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Fahrten zum KiGa - Übernahme der Fahrtkosten

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    Fahrten zum KiGa - Übernahme der Fahrtkosten

    Guten Morgen,

    hab da nun auch mal eine Frage:

    Leonie (Trisomie 21) geht jetzt seit August in einen integrativen Kindergarten. Meine Frau fährt sie jeden Morgen mit dem PKW hin und holt sie ab. Fahrdienst lohnt sich nicht, da sie als einzige aus diesem Ortsteil kommt. Entfernung sind einfache Strecke so ca. 8 Kilometer und mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist auch nix zu machen. Daher mit PKW.

    Jetzt haben wir zusammen mit dem Leiter der Einrichtung auch bereits Anfang August diesen Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten durch den Landschaftsverband gestellt. Bis heute haben wir von denen noch gar nichts gehört. Der Leiter der Einrichtung hat uns gesagt, das dies sehr lange dauern könnte. 6 Monate oder länger. Wir selber können auch nicht selber an den Landschaftverband rantreten, da dies wohl eine Sache zwischen der Einrichtung und dem Landschaftsverband ist - Aber das Geld für das Benzin müssen wir jedenn Monat bezahlen. Und das sind ja immerhin jeden Tag ca. 32 Kilometer. Da kommt also bis heute schon ein hübsches Sümmchen zusammen.

    Müssen wir uns das eigentlich bieten lassen? Der Erstattungsbetrag den wir monatlich erhalten werden beträgt immerhin um die 215,-- Euro! Das sind also jetzt seit August schon über 800,-- Euro die wir von denen zu bekommen haben. Abgesehen davon, das wir jetzt jeden Monat mehr als 110,-- Euro weniger im Portemmonaie haben dadurch das wir das alles vorstrecken müssen.

    Ich finde das echt empörend. Kann mir jemand einen Rat geben was wir tun können und ob das so alles okay ist ?

    Danke vorab!

    Schöne Grüße
    Harald

    #2
    Weiss wirklich NIEMAND hier etwas dazu zu sagen?

    Jetzt bin ich aber baff. Ist mir ja noch nie passiert! Na, dann muß ich wohl mal woanders suchen

    Gruß
    Harald

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      #3
      Hallo Harald,

      Ja, niemand was dazu zu sagen? Vielleicht gibt es einfach nicht viele, die in dieser Situation sind... ein bisschen Zeit könntest du ja noch abwarten...

      Ich persönlich kann dir dazu nur sagen, dass das eine Regelung mit dem Sozialhilfeträger ist und von daher überall anders geregelt wird. In Bayern (wahrscheinlich auch bei euch) wird zwischen Sozialhilfeträger und Kindergarten eine Leistungsvereinbarung getroffen, in der geklärt wird, wofür der Kindergarten Kosten erstattet bekommt. Ich nehme mal an, dass darin auch die etwaige Fahrtkostenübernahme zum Kindergarten geregelt ist.

      Bei unserem Sozialhilfeträger (Bezirk Unterfranken) würdest du dafür keinen einzigen Cent bekommen. In der Leistungsvereinbarung ist nämlich eine Fahrtkostenübernahme bei integrativen Kindergärten nicht vorgesehen, beim Besuch eines Sonderkindergartens dagegen schon. Ungerecht, aber Fakt! Das kommt eben ganz drauf an, inwieweit sich der Sozialhilfeträger die Integration fördert bzw. sich dies leisten kann und will. Hintergrund ist wahrscheinlich, dass ja bei der Einzelintegration das Kind im Prinzip behandelt wird wie jedes andere auch. Wenn nun andere Eltern, die auf dem Land wohnen, z.B. 8 km in den Kiga hätten, würde ja auch niemand etwas dafür bezahlen. Beim Sonderkindergarten geht man ja davon aus, dass das Kind für die spezielle Förderung da hin muss und man solche Einrichtungen natürlich nicht in jedem Ort vorhalten kann und deswegen die Fahrtkosten dahin übernimmt. So könnte die Argumentation sein.

      Insofern muss man dazu sagen, dass du Glück hast, überhaupt die Fahrtkosten erstattet zu bekommen. Da dies eine Regelung mit dem Sozialhilfeträger ist, kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es irgendeine gesetzliche Grundlage gibt, in der eine Frist vorgeschrieben ist. Aber vielleicht weiß ja jemand anders mehr dazu.

      Viele Grüße,

      Holger
      Früher www.intakt.info

      jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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        #4
        Hallo Holger und alle anderen,

        jetzt ist mir doch ein Fehler unterlaufen: Unsere Kleine geht NICHT in einen integrativen Kindergarten, sondern in einen Sonderkindergarten (also für Behinderte). In diesem Kindergarten gibt es aber auch nicht behinderte Kinder. Aber Leonie ist in einer Gruppe, wo nur behinderte Kinder sind. Also da habe ich Unsinn geschrieben. Die Fahrtkostenerstattung steht uns also definitiv zu. Die Frage ist nur wie lange man warten muß bis man mal Bescheid bekommt. Ich kann mir nicht vorstellen, das dies nirgendwo gereglt ist. Vielleicht fällt dir ja dazu nun noch was ein ?

        Gruß
        Harald

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          #5
          Hallo Harald,

          ja dann sieht die Sache etwas anders aus.

          Da ist ja wohl eindeutig deine Einrichtung in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass Leonie in ihren Kindergarten kommt. Mit der Aussage "Fahrdienst" rentiert sich nicht, weil es in der Gegend keine weiteren Kinder gibt, ist es ja wohl nicht getan. Das ist wirklich deren Problem!

          Ich bin im Zivildienst auch Fahrdienst für Schule und Kindergarten einer Sondereinrichtung gefahren und da wurden die Kinder auch aus den entlegendsten Ecken des Landkreises abgeholt und waren z.T. 45-60 Minuten unterwegs. Was sind da 8 km, die als kleiner Umweg einem anderen Bus zuzumuten sind. Es gibt ja sicher andere Kinder, die mit dem Fahrdienst kommen, oder?

          Wo so etwas dann geregelt ist, kann ich dir nicht sagen, muss aber wenn dann wahrscheinlich irgend eine Verwaltungsvorschrift sein, an die man als Normalsterblicher in der Regel nicht sooooo einfach rankommt, wie die "großen" Gesetzbücher.

          Mehr fällt mir dazu nicht ein, sorry...

          Wünsche euch, dass die Sache bald geregelt ist!

          Grüße,
          Holger
          Früher www.intakt.info

          jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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            #6
            hallo harald,

            sammy besucht aufgrund seiner behinderung auch den sonderkindergarten bei uns in der stadt und er wird auch mit dem fahrdienst mitgenommen und es sind bei uns nur 2 km. versuch es doch einfach mit dem fahrdienst. zu deiner frage, wie lange die behörden zeit haben, dein schreiben zu beantwortn, hast du denn wenigstens eine eingangsbestätigung erhalten? da würde ich einfach mal nachfragen oder der leiter des kiga fragt da mal nach.
            gruß kathrin

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              #7
              Hallo Harald,

              Ailine hat auch DS und geht in den Kiga der Lebenshilfe!!
              Sie wird morgens abgeholt und mittags nach Hause gebracht! Also die Fahrten werden übernommen, fahre ich sie aber selbst bezahlt mir dies Fahrten Niemand, weil ja ein Fahrdienst da ist!!!!
              Ich weiß nicht ob das überall gleich geregelt ist, da müsstest du dich mal auf der Stelle erkundigen, der auch den Fahrdienst bezahlt!!

              LG Martina

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