Die allgemeinen Infos auf ihrer Seite sind recht anschaulich.
Jedoch die Fristen d. § 14 SGB IX - Berabeitung bis zur Entscheidung des Antrages auf z. B. ein persönliches Budget / Teilhabe nebst Mobilität sind nicht ausreichend genug kommuniziert. Denn. diese Fristen gelten nicht im Sozialrecht - bzw. für ( nur ) Träger der Sozialhilfe. Hier ( Sozialhilfe ) zuständiger Träger also eine Kommune, wäre das Verwaltungsrecht anzusetzen.
Das wäre sodann gleichbedeutend mit, die jew. Sozialämter haben bis zu ----- 6 ----- Monate Zeit, um einen Bescheid bzw. Verwaltungsakt zu erlassen. In meinem Falle z. B. wurde ein Antrag auf - Teilhabe in der Gesellschaft nebst d. Mobilität - gestellt, zuständig hierfür sind nur die ( Träger ) der Sozialämter. Antragstellung war im Jan.2015 - ein Bescheid ist bis dato noch immer nicht ergangen.
Jedoch die Fristen d. § 14 SGB IX - Berabeitung bis zur Entscheidung des Antrages auf z. B. ein persönliches Budget / Teilhabe nebst Mobilität sind nicht ausreichend genug kommuniziert. Denn. diese Fristen gelten nicht im Sozialrecht - bzw. für ( nur ) Träger der Sozialhilfe. Hier ( Sozialhilfe ) zuständiger Träger also eine Kommune, wäre das Verwaltungsrecht anzusetzen.
Das wäre sodann gleichbedeutend mit, die jew. Sozialämter haben bis zu ----- 6 ----- Monate Zeit, um einen Bescheid bzw. Verwaltungsakt zu erlassen. In meinem Falle z. B. wurde ein Antrag auf - Teilhabe in der Gesellschaft nebst d. Mobilität - gestellt, zuständig hierfür sind nur die ( Träger ) der Sozialämter. Antragstellung war im Jan.2015 - ein Bescheid ist bis dato noch immer nicht ergangen.