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Ende des Schulbesuchs

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    Ende des Schulbesuchs

    Hallo,

    meine behinderte Tochter wird dieses Jahr 20 und geht in die 12. Klasse Werkstufe in eine staatliche Schule. Zum Ende dieses Schuljahres soll sie nun ausgeschult werden, womit ich mich aber nicht so ganz abfinden kann. Mehrere Versuche mit dem Direktor zu sprechen sind gescheitert, d.h. die Auskunft er, sowie die Klassenlehrerin sind nicht auf meine Bitte eingegangen Xenias Schullaufbahn zu verlängern. Ich weiss, dass dies in privaten Schulen für Körperbehinderte so gehandhabt wird, d.h. dort können behinderte "Kinder" sogar bis 24 Jahre beschult werden. Was kann ich noch unternehmen, bzw. wo kann ich etwas darüber nachlesen oder mich erkundigen welche Rechte,bzw. Möglichkeiten ich habe, dass meine Tochter wenigstens noch 1 oder 2 Jahre länger zur Schule gehen kann? Ich weiss, dass die Plätze rar sind und der Direktor neue Kinder aufnehmen muss, aber meine Tochter wohnt schon seit einiger Zeit in einem Heim und darf nach Beendigung der Schule nicht in einer Förderstätte betreut werden, da das Heim eine interne "Tagesbetreuung" anbietet (welche aber nicht zu vergleichen ist mit der Schule oder einer Förderstätte). Da sie so gerne in die Schule fährt und im Heim nicht viel Abwechslung hat, würde ich mich über ein paar Infos sehr freuen.

    Gruss
    Xenia

    #2
    Hallo Xenia,

    im Grunde bleibt dir nur, ein anderes Heim zu suchen, oder es auf einen Streit mit dem Heim, und den Kostenträgern ankommen zu lassen, und ihr einem Platz in einer anderen TagesFörderstelle ( WfB) zu suchen. Das ist sicher nicht schön, aber letztlich hat man keine andere Wahl, wenn die Tagesförderung vom Heim nicht das bietet, was man für sein Kind erwartet.

    Helmut

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      #3
      Hallo Xenia,

      zur Frage, ob man da nicht etwas machen kann bzw. wie da die gesetzlichen Grundlagen sind, müssten wir dein Bundesland wissen, da Schulangelegenheiten ja Ländersache sind (Das Bundesland bzw. deinen Ort, wenn du möchtest kannst du übrigens in deinem Kontrollzentrum eingeben, dann kann man es direkt sehen).

      Zur Frage, ob deine Tochter nicht in eine Tagesförderstätte darf, würde ich mich auch an deiner Stelle noch mal gründlich informieren. Du schreibst selbst, dass die Tagesbetreuung dort nicht mit der in einer Tagesförderstätte vergleichbar ist. In einem wichtigen Gerichtsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde einer geistig behinderten Frau das Recht eingeräumt mit 66 weiterhin eine Tagesförderstätte zu besuchen, weil ihr Heim eben auch nicht eine entsprechende ausreichende Förderung angeboten hat. Meines Erachtens wäre es einen Versuch wert, wenn du dich dafür stark machst, denn deine Tochter hat ja noch ihr ganzes Leben vor sich und soll ja auch weiterhin so gut wie möglich gefördert werden. Wie gesagt, ich kenne die Förderung in dem Wohnheim nicht, aber wenn es so ist, wie du's sagst, würde ich es evtl. versuchen.
      Mehr zu dem Urteil findest du in einem Artikel der Lebenshilfe, den du unter diesem Link als PDF herunterladen kannst.

      Viele Grüße,
      Holger
      Früher www.intakt.info

      jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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        #4
        Hallo vielen Dank für die schnellen Antworten. Wir wohnen in (Baden Württemberg).
        In dem Wohnheim meiner Tochter ist es wohl so, das alle Bewohner dort nicht in eine Förderstätte fahren dürfen weil es ein Heim der Eingliederungshilfe ist, das eine Tagesbetreuung anbietet. D.h. die Einrichtung bekommt auch mehr Geld vom Sozialamt für jeden einzelnen. Die Betreuung in einer Förderstätte wird auch deshalb abgelehnt, weil sie teurer wäre zumal noch die Transportkosten dazukämen. Ich sehe da wenig Ausicht auf Erfolg, zumal das Sozialamt sich bei anderen Anträgen auch schon sehr quer gestellt hat. Z. B. hatte ich Heimfahrten mit dem Taxi beantragt (die anderen Bewohner bekommen diese auch), aber mir wurde nur eine Kilometerpauschale genehmigt mit der Begründung, die anderen Bewohner hätten ihren Antrag noch beim Landeswohlfahrtsverband gestellt. man weiss nie was Ermessenssache ist und worauf man wirklich Anspruch hat. Im Wohnheim gibt es wohl eine Art Gruppenbetreuung, d.h. keine spezielle Einzelförderung, die sieht oft so aus, dass alle am Tisch sitzen und jemandem beim Basteln zuschauen oder Fernsehen!I
        Ich kann doch jetzt für meine Tochter nicht einfach einen Platz in einer Förderstätte suchen wenn die Kostenübernahme nicht geklärt ist, oder?

        Gruss an alle
        Xenia

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          #5
          Hallo Holger,

          das mit dem Herunterladen vom Link hat leider nicht geklappt. Schickst Du es nochmal? Vielen Dank.

          Xenia

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            #6
            Hallo Xenia,
            geh mal über diesen Link hier:
            http://www.lebenshilfe.de/content/st...x.cfm?key=2560 - da kannst Du das Urteil dann runterladen.

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              #7
              Hallo Xenia,

              "einfach" eine andere Tagesbetreuung zu suchen, würde ich versuchen. Bei der Kostenübernahme hilft der Link zur Lebenshilfe. Gleichzeitig würde ich mit den Bewohnern, deren "rechtlichen Betreuern" u. Eltern darüber sprechen, wie die das mit einer externen, oder einer besseren Tagesbetreuung sehen. Kommt dabei heraus, das die Mehrheit dafür ist, hat man recht gut Chancen, das sich entsprechend was ändert. Ist die Mehrheit dagegen, bleibt wohl nur, eine andere Wohnstätte mit externer, oder halt besserer Tagesbetreuung zu suchen.

              Auch wenn sowas teurer ist, haben Behinderte einen Anspruch auf "2 Lebenswelten" = Wohnen u. Arbeiten. In wie weit das durch eine Tagesbetreuung in einer Wohnstätte, bzw. Heim ermöglicht wird, kann nur im Einzelfall geklärt werden. Einige Bewohner, deren rechtl. Betreuer u. Eltern finden solche Lösungen besser, andere schlechter, daher kann es nur nach der jeweiligen Mehrheit gehen. Ich denke schon, das man vor Gericht Einzelfallösungen "in solchen Heimen" zugesprochen bekommen würde, da es dadurch aber zu Nachteilen für den Einzelnen kommen kann, würde ich im Zweifelsfall einen Wechsel in eine andere Wohnstädte vorziehen.

              Helmut



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                #8
                Hallo Xenia,

                in Bayern ist es meines Wissens so, dass man die Schul-Zeit um ein Jahr, mit besonderer Begründung unter Umständen auch um zwei Jahre verlängern kann. Dazu muss Aussicht bestehen, dass durch diese Verlängerungszeit Fähigkeiten und Fertigkeiten des behinderten Schülers weiter fortentwickelt werden können.
                Die Berufsschul-Zeit kann meines Wissens nicht verlängert werden. Die Werkstufe entspricht der Berufsschule. Wenn deine Tochter also bereits im dritten Jahr in der Werkstufe ist, dürfte es für eine Schulzeitverlängerung zu spät sein.
                Mit der Finanzierung eines Förderstättenplatzes ist es so eine Sache. Wenn du einen für deine Tochter geeigneten freien Platz finden solltest (was in unserer Gegend kaum möglich ist), dann wird der Sozialhilfeträger diesen auch bezahlen müssen. Allerdings wird er im Gegenzug die (anteiligen) Kosten für die Tagesbetreuung nicht mehr übernehmen.

                Viele Grüße

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                  #9
                  Hallo Günther,

                  vielen Dank für Deine Antwort. Ist es in Bayern wirklich so schwer einen Platz in einer Förderstätte zu bekommen? Ich komme ursprünglich auch aus Bayern (BGL) und hatte mich schon öfter mit dem Gedanken getragen wieder dorthin zurück zu gehen. Es soll doch eine so große Werkstatt für Behinderte am Chiemsee geben (mit Förderbereich), kennst Du die Einrichtung evtl.?
                  Aber Vorangig ist jetzt erst einmal, dass meine Tochter nach der Schule optimal versorgt wird. Ich glaube nicht, dass unser Sozialamt einfach den Platz bezahlt wenn ich einen bekomme, denn er kostet, soweit ich weiss, ca. 3 x soviel wie die Tagesbetreuung im Heim zuzüglich Fahrtkosten. Und die Heimleitung wird sich auch querstellen wenn sie dann den Betrag für die Tagesbetreuung nicht mehr bekommt.
                  Einen anderen Heimplatz gibt es in der Nähe auch nicht, da es sowieso eine Unterversorgung gibt was dies anbelangt und zukünftig werden eh fast nur noch Heime gebaut, die über die Pflegeklasse finanziert werden und nicht über die Eingliederungshilfe und da gibts dann sowieso erst recht keinen Platz bzw. Anspruch mehr auf eine Förderstätte. Alles ziemlich trostlos Hauptsache sauber und satt ist die Devise.....
                  Wenn ich meine Tochter in eine Förderstätte unterbringen möchte, dann bleibt mir fast nichts anderes übrig, als sie aus dem Wohnheim zu nehmen und zuhause zu betreuen. Aber das hiesse Arbeit kündigen, denn wohin in den Ferien oder wenn ich krank bin und was ist wenn ich alt werde und sie nicht mehr tragen kann ....

                  viele liebe Grüße

                  Xenia

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                    #10
                    Hallo Xenia,

                    die Förderstätten sind meist an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) angeschlossen. Die WfbM haben grundsätzlich die Landkreise als Einzugsgebiet, wobei es viele Ausnahmen gibt zum Beispiel wegen der Gebietsreform der 70er-Jahre, bei alten Einrichtungen und bei weltanschaulich orientierten Einrichtungen. Im Chiemgau gibt es die Wendelstein-Werkstätten in Rosenheim und die Chiemgau-Lebenshilfe-Werkstätten in Traunreut. In BGL die Pidinger Werkstätten und das (anthroposophische) Haus Hohenfried. Einen Landkarte findest du hier http://elternbeirat.bz-aschau.de/index_nachaschau.htm , dritter Pfeil. Die Förderstättenplätze sind so knapp, dass von unserer Einrichtung jedes Jahr Absolventen im "Hotel Mama" geparkt werden, bis in der zuständigen Förderstätte wieder jemand als nicht weiter förderfähig identifiert wird und deshalb in ein Pflegeheim verlegt wird.
                    Das Schlimme ist nämlich: auf einen Platz in einer WfbM hat ein behinderter Mensch einen Rechtsanspruch (wenn er/sie "werkstattfähig" ist), nicht aber auf einen Platz in einer Förderstätte. Wenn du einen geeigneten Förderstättenplatz findest muss der Bezirk zwar zahlen. Aber genau deshalb hat der Bezirk natürlich kein besonderes Interesse an einer ausreichenden Zahl an Plätzen...

                    Viele Grüße
                    Günther

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