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Fahrdienst für die Schule

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    Fahrdienst für die Schule

    Hallo,

    meine Tochter wird jetzt eingeschult in eine KB-Schule.
    Mich würde einmal interessieren, wieviel Fahrzeit einem Kind zugemutet werden kann. Wir haben nämlich eine KB-Schule ganz in der Nähe. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe möchte sie aber in die weiter entfernte Schule einschulen lassen. Dann würde meine Tochter aber über 2 Stunden pro Tag fahren müssen. Die näher liegende Schule ist 14 km entfernt. Kennt sich jemand damit aus?

    Viele Grüße

    Claudia

    #2
    Hallo Claudia,

    ich weiß jetzt nicht, inwieweit es da gesetzliche Regelungen gibt... welches Argument wurde denn vorgebracht für die weit entfernte Schule? Dafür muss es ja einen Grund geben. Ich persönlich finde eine Stunde einfach schon grenzwertig... weiß aber, dass es Gegenden gibt, wo es nicht anders geht, weil es wenige Schulen gibt. Wenn bei euch 14km weiter eine KB-Schule ist, müsste es meiner Meinung schon einen guten Grund geben, warum man so etwas zumutet.

    Schreib doch noch ein bisschen mehr.

    Viele Grüße,
    Holger
    Früher www.intakt.info

    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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      #3
      Hallo Holger,

      der LVB meint, dass es teurer wäre einen Fahrdienst extra für Daniela einzurichten und für die weiter entfernte Schule wäre ein Fahrdienst schon vorhanden. Außerdem haben wir das Ganze immer noch nicht schriftlich, sondern nur mündlich.
      Die Schule beginnt in 4 Wochen und mit Daniela wissen noch 10 andere Kinder nicht in welche Schule sie kommen. Daniela hat also weder ihre Schule noch irgendwelche Lehrer kennengelernt. Wir sind total enttäuscht von den Behörden, dass das alles so lange dauert.

      Viele Grüße

      Claudia

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        #4
        Hallo Claudia,

        ich hatte Deinen ersten Beitrag zwar gelesen, aber nicht darauf geantwortet, weil sich die behördlichen Gepflogenheiten in NRW sicher ganz erheblich von denen bei uns in Bayern unterscheiden.
        Wir hatten bei uns am Förderzentrum Aschau im Chiemgau vor einiger Zeit heftige Diskussionen mit dem zuständigen Landratsamt darüber, ob ein Wechsel an eine weiter entfernte Schule zumutbar ist. Damit hätte sich nämlich das Landratsamt die Erstattung der Schulkosten für Aschau gespart. Die Transportkosten wären zwar möglicherweise höher geworden, aber diese werden aus einem anderen Budget bezahlt.
        Die Diskussion über die Zumutbarkeit eines längeren Schulweges wurde nicht zu Ende geführt, weil die weiter entfernte Schule die Kids gar nicht aufnehmen konnte. Insofern hilft dir also unser Fall nicht recht weiter.
        Um dir zumindest einen Anhaltspunkt zu geben: der max Schulweg dürfte bei uns momentan etwa 90 Minuten je Fahrtrichtung sein. Ob das im Einzelfall zumutbar ist hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab:
        - wie fit ist das Kind körperlich?
        - wie ist das Transportmittel ausgestattet (zB Standheizung, Klimaanlage, Luftfederung)
        - ist das Kind Epileptiker?
        - ist der Fahrer allein, oder fährt eine Begleitperson mit, die die Kinder ggf ablenkt, unterhält, Hilfe leistet?
        - welche Art von Straße wird benutzt?
        - wie viel höher sind Belastung und Risiko für die Kinder, wenn das Fahrzeug wegen eigener Panne, Fremdunfall, Witterungseinflüsse stecken bleibt?

        Aus meiner Erfahrung heraus empfehle ich dir, mit der aufnehmenden Schule Kontakt aufzunehmen und in aller Freundlichkeit - aber nachhaltig - das Problem abzuklären. Und du solltest nicht verwundert sein, wenn die Schule vielleicht von deiner Tochter noch gar nichts weiß ;)

        Viele Grüße

        Günther Bauer
        Elternbeirat am Förderzentrum Aschau
        http://elternbeirat.bz-aschau.de

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          #5
          Hallo Claudia,

          klar, mal wieder das Kostenargument !

          Habe vor ein paar Monaten von einer ähnlichen Geschichte bei uns in Bayern gehört, wo auf einmal auch einige Schüler in eine weit entfernte Schule gebracht werden sollten, weil die Fahrtkosten, dann ein anderer Kostenträger übernommen hätte. Habe dem Vater, von dem ich das hatte, mal gemailt. Vielleicht schreibt er dir hier, wie es bei ihnen ausgegangen ist.
          Ich hoffe echt, das klärt sich bei euch bald! So langsam möchte man doch mal wissen, was auf einen zukommt...

          Allerdings wundere ich mich schon ein wenig: Warum soll denn der Landschaftsverband als Sozialhilfeträger entscheiden, in welche Schule Daniela geht?? Die haben da doch eigentlich nix mitzureden, auch wenn sie natürlich für die Folgekosten gerade stehen müssen. Also ich hab da jetzt mal gekuckt in der Schülerfahrkostenverordnung von NRW Du wohnst wahrscheinlich in NRW, nehme ich an, oder?
          Also da heißt es unter § 9 Abs. 3, dass die nächstgelegene Schule (zu der dann natürlich die FAhrtkosten bezahlt werden müssen) diejenige ist, die die Schulaufsichtsbehörde bestimmt. Naja, und die hat sich nun nicht nach dem Kostenträger zu richten.
          Ähnlich ist das z.B. bei Integrationshelfern. Die müssen ja auch vom Sozialhilfeträger bezahlt werden und da wurde auch gerichtlich festgelegt, dass dieser da nichts reinzureden hat, wenn es um die Entscheidung für den schulischen Förderort geht. Wenn's dich interessiert, findest du auf dieser Seite mehr.

          Deshalb würde ich dir erst mal raten, dich mit der Schule und den Schulbehörden in Verbindung zu setzen, weil die eine Empfehlung für den Förderort deiner Tochter abgeben und darauf basiert die Feststellung der nächstgelegenen Schule und die Fahrt zu dieser muss bezahlt werden.

          Schreib auf jeden Fall, wie's weiter gegangen ist, ja?

          Liebe Grüße und viel Erfolg!
          Holger

          P.S.: Hier hab ich noch ein ähnliches Gerichtsurteil gefunden, wo es um die Fahrtkostenübernahme über die Landesgrenze hinaus (Rheinland-Pfalz/NRW) ging. Auch da ist die entscheidende Basis die Empfehlung der Schulbehörde. -> http://www.ra-kotz.de/befoederungskosten.htm
          Früher www.intakt.info

          jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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