Unfallversicherung der Schule (Brille=Hilfsmittel).
    Die Schule hat bisher "noch nie etwas übernommen", will jedoch prüfen.

    Derzeitiger Stand ist, dass das geschädigte Kind (bzw. dessen Eltern) seine Brille komplett selber zahlen muss.
    Hat jemand hier etwas Ahnung und kann die Situation juristisch einschätzen?
    • Muss die Schulunfallversicherung zahlen?
    • Gibt es einen Gruppenvertrag für Schulen für alle Schüler für eine Privathaftpflicht?
    • Gibt es andere Versicherungen, die als Kostenträger in Frage kommen können?


    Mein Wunsch ist, dass die Diskussion auf die Sache beschränkt, es versteht sich von selbst, dass ich (als Vater des "Schädigers") allein aus moralischen Gründen meinen Anteil am Schaden trage.
    Danke für Hilfe im Voraus!

    #2
    AW: Sachschaden in Schule für geistig Behinderte

    Hallo Simon!

    Ihr selber müsst auf keinen Fall zahlen, Eure Haftpflichtversicherung ebensowenig! Die Schule hatte die Aufsichtspflicht, nicht Ihr als Eltern. Ihr wart ja gar nicht dabei, hättet also den Schadensfall nicht verhindern können und seid somit auch nicht schadenersatzpflichtig!

    Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten müssen eine sogenannte Betriebshaftpflichtversicherung haben (die ist gesetzlich vorgeschrieben), die den Schaden übernehmen muss, zumindest, wenn die Aufsichtsperson (Lehrer) seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Wie es ist, wenn nicht, weiß ich leider nicht.

    Lies mal in den Links dieser Themen, ich weiß nicht mehr im Detail, was drin steht, aber da geht es um genau das Thema.

    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...f%E4hig#395987
    http://www.rehakids.de/phpBB2/viewto...f%E4hig#336772

    Zur Betriebshaftpflicht mal hier stöbern:
    http://www.google.de/search?hl=de&sa...flicht&spell=1

    Liebe Grüße

    Annette
    Zuletzt geändert von Blautopas; 09.12.2007, 23:11.

    Kommentar


      #3
      AW: Sachschaden in Schule für geistig Behinderte

      Hallo Anette,

      vielen Dank für die Antwort und die LINKS. Daraus geht wirklich eindeutig hervor, dass definitiv keine Kosten von uns zu tragen sind (rein juristisch).

      Mein Ziel ist es jedoch auch zu klären, wer zahlen muss. Eine Betriebshaftpflicht ist gemäß den Links für Schulen nicht verpflichtend (jedoch für Steuerberater, Rechtsanwälte, Ärzte..), ich befürchte die Schule hat keine, da sie so kategorisch ablehnt.
      Blieben also als Kostenträger tatsächlich nur die Unfallversicherung (die ja verpflichtend existieren muss) bzw. die Eltern des geschädigten Kindes.

      Da gibt es soviele Regelungen, und hier kann es am Ende wirklich heißen "Pech gehabt"...
      Eigentlich unglaublich...

      Nochmal danke!

      Kommentar


        #4
        AW: Sachschaden in Schule für geistig Behinderte

        Hallo zusammen,

        hier nun der Abschluss des Falles:

        Die Brille wurde von der gesetzlichen Unfallversicherung der Schule in voller Höhe übernommen. Die Brille ist ein Hilfsmittel zur Erhaltung der Gesundheit und somit handelt es sich um einen Personenschaden.

        Für mich noch offene Frage: Was wäre, wenn eine Jacke kaputt gegangen wäre?

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