Hallo, liebe Forenmitglieder!
Ich bin neu hier und Mutter eines schwerbehinderten Kindes.
Leider fällt die Pflege fast vollständig auf mich, da mein Kind fast rund um die Uhr von mir betreut werden muss, weswegen ich kaum Zeit habe, um mich richtig informieren zu können.
Mein Kind ist seit der Kindheit psychisch schwer krank und 28 Jahre alt.
Auch körperliche Leiden sind mit den Jahren dazugekommen (Kachexie, beidseitiger Hallux Valgus (muss Gehstock deswegen tragen vor Schmerzen), Schmerzsyndrom, Störung Gang/Mobilität, Harninkontinenz).
Nun ist es so, dass wir viele Untersuchungen hinter uns gebracht haben.
Es wurde die volle Erwerbsminderung Mitte letzten Jahres festgestellt. Leider hat sich die Deutsche Rentenversicherung noch nicht klar geäußert, wie es nun weitergeht (wegen der Zahlungen). Ein Gutachten wurde erstellt über den Gesundheitszustand, aber trotz mehrfacher Bitte um Zusendung hat die DRV nicht reagiert.
Des Weiteren wurde ein Grad der Behinderung von 60 erhalten. Und letztes Jahr auch der Pflegegrad 4.
Hinzu kommt, dass auch Alzheimer diagnostiziert wurde.
Ich stehe ganz alleine mit allem da und brauche wirklich Hilfe.
Meine konkreten Fragen sind:
- Was steht meinem Kind zu? Welche zusätzlichen Leistungen kann ich beantragen? Die dauerhafte Pflege meines Kindes ist sehr zeitaufwendig und ich muss alles alleine regeln. Zwar hilft mein Mann mit, doch ist er erwerbstätig und kann daher auch nur begrenzt mithelfen.
- Mein Kind hat ein Zimmer, das sehr stark renovierungsbedürftig ist. Es hat sich bereits Schimmel gebildet und wir mussten unser Kind daher auf ein anderes Zimmer umbetten. Meine Frage hierzu ist, ob man für die Renovierung Hilfe bei der Kostenübernahme bekommt. Es werden auch einige Einrichtungsgegenstände benötigt (ein Bett z.B.).
- Ich habe erfahren, dass dem Kind wegen ihrer Alzheimererkrankung Blindengeld zusteht. Wo kann ich dieses beantragen, wie hoch ist es und in wie weit wird es angerechnet?
- Es gibt, bezogen auf den Grad der Behinderung und den Pflegegrad, einen Pauschbetrag, bzw. Entlastungsleistungen. Wie kann ich diese einsetzen?
- Kann man wegen der Harninkontinenz und dem Hallux Valgus etwas beantragen? Es würden dringend orthopädische Schuhe und Windeln/Einlagen benötigt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Über jede Antwort/Hilfestellung bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Ich bin neu hier und Mutter eines schwerbehinderten Kindes.
Leider fällt die Pflege fast vollständig auf mich, da mein Kind fast rund um die Uhr von mir betreut werden muss, weswegen ich kaum Zeit habe, um mich richtig informieren zu können.
Mein Kind ist seit der Kindheit psychisch schwer krank und 28 Jahre alt.
Auch körperliche Leiden sind mit den Jahren dazugekommen (Kachexie, beidseitiger Hallux Valgus (muss Gehstock deswegen tragen vor Schmerzen), Schmerzsyndrom, Störung Gang/Mobilität, Harninkontinenz).
Nun ist es so, dass wir viele Untersuchungen hinter uns gebracht haben.
Es wurde die volle Erwerbsminderung Mitte letzten Jahres festgestellt. Leider hat sich die Deutsche Rentenversicherung noch nicht klar geäußert, wie es nun weitergeht (wegen der Zahlungen). Ein Gutachten wurde erstellt über den Gesundheitszustand, aber trotz mehrfacher Bitte um Zusendung hat die DRV nicht reagiert.
Des Weiteren wurde ein Grad der Behinderung von 60 erhalten. Und letztes Jahr auch der Pflegegrad 4.
Hinzu kommt, dass auch Alzheimer diagnostiziert wurde.
Ich stehe ganz alleine mit allem da und brauche wirklich Hilfe.
Meine konkreten Fragen sind:
- Was steht meinem Kind zu? Welche zusätzlichen Leistungen kann ich beantragen? Die dauerhafte Pflege meines Kindes ist sehr zeitaufwendig und ich muss alles alleine regeln. Zwar hilft mein Mann mit, doch ist er erwerbstätig und kann daher auch nur begrenzt mithelfen.
- Mein Kind hat ein Zimmer, das sehr stark renovierungsbedürftig ist. Es hat sich bereits Schimmel gebildet und wir mussten unser Kind daher auf ein anderes Zimmer umbetten. Meine Frage hierzu ist, ob man für die Renovierung Hilfe bei der Kostenübernahme bekommt. Es werden auch einige Einrichtungsgegenstände benötigt (ein Bett z.B.).
- Ich habe erfahren, dass dem Kind wegen ihrer Alzheimererkrankung Blindengeld zusteht. Wo kann ich dieses beantragen, wie hoch ist es und in wie weit wird es angerechnet?
- Es gibt, bezogen auf den Grad der Behinderung und den Pflegegrad, einen Pauschbetrag, bzw. Entlastungsleistungen. Wie kann ich diese einsetzen?
- Kann man wegen der Harninkontinenz und dem Hallux Valgus etwas beantragen? Es würden dringend orthopädische Schuhe und Windeln/Einlagen benötigt.
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte.
Über jede Antwort/Hilfestellung bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße