Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wieviel Unterhalt und wielang Unterhaltszahlung be

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wieviel Unterhalt und wielang Unterhaltszahlung be

    Unterhalt
    Hallo! Ich hätte eine vielleicht auch zwei fragen zum Thema Unterhalt bei Schwerbehinderung( Autismus). Mein Freund hat einen Sohn der die vorbezeichnete Behinderung hat. Er Lebt getrennt von seiner früheren Freundin. Sie kümmert sich um Ihn. Er zahlt unterhalt, und möchte gern wissen, wieviel und wielang er noch den Unterhalt zahlen muß. Kann mir jemand helfen?

    #2
    Hallo,

    dies hängt wie bei nicht kranken oder behinderten Kindern von vielem ab. Auch ein autistisches Kind kann sich schulisch entwickeln, eine Ausbildung, ein Studium beginnen und so weiter.
    Da gelten sicherlich die gleichen Regeln.


    Ulrich

    Kommentar


      #3
      Hallo Mauschil,
      die Höhe des Unterhalts ist in der Düsseldorfer Tabelle geregelt (für Ostdeutschland gelten andere Sätze). Die Barunterhaltspflicht für den nicht sorgeberechtigten Elternteil besteht bis zum 18. Lebensjahr, danach sind beide Eltern gleichermaßen für den Barunterhalt verantwortlich.
      Wenn Dein Partner weniger als 135 % des Regelunterhalts zahlt, wird die Hälfte des Kindergeldes nicht auf den Unterhalt angerechnet. Ich würde in diesem Fall versuchen, den Unterhalt steuerlich geltend zu machen.
      Alle 6 Jahre (d.h. ab Vollendung des 6. und des 12. Lebensjahres) wird der Unterhalt angepasst, d.h. kräftig hochgesetzt. Alles weitere siehst Du in den Tabellen.

      Ciao,
      Wolfgang

      Kommentar


        #4
        Hallo...

        Wolfgang, bist du dir sicher mit dem was die Dauer des Unterhalts betrifft?
        Nach meinen Informationen muss der Unterhalt so lange gezahlt werden, wie sich das Kind in Ausbildung etc. befindet. Es kann bei schwerbehinderten Kindern durchaus der Fall sein, wenn dieses sich nicht selber unterhalten kann, das du dein ganzes Leben dafür Unterhalt zahlen musst. Ich bin mir da eigentlich ziemlich sicher, lasse mich aber gerne anders belehren.

        Liebe Grüsse
        Harald

        Kommentar


          #5
          Hallo Harald,
          das ist korrekt. Die Eltern sind bis 27 zum Unterhalt verpflichtet. Allerdings betrifft der Barunterhalt in der Zeit vom 18. bis 27. Lebensjahr beide Eltern. Da ist nicht mehr einseitig der Mann dran, wie es üblicherweise der Fall ist.
          Darüber hinaus gelten andere Regelungen beim Heimaufenthalt. In diesem Fall beträgt der monatliche Unterhalt / die monatlichen Heimkosten ab dem 18. Geburtstag pauschal 26 Euro.
          Allerdings bin ich überfragt, was nach dem 27. Geburtstag ist, wenn das erwachsene Kind weiterhin daheim wohnt. Was ist den eigentlich mit der Grundsicherung? Die müsste doch in diesem Fall greifen, wenn die Angehörigen nicht reich sind.

          Ciao,
          Wolfgang

          Kommentar

          Online-Benutzer

          Einklappen

          5 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 5.

          Lädt...
          X