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Patrick wird bald volljährig, was ist zu tun????

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    #26
    Hallo Kirsten,
    Patrick ist ja einverstanden, dass ich seine Betreuung übernehme, ich habe eher Sorge, das dass mit dem Gutachten zu lange dauert.
    Wobei wir ja noch Glück haben, dass die Ärztin Patrick nicht extra begutachten muss, da sie ihn ja durch unsere regelmäßigenTermine (Patrick ist bei ihr in homöopathischer Behandlung) bei ihr, sowieso kennt. Es ist ja auch geplant, dass sie Patrick ab 18 weiter psychiatrisch behandelt.

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      #27
      Habe viel rum telefoniert und Infos gesammelt........

      Kindergeld
      Wegen dem Kindergeld für Patrick habe ich mich auch noch einmal erkundigt, bei Patrick wird das so laufen, dass mein zu stellender Antrag (ab 18), erstmal für 1 Jahr (Ende Schulzeit) bewilligt wird.
      Im nächsten Jahr muss ich mich dann zeitig um die Antragsunterlagen für behinderte Erwachsene kümmern, da ich diese nicht automatisch zugeschickt bekomme, obwohl im Antrag ab 18 erfragt wird ob eine Behinderung vorliegt.
      Finde ich für Eltern, die das nicht wissen nicht ideal, nicht jeder erkundigt sich ja selbst, was wiederum auch schade ist.

      Schwerbehindertenausweis
      Ans Versorgungsamt hatte ich 2 Fragen:

      1. Wann bekomme ich die Unterlagen für die anstehende Nachprüfung?
      Vielleicht gar nicht, da unser Versorgungsamt zur Zeit ziemlich überlastet ist.
      Damit Patrick hierdurch keine Nachteile hat, besteht die Möglichkeit den Ausweis ohne Nachprüfung verlängern zu lassen.
      Darum muss ich mich dann nächstes Jahr im späten Frühjahr (Patricks SBA ist noch bis 09/19 gültig) kümmern, falls ich vorher nicht doch noch was vom LASV höre.

      2. Ist die Feststellung der vollen Erwerbsminderung relevant für den Grad der Behinderung und die Merkzeichen?
      Nicht direkt, aber dies kann die Gegebenheiten für die Festlegung des GdB u. der Merkzeichen untermauern.
      Das heißt: Patrick bekommt dadurch keinen höheren GdB zugesprochen, es kann aber sein, das er deswegen nicht runtergestuft wird.
      Immerhin stützen sich, sowohl die Feststellung der vollen Erwerbsminderung, als auch die Feststellungen im SBA auf die selben Befunde.

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        #28
        Heute trudelte bei uns Post vom Amtsgericht ein, mit dem erwarteten Termin zur Anhörung weg. Patricks Betreuung, dieser wird im August stattfinden.

        Außerdem lag dem Schreiben eine Kopie des Gutachtens bei...und darüber "meckern":
        Die Ärztin hat einen Fehler bei der Schilderung zu Patricks Wohn- u. Arbeitssituation gemacht. sie schrieb: Patrick wohne in einer betreuten WG bzw. er arbeite in einer WfbM. ....-> stimmt beides nicht!!!!
        Patrick wohnt bei mir und geht noch ein Jahr zur Schule, bevor er in die Werkstatt wechselt.

        Auch wenn dies für die Zuerkennung der Betreuung nicht relevant ist, denke ich dies sollte richtig gestellt werden.
        Dazu werde ich Montag mal
        1. mit der Betreuungsbehörde telefonieren, um zu erfragen ob es reicht, wenn ich eine Mitteilung ans Gericht schreibe (oder dies bei der Anhörung richtig stelle) und
        2. mit der Ärztin, um sie auf ihren Fehler hinzuweisen und sie ggf. um eine Korrektur zu bitten, falls meine Mitteilung nicht ausreicht.


        .................................................. .............................................

        Kindergeldantrag ab 18 habe ich ebenfalls eingereicht.

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          #29
          Hallo Diana,

          dann drücke ich dir und Patrick für August fest die Daumen.
          LG
          Kirsten

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            #30
            Danke dir Kirsten.

            Ich denke da hat wohl Patricks Nachfrage doch was gebracht, oder das Gericht hat nachgefragt.

            Im Gutachten wird empfohlen, mir die Betreuung in allen Belangen dauerhaft (ohne weitere Prüfung) zuzusprechen, da Patricks Beeinträchtigunen lebenslang bestehen werden.

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              #31
              Mein Kindergeldantrag wurde nach 14 Tagen für 1 Jahr bewilligt. Dann muss ich ja neu beantragen.

              Zu dem Fehler im Gutachten meine die Sachbearbeiterin im Betreuungsamt, das können wir bei der Anhörung richtig stellen.

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                #32
                Hallo Diana,

                dauerhaft schon, aber meines Wissens wird trotzdem alle sieben Jahre wieder mit einer Anhörung überprüft und dann weiter sichergestellt. Das ist der ganz normal Ablauf. Bei uns verhält es sich so und bei anderen Freunden und Bekannten auch. Aber das ist dann nicht mehr so belastend und beängstigend. Als Eltern, Mutter oder Vater wird einem da schon mulmelig. Immerhin sind wir rechtlich nicht mehr als "Eltern" die gesetzlichen Vertreter, sondern die gesetzlichen Betreuer. Ich schreibe jetzt immer als gesetzl. Betreuerin und Mutter. Die bin ich ja immerhin auch noch geblieben. Wenn du die Betreuung übertragen bekommen hast, wirst du sicher auch noch einmal ein Gespräch mit dem zuständigen Rechtspfleger haben. Es gibt so ein paar Dinge, die du auch als Betreuerin nicht uneingeschränkt entscheiden darfst. z.B. bestimmte schwerwiegende Operationen usw. Also weitreichende und tragkräftige Entscheidungen, müssen im Einzelfall mit dem Rechtspfleger vorab ausgetauscht werden.
                Du tust auch gut daran, wenn du einen Ersatzbetreuer benennen kannst. Wir haben das so gerichtlich hinterlegt. Sollten wir im Urlaub verunglücken oder so, sind zwei eng vertraute Personen benannt, die für uns sofort in unserem Sinne für unser Kind nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin oder Richters, entscheiden können. Es kann ja auch sein, dass eine Notfallsituation eintritt und man ein paar hundert Kilometer entfernt im Urlaub weilt. Auch da können für uns in Vertretung diese Personen vom Gericht angerufen und als vorübergehende Betreuer benannt werden. Gilt dann aber nur jeweils für die eingetretene Situation und Fragestellung. Nicht auf Dauer. Die Betreuer bleiben wir als Eltern und zwar unabhängig voneinander. Auch das ist wichtig. Jeder kann im Notfall alleine entscheiden..

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                  #33
                  Hallo Kirsten,

                  ja so ist mir das auch bekannt: das alle sieben Jahre überprüft wird. Ich denke das wird auch so gehandhabt werden.

                  Natürlich habe ich mich auch um einen möglichen Vertreter gekümmert. Das wird Patricks Halbschwester sein (ggf. später auch ihre Tochter, also Patricks Nichte, wenn sie das möchte).

                  Bisher ist das Thema einer möglichen Vertretung nicht angesprochen worden, wird aber sicher bei der Anhörung besprochen werden. Oder eben im Gespräch mit dem/der Rechtspfleger/in.

                  Sollte ich Fragen haben, kann ich mich auch immer noch an den Betreuungsverein der Lebenshilfe wenden, der ja auch eine Option für eine mögliche Vertretung wäre, falls aus der Familie niemand (mehr) zur Verfügung steht. (Patricks Erzeuger steht ja sowieso nicht zur Debatte)


                  Natürlich ist es als Ehepaar einfacher, weil beide Elternteile sich gegenseitig vertreten können.
                  Ja das müssen wir dann wohl immer ein bisschen differenzieren..schreibe ich als Mutter, oder als rechtliche Betreuerin einen Brief an eine Behörde. Das wird in vielen Fällen dann die rechtliche Betreuerin sein.

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                    #34
                    Heute sprach mich die Ärztin bei unserem Termin auf die Fehler im Gutachten an, was genau falsch gewesen wäre, sie sagte es sei eine Verwechslung gewesen.
                    Sie ist zuversichtlich, das es keine Probleme deswegen gibt. Ich allerdings auch.

                    Wie schon geschrieben, für die Zuerkennung der Betreuung ist dies nicht relevant, da können wir dies bei der Anhörung richtig stellen.

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                      #35
                      Zitat von Kirsten Beitrag anzeigen

                      Du tust auch gut daran, wenn du einen Ersatzbetreuer benennen kannst.

                      Hierzu habe ich heute nochmal bei der Betreuungsbehörde nachgefragt, weil dazu ja bisher nichts besprochen ist.

                      Lt. Info dort, ist ist die generelle Benennung eines Ersatzbetreuers vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, sondern wird dann im Bedarfsfall geregelt. Wenn ich also weis, ich bin z. Bsp. im Nov. auf Kur, kann ich veranlassen das für diese Eeit ein (von mir benannter) Ersatzbetreuer bestellt wird.

                      Bei uns sei dies so üblich....aber da löchere ich die Sachbearbeiterin Mittwoch vor dem Termin noch mal.....läuft dann wahrscheinlich automatisch über die Betreuungsbehörde od. den Betreuungsverein.

                      Natürlich beachtet diese Regelung jetzt nicht, das auch unvorhergesehen etwas passieren kann.....was nicht optimal ist.

                      Einige Gerichte machen das wohl so, bei unvorhergesehenen Vorkommnissen wäre das auch besser, wenn dann ein Vertreter benannt ist.
                      Zuletzt geändert von patiko; 20.08.2018, 10:53. Grund: Ergänzung

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                        #36
                        Heute war die Anhörung bei Gericht, wie nicht anders erwartet bekomme ich die Betreuung zugesprochen.

                        Allerdings hatte die Ärztin wegen dem Fehler im Gutachten, wohl doch Sorge und hat die Betreuungsbehörde gefragt, ob sie ein neues Gutachten schreiben muss (sie hätte doch nur den einen Satz korrigieren müssen).
                        Nein musste sie nicht, weil wir das ja heute richtig gestellt haben, das war eigentlich auch so besprochen, mit der Ärztin und der Behörde. Naja doppelt hält besser.

                        Patrick hat auch hier alles gut hinbekommen und konnte gut auf die Fragen antworten, der Richter hat es ihm aber auch einfach gemacht indem er ihn neben seinen Erklärungen dazu nur fragte, ob er mit der Einrichtung der Betreuung, und das ich diese übernehme, einverstanden ist.

                        Natürlich wird nach 7 Jahren geprüft, ob die Betreuung weiterhin in vollem Umfang nötig ist. Das sieht das Gesetz so vor.
                        Dazu meinte der Richter, das viele Gutachter die Aussage "die Einschränkungen werden dauerhaft bestehen, daher dauerhafte Betreuung " im medizinischen Sinn meinen, was ja durchaus oft stimmt.

                        Dafür, dass sich bei mir so leichte Nervösität breit machte, empfand ich die Anhörung als sachlich und angenehm.
                        Zuletzt geändert von patiko; 22.08.2018, 18:55. Grund: Ergänzung

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                          #37
                          Hallo Diana,

                          wieder ist ein Meilenstein geschafft. Ich selbst sehe übrigens die Richter als eine hilfreiche Einrichtung für unsere zu Betreuenden und uns. Unsere Kinder werden ja mal ohne uns auskommen müssen und wenn vorher alles geklärt ist, hat man ein besseres Gefühl. Auch ist die Betreuungsstelle eigentlich dafür da, sich Hilfe in bestimmten Fällen zu holen. Bei unserer letzten Anhörung wegen einer Fixierung im Bett, habe ich dem Richter sachlich und im Sinne von meinem Sohn den Zustand dargestellt. Mit einem Verfahrensbetreuer an der Seite, findet man dann auch jemand, der eben im Sinne des zu Betreuenden, ebenfalls im Einsatz ist.
                          Im guten Miteinander, kann man sicher auch Gutes bewirken. Angst, oder Befürchtungen braucht man dann eigentlich auch keine zu haben. Kommt sicher auch auf den Richter an und wie er dem Klientel gegenüber eingestellt ist. Aber da sollte die Fachlichkeit drüber stehen.

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                            #38
                            Hallo Kirsten,
                            über den Richter kann ich mich nicht beschweren, ich hatte das Gefühl. das er bei der Sache war, und nicht nur seine Akten abarbeitet. Es waren ja mehrere Anhörungen an diesem Vormittag (unsere war die dritte)..und dieses ganze "offizielle Brimborium", das bei Verhandlungen üblich ist fand auch nicht statt.
                            Wie geschrieben, der Richter konnte gut auf Patrick eingehen, hat kompetent meine Fragen beantwortet, ansonsten verlief die Anhörung sehr locker.....wir haben sogar gelacht.
                            Die Nervosität hatte wohl eher mit dieser neuen, unbekannten Situation zu tun. Man muss ja nicht alle Tage zum Gericht. Wirklich Angst, das noch was anderes (was hätte da auch sein sollen) kommt hatte ich aber nicht.

                            .......auch über "unsere" Sachbearbeiterin bei der Betreuungsbehörde kann ich nicht meckern, sie hatte immer ein offenes Ohr, wenn ich Fragen hatte. ich kann mich auch weiterhin an sie wenden.....aber auch an den Betreuungsverein der Lebenshilfe, wenn weitere Fragen sind.

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                              #39
                              Nun wo die Betreuung geregelt ist, kann ich mich ja schon bald "in die Arbeit stürzen"
                              Einiges ist innerhalb des nächsten Jahres zu klären:
                              -> als nächstes die Feststellung der vollen Erwerbsminderung.
                              -> theoretisch vorher noch Nachprüfung zum SBA, wenn das Versorgungsamt sich innerhalb der nächsten 2-3 Wochen melden sollte, ansonsten um die Verlängerung im nächsten Frühjahr
                              -> Antrag Teilhabe am Arbeitsleben
                              -> Antrag Grundsicherung
                              -> allerhand Papierkram von der Lebenshilfe, incl. Hausbesuch von der Reha Beraterin der Lebenshilfe, die wollen gerne auch das häusliche der neuen Mitarbeiter Umfeld kennen lernen. Vieles Organisatorische für den Wechsel in die WfbM
                              -> und auch wieder dauerhafte Bewilligung des Kindergeldes ab nächstem August, das wird aber auch immer mal in gewissen Abständen geprüft

                              ...und dann noch das ein oder andere was ich jetzt vergessen habe, oder außer der Reihe noch ansteht.

                              Nicht zu vergessen: Den Betreuerausweis (Kopie davon) überall mit hinzuschicken bzw. mitzunehmen(Ärzte, KK, Ämter, Schule, Lebenshilfe u.sw.).

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                                #40
                                Heute hatte ich schon den Beschluss des Gerichts im Briefkasten.
                                Habe dann kurz mit der Justizhauptsekretärin telefoniert, um zu erfragen,wann der Termin mit der Rechtspflege stattfindet. Ihre Auskunft, es kann noch 14 Tage dauern bis der Brief kommt.

                                Bei dem Termin geht es um die Belehrung zu den Rechten und Pflichten als rechtliche Betreuerin von Patrick, dann bekomme ich auch den Betreuerausweis ausgehändigt.
                                Falls der Termin erst nach Patricks Geburtstag stattfindet, reicht auch der Beschluss als Nachweis der Bestellung zur Betreuerin, wenn schon Entscheidungen anliegen.
                                Momentan wäre das nur für die Schule von Belang, falls dort der Beschluss als vorübergehender Nachweis (für die Akte) gebraucht wird, bis der Ausweis ausgestellt ist. Das die sozusagen wissen, dass ich weiterhin der Ansprechpartner bin.
                                Elternversammlung ist ja noch Patricks Geburtstag.

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                                  #41
                                  Es tut sich was.....

                                  Heute flatterte ein Brief der Agentur für Arbeit für Patrick in unseren Briefkasten, eine Einladung zur Reha-Beraterin, Ende des Monats. Das heißt es wird erst einmal die Feststellung der vollen Erwerbsminderung eingeleitet, dies erfolgt über den med. Dienst der Agentur.
                                  Außerdem wird geschaut, ob es zur WfbM Alternativen gibt, die für Patrick geeignet sind.
                                  Auf der Eltern-Info-Veranstaltung war die Rede von Diagnosemaßnahme und betreutes Arbeiten. Beides findet in Zusammenarbeit mit Betrieben hier vor Ort statt.
                                  Da erkundige ich mich noch genauer beim Termin. Ich denke Patrick würde erst mal eher in die WbfM passen.


                                  Da schreibe ich in einem neuen Blog-Thema genauer wenn ich die Infos habe

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                                    #42
                                    Heute kam wieder Post vom Amtsgericht.
                                    Die Bitte telefonisch einen Termin mit der Rechtspflege zu vereinbaren, sowie die beigefügte Vermögensauskunft auszufüllen und zum Termin mitzubringen.

                                    Da tun sich mir noch einige fragen auf: zum Bsp. ob ich die Angaben nur für Patrick oder für uns als Familie machen muss. wir leben ja nun mal in einem Haushalt. Das werde ich am Montag bei der Terminabsprache erfragen.

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                                      #43
                                      Der Termin ist morgen. Für die Vermögensauskunft sind nur Angaben von Patrick zu machen.

                                      Kommentar


                                        #44
                                        So Thema Gericht erst einmal abgehakt, bis nächstes Jahr der erste Bericht fällig wird. Gibt ja viele andere Sachen, die nun anstehen.

                                        Viele der Infos die ich noch bekam, waren mir schon bekannt. Die Rechtspflegerin riet mir allerdings zumindest Rechnungen od. Quittungen für Grössere Einkäufe (Möbel, Grossgeräte z. Bsp.) aufzuheben,da ich wenn ich ich die Betreuung nicht mehr selbst übernehmen kann einen Abschlussbericht vorlegen muss. Auch Kontoauszüge müssen aufgehoben werden.

                                        Bei Fragen kann ich die Rechtspflegerin jeder anrufen, auch wenn ich mir mit einer Entscheidung unsicher bin, ob ich eine Genehmigung brauche, oder nicht.

                                        Das ich als Betreuerin automatisch Haftpflicht versichert bin, wusste ich vorher gar nicht.
                                        Die würde z. Bsp. greifen, wenn ich Anträge nicht zeitig genug stelle, und Patrick dadurch Ansprüche verloren gehen.

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                                          #45
                                          Zur Kindergeld-Bewilligung habe ich eine neue Auskunft. Der Berufsbildungsbereich der WbfM wird Kindergeld-rechtlich wie eine Ausbildung behandelt, daher ist erstmal wieder ein Fortzahlungsantrag zu stellen, der dann für die 27 Monate bewilligt wird.

                                          Patricks Sozialversicherungsausweis habe ich ebenfalls beantragt und bereits bekommen.
                                          Den nächsten Termin bei der Reha-Beraterin der Arge haben wir Anfang Januar.

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                                            #46
                                            Heute war der Termin bei der Reha-Beratung. Wir haben das Gutachten des med./psych. Dienstes besprochen - große Überraschungen gab es da ja nicht, den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben ausgefüllt und Patrick wird im Eingangsbereich der WbfM (zum 5.8.19) angemeldet, der dauert 3 Monate, dann folgen 24 Monate Berufsbildungsbereich.
                                            Es folgen dann ein Fachausschuss, sowie dann Termine mit der Lebenshilfe zur Werkstattbesichtigung und einem Hausbesuch.

                                            Einen Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung hat Patrick erst, wenn er in den Arbeitsbereich der WbfM wechselt.

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                                              #47
                                              Zitat von patiko Beitrag anzeigen

                                              Einen Anspruch auf Grundsicherung bei Erwerbsminderung hat Patrick erst, wenn er in den Arbeitsbereich der WbfM wechselt.
                                              Hallo Patiko,

                                              das ist nicht unbedingt richtig.

                                              Schau mal hier dazu:



                                              …"HINWEIS!

                                              Mittlerweile haben folgende vier Sozialgerichte in dieser Frage zugunsten der Be-troffenen entschieden: Das Sozialgericht Augsburg durch Urteil vom 16. Februar 2018 (Az. S 8 SO 143/17), das Sozialgericht Gießen durch Beschluss vom 30. April 2018 (Az. S 18 SO 34/18 ER) sowie in diesem Verfahren in zweiter Instanz das Hessi-sche Landessozialgericht durch Beschluss vom 28. Juni 2018 (Az. L 4 SO 83/18 B ER) und schließlich das Sozialgericht Detmold durch Urteil vom 14. August 2018 (Az. S 2 SO 15/18). ".....

                                              https://bvkm.de/wp-content/uploads/M...ember-2018.pdf



                                              https://www.intakt.info/forum/forum/...2066#post92066

                                              https://www.intakt.info/forum/forum/...2550#post92550

                                              http://bvkm.de/wp-content/uploads/SG...sbereich-1.pdf


                                              …"Gegen Ablehnungsbescheide sollte

                                              deshalb fristgerecht Widerspruch eingelegt

                                              werden. Angesichts der hierzu

                                              bislang ergangenen Rechtsprechung

                                              sind diese durchaus erfolgversprechend."....

                                              SEITE 2:

                                              https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf


                                              LG
                                              Monika

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                                                #48
                                                Hallo Monika,

                                                vielen Dank, da warst du schneller und vor allem wie immer, mit einer sehr kompetente Antwort! @ Diana, hoffentlich, bzw. vielleicht hilft es dir weiter. Ich drücke Patrick und dir die Daumen.

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                                                  #49
                                                  Hallo Monika,
                                                  ich habe keinem Antrag auf Grusi gestellt, da ich dazu bisher die Info hatte, da ich selbst ALG II beziehe, bleibt bei Patrick der Anspruch und der Bezug der Grundsicherung nach dem SGB II bestehen.
                                                  Das war gestern auch eine meiner Fragen, die Auskunft war dazu, wie schon geschrieben, das Patrick während des Eingangs- u. Berufsbildungsbereichs im ALG II- Bezug bleibt.

                                                  Erst im Arbeitsbereich wird die Zuständigkeit getrennt, und Patrick hätte Anspruch nach dem SGB XII.


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                                                    #50
                                                    Hallo Patiko,

                                                    ich kann mir nicht vorstellen, das diese Aussage so stimmt.

                                                    Da Du selber ALG II beziehst läuft es bei der Kindergeldanrechnung wohl anders:
                                                    Kindergeldabzweigung, wenn Eltern selbst Sozialleistungen beziehen
                                                    https://bvkm.de/wp-content/uploads/M..._Kindern-1.pdf

                                                    Man kann auch schon für volljährige Schüler Grundsicherung SGB XII beantragen.



                                                    …"2. Wer ist anspruchsberechtigt?

                                                    Menschen mit Behinderung haben

                                                    einen Anspruch auf Grundsicherung,

                                                    wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet

                                                    haben und voll erwerbsgemindert

                                                    sind."...

                                                    https://bvkm.de/wp-content/uploads/GruSi-2019_web.pdf


                                                    Schau Dir diese Threads einmal dazu an:
                                                    …."
                                                    Alina wird im Januar 18 und geht bis Juni in die Schule, alle sagten mir ich soll Grundsicherung beantragen, ab 18 bekommt man es. Jetzt sagt mir die gute Dame vom Amt ich muss zum Arbeitsamt
                                                    "...
                                                    https://www.rehakids.de/phpBB2/ftopic133260.html

                                                    …"beantrage unbedingt beim Grundsicherungsamt, sobald sie 18 ist und noch Schülerin!"...
                                                    https://www.rehakids.de/phpBB2/viewt...light=#2156338

                                                    https://www.rehakids.de/phpBB2/viewt...light=#2157356

                                                    LG
                                                    Monika

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