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    Bitte um Hilfe

    Hallo, liebe Forenmitglieder!

    Ich bin neu hier und Mutter eines schwerbehinderten Kindes.
    Leider fällt die Pflege fast vollständig auf mich, da mein Kind fast rund um die Uhr von mir betreut werden muss, weswegen ich kaum Zeit habe, um mich richtig informieren zu können.

    Mein Kind ist seit der Kindheit psychisch schwer krank und 28 Jahre alt.
    Auch körperliche Leiden sind mit den Jahren dazugekommen (Kachexie, beidseitiger Hallux Valgus (muss Gehstock deswegen tragen vor Schmerzen), Schmerzsyndrom, Störung Gang/Mobilität, Harninkontinenz).
    Nun ist es so, dass wir viele Untersuchungen hinter uns gebracht haben.
    Es wurde die volle Erwerbsminderung Mitte letzten Jahres festgestellt. Leider hat sich die Deutsche Rentenversicherung noch nicht klar geäußert, wie es nun weitergeht (wegen der Zahlungen). Ein Gutachten wurde erstellt über den Gesundheitszustand, aber trotz mehrfacher Bitte um Zusendung hat die DRV nicht reagiert.
    Des Weiteren wurde ein Grad der Behinderung von 60 erhalten. Und letztes Jahr auch der Pflegegrad 4.
    Hinzu kommt, dass auch Alzheimer diagnostiziert wurde.
    Ich stehe ganz alleine mit allem da und brauche wirklich Hilfe.

    Meine konkreten Fragen sind:

    - Was steht meinem Kind zu? Welche zusätzlichen Leistungen kann ich beantragen? Die dauerhafte Pflege meines Kindes ist sehr zeitaufwendig und ich muss alles alleine regeln. Zwar hilft mein Mann mit, doch ist er erwerbstätig und kann daher auch nur begrenzt mithelfen.
    - Mein Kind hat ein Zimmer, das sehr stark renovierungsbedürftig ist. Es hat sich bereits Schimmel gebildet und wir mussten unser Kind daher auf ein anderes Zimmer umbetten. Meine Frage hierzu ist, ob man für die Renovierung Hilfe bei der Kostenübernahme bekommt. Es werden auch einige Einrichtungsgegenstände benötigt (ein Bett z.B.).
    - Ich habe erfahren, dass dem Kind wegen ihrer Alzheimererkrankung Blindengeld zusteht. Wo kann ich dieses beantragen, wie hoch ist es und in wie weit wird es angerechnet?
    - Es gibt, bezogen auf den Grad der Behinderung und den Pflegegrad, einen Pauschbetrag, bzw. Entlastungsleistungen. Wie kann ich diese einsetzen?
    - Kann man wegen der Harninkontinenz und dem Hallux Valgus etwas beantragen? Es würden dringend orthopädische Schuhe und Windeln/Einlagen benötigt.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
    Über jede Antwort/Hilfestellung bin ich sehr dankbar.

    Liebe Grüße

    #2
    Hallo Ratsuchende,

    hast Du die Informationen hier schon gefunden:
    https://www.intakt.info/informationen-und-recht/recht/

    zB. zu den Pauschbeträgen findest Du hier Infos:
    https://www.intakt.info/?id=104


    Außerdem würde ich hier mal schauen.
    Du findest auf der Seite viele Rechtsratgeber usw mit ausführlichen Informationen:
    https://bvkm.de/recht-ratgeber/

    zB.:
    Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es
    Überblick über Rechte und finanzielle Leistungen für Familien mit behinderten Kindern
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/F..._23_3_2018.pdf

    Merkblatt zur Grundsicherung
    Behinderte Menschen haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind. Das Merkblatt erklärt, wie behinderte Menschen durch die Grundsicherung ihren Lebensunterhalt sichern können und zeigt auf, welche Probleme bei der Leistungsbewilligung häufig auftreten.
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf

    Steuermerkblatt (u.a. Infos zu den Pauschbeträgen)
    https://bvkm.de/wp-content/uploads/S...tt-2017-18.pdf

    LG
    Monika

    Kommentar


      #3
      Hallo, liebe Monika!

      Vielen Dank für deine Nachricht und die vielen Informationen.

      Ich habe mich reingearbeitet und habe eine Fragen.
      Man kann wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Wie ich bereits erwähnt habe, ist das Zimmer meines Kindes sehr stark renovierungsbedüftig geworden. Es hat sich Schimmel gebildet und dadurch hat mein Kind nun auch Probleme mit dem Atmen bekommen und hat oft Darmbeschwerden.
      Zudem sind auch die Einrichtungsgegenstände des Zimmers sehr stark veraltet und größtenteils unbrauchbar geworden. Das Bett musste z.B. komplett entsorgt werden.
      Weiterhin haben wir, da wir ein Hanggrundstück haben, kein Geländer.
      Mein Kind ist schon ein paar Male hingefallen, weil es sich nicht festhalten konnte. Zwar gibt es als Unterstützung einen Gehstock, aber dennoch kann man sich nirgendwo richtig festhalten.
      Kann man, auf Grundlage dieser Gegebenheiten, diese Maßnahmen beantragen? Und wenn ja, wo und wie?

      Bei dem Gutachten, dass durch den MDK festgestellt wurde, haben sie nicht festgehalten, was notwendig war. Der Prüfer sah genau, was dringend angeschafft werden müsse, hat aber alles abgelehnt mit der Begründung, dass die Krankenkasse dafür nicht zuständig sei (Renovierung des Zimmers, Geländer, usw.).
      Es ging in diesem Zusammenhang auch um die orthopädischen Schuhe und Einlagen, die mein Kind dringend braucht. Auch Inkontinenzartikel. Alles wurde verneint und ich bin mir sicher, dass dies nicht in Ordnung war, zumal alle Beschwerden ja festgehalten wurden.
      Was kann ich da nun tun?

      Wie sieht das mit dem Pauschbetrag aus?
      Wir, mein Mann und ich, haben ja auch große Ausgaben durch unser Kind. Müssen hier zum Beispiel Kassenbelege über das ganze Jahr gesammelt werden? Z.B. für Fahrten zum Arzt, für Einkäufe, für die Reinigung, Lebensmittel (Laktoseintoleranz, Glutenunverträglichkeit), usw.?

      Und wie mache ich das mit der Deutschen Rentenversicherung? Leider kommt keine Reaktion mehr von denen.

      Dankeschön und liebe Grüße

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        #4
        Hallo Ratsuchende,
        willkommen hier bei Intakt
        Die Bezuschussung für wohnumfeldverbessernden Maßnahmen hat nach §40 SGB XI bestimmte Vorgaben, bei denen es um die Pflege geht. Schau auch mal hier nach: Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds - die Renovierung des Zimmers gehört jedoch nicht dazu.

        Hast du schon Grundsicherung für deine Tochter beantragt? Dazu benötigst du die Bestätigung der vollständigen Erwerbsunfähigkeit durch die Rentenversicherung (die du ja bereits hast).

        Wenn deine Tochter orthopädische Schuhe benötigt, dann muss der Arzt diese verordnen. Mit dieser Verordnung gehst du zu einem Orthopädie-Schuhmacher.
        Auch die Inkontinenzartikel muss der Arzt verordnen. Dann kannst du bei der Krankenkasse nachfragen, ob du damit in ein Sanitätshaus gehen kannst oder ob die Krankenkasse bestimmte Vertragspartner hat, die die Inkontinenzversorgung leisten.
        Ich wünsche dir viel Energie für die erforderlichen Behördengänge.

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