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Patrick wird bald volljährig, was ist zu tun????

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    Patrick wird bald volljährig, was ist zu tun????

    Leute mir raucht der Kopf.........

    Patrick wird in einem Jahr 18, das heißt auf mich kommt der eine oder andere Ämterweg zu. Auf dem Plan stehen als erstes gesetzliche Betreuung (durch mich selbst natürlich) einrichten, Grundsicherung beantragen, mich um die Weiterzahlung des Kindergeldes kümmern.
    Seine Aufnahme in die Werkstatt für behinderte Menschen hat noch etwas Zeit, da Patrick noch bis Juli´19 in die Schule geht.
    In der nächsten Woche ist eine Infoveranstaltung in der Schule mit Vertretern der Agentur f. Arbeit, dem Integrationsfachdienst, der Lebenshilfe und der Schule, wo es um alle Belange und Themen zur Volljährigkeit und zum Wechsel in die WfbM zur Sprache kommen.

    Viele Infos habe ich schon zusammengetragen...mit den zuständigen Stellen Kontakt aufgenommen...so das ich erstmal einen Stand habe und weis was ich wann und wie in die Wege leiten muss.

    hier der Link zum Blogeintrag:
    http://www.intakt.info/forum/blogs/p...ollj%C3%A4hrig


    Zuletzt geändert von patiko; 21.09.2017, 21:39. Grund: Ergänzung

    #2
    Hallo Patiko,

    zu dem Thema gibt es bei dem bvkm auch
    einen aktuellen Ratgeber (6. Auflage, Juli 2017):

    18 werden mit Behinderung –
    Was ändert sich bei Volljährigkeit?


    http://bvkm.de/wp-content/uploads/20...ierefrei-2.pdf

    LG
    Monika

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      #3
      Hallo Monika,
      ich habe ja die nötigen Infos, soweit ich sie brauche. Was tun muss ich erst ab April nächsten Jahres.

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        #4
        Hallo ihr Lieben,
        nun bin ich etwas verwirrt. gestern war ja der Info- Abend in der Schule, zum Übergang in die Werkstatt.

        Ich hatte im Vorfeld, von der Sachbearbeiterin für den Antrag auf Grundsicherung die Info bekommen, das im ersten Schritt die volle Erwerbsminderung, durch den RV-Träger festgestellt werden muss.

        Gestern sagte nun die Mitarbeiterin der Arge (Reha-Abteilung), das dies durch den med. Dienst, erfolgt, da für die Aufnahme im Berufsbildungsbereich der WfbM, die Kosten durch die Arge übernommen werden. Dazu sei ein Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen. Allerdings wechselt Patrick ja noch nicht im nächsten Jahr in die Werkstatt, was ich ihr auch sagte, sie meinte, das wäre mit der Zuständigkeit trotzdem so.
        Sie würde demnächst Termine für Erstgespräche an die Eltern verschicken. Soweit so gut.

        Was denn nun....???? Ist das jetzt wieder so ein Ämterding.....das die untereinander nicht wissen, wer wann wofür zuständig ist...????
        Kann natürlich sein, das sie den Sachverhalt nicht so richtig mitbekommen hat, oder die Arge geht per se davon aus, das jeder auch auf dem 1. Arbeitsmarkt einen Ausbildungsplatz findet. esäbe dort auch Möglichkeiten, die für Patrick nicht geignet sind, nach den Infos,die sie gestern dazu gegeben hat.

        Da heißt es wohl erstmal Termin abwarten, und dann genauer nachfragen.
        Mit Patricks Lehrerin, werde ich auch noch mal sprechen, wie sie Patricks Aussichten sieht. Ich denke er passt besser in die Werkstatt.



        Kommentar


          #5
          Hallo Patiko,

          vielleicht hat es etwas hiermit zu tun :
          http://www.intakt.info/forum/forum/t...0575#post90575

          LG
          Monika

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            #6
            Hallo Patiko,

            hier gibt es auch Infos dazu:
            --------------------------------------

            4. Wird die Anspruchsberechtigung

            immer überprüft?



            ...."Keine Prüfung der Anspruchsberechtigung

            darf der Rentenversicherungsträger

            ferner bei Menschen

            mit Behinderung vornehmen, die

            den Eingangs- oder Berufsbildungsbereich

            einer WfbM durchlaufen.

            Dies wird in § 45 Satz 3 Nr. 3 SGB

            XII in der ab 1. Juli 2017 geltenden

            Fassung klargestellt. Umstritten ist,

            welche Rechtsfolge sich aus dieser

            Vorschrift ergibt.".....





            ...."Der Gesetzgeber selbst scheint jedoch


            anderer Ansicht zu sein. Er begründet

            die neue Regelung nämlich

            damit, dass die Dauerhaftigkeit der

            vollen Erwerbsminderung erst nach

            Beendigung des Berufsbildungsbereichs

            festgestellt werden könne

            (Bundestags-Drucksache 18/9984,

            Seite 97), geht also offenbar davon

            aus, dass die Anspruchsberechtigung

            bei dieser Personengruppe nicht

            zu prüfen sei, weil von vorneherein

            feststehe, dass eine dauerhafte volle

            Erwerbsminderung nicht vorliege.

            Dieser Auffassung folgend hätten

            Menschen mit Behinderung, die den

            Eingangs- oder Berufsbildungsbereich

            einer WfbM durchlaufen, keinen

            Anspruch auf Grundsicherung.

            Sie könnten in diesem Fall lediglich

            – sofern sie bedürftig sind – unter

            bestimmten Voraussetzungen einen

            Anspruch auf Sozialgeld nach dem

            SGB II oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt

            nach dem SGB XII haben."....


            Komplette Info im Merkblatt Grundsicherung:

            http://bvkm.de/wp-content/uploads/Gr...Änderungen.pdf

            --------------------------------------

            LG
            Monika

            Kommentar


              #7
              Hallo Monika,

              danke für die Info, die bestätigt mir auch eher was die SBin vom Sozialamt sagte. Wenn wahrscheinlich ist, das Patrick in die Werkstatt geht, ist die Voraussetzung zur Bewilligung der Grundsicherung vorhanden. Auch wenn er noch Schüler ist.

              lg Diana

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                #8
                Zitat von werner62 Beitrag anzeigen
                Hallo Patiko,

                vielleicht hat es etwas hiermit zu tun :
                http://www.intakt.info/forum/forum/t...0575#post90575

                LG
                Monika
                Da passt ja nicht zu dem, was die Dame im SA mir sagte. s. meinen vorherigen Beitrag

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                  #9
                  Hallo Patiko,
                  wir hatten die Grundsicherung vor drei Jahren auch beantragt, als unser Sohn noch Schüler war. Damals wurde ohne Probleme ein Gutachten bei der Rentenversicherung eingeholt, das dann auch die dauerhafte und vollständige Erwerbsminderung bestätigte.
                  Jetzt besucht mein Sohn seit einem Jahr die Berufseingangsstufe in einer WfbM und er bekommt durchgehend und weiterhin Grundsicherung.

                  Das Problem ist wohl , dass die Sozialämter jetzt kein Gutachten einleiten sollen/dürfen nach der Änderung, wenn die Eingangsstufe in einer WfbM besucht wird. Das wäre bei euch ja dann noch nicht der Fall. Stelle auf jeden Fall den Antrag.

                  LG, amai

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                    #10
                    Hallo amai,
                    den Antrag auf GruSi stelle ich auf alle Fälle. So wie du schreibst, habe ich die Auskunft auch bekommen.

                    lg Diana

                    Kommentar


                      #11
                      Noch ein Punkt auf der Liste, ist die fachärztliche Weiterbehandlung.
                      Allgemein-medizinisch, kann Patrick dann zu meiner Ärztin gehen. Fachärztlich gibt es für uns die Möglichkeit zur psychiatrischen Institutsambulanz für Erwachsene (auf dem selben Gelände wie das SPZ -> dies ist an ein Klinikum angebunden) zu wechseln.

                      Längerfristig ist wohl auch einer interdisziplinäre Ambulanz für Erwachsene (nach Vorbild eines SPZ) geplant....das kann aber noch dauern.

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                        #12
                        Eigentlich bin ich bisher davon ausgegangen, das fest steht das Patrick die Schule noch bis zum Juli´19 besucht.
                        Anscheinend ist das nicht so.....

                        Eher zufällig habe ich erfahren, das für das Schuljahr 18/19 eine Schulzeitverlängerung nötig ist. Hierfür wird zur Zeit ein Gutachten erstellt. Ein Ergebnis liegt Ende Mai vor.
                        Zu Beginn des Schuljahres hatte ich extra noch nachgefragt, da wurde mir durch Klassenlehrerin und Rektorin bestätigt, das Patrick ein weiteres Jahr bleibt.

                        Grundlage ist, das Patrick mit Ende des laufenden Schuljahres die Schulpflicht von 12 Jahren erfüllt hat, allerdings würde die Altersregelung ein weiteres Schuljahr zulassen, da er erst im September 18 wird, also im laufenden SJ (Beginn 20.08.18).

                        Nun habe ich nochmal bei der Klassenlehrerin nachgefragt, aber leider noch keine Rückmeldung erhalten.

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                          #13
                          Hallo Patiko,

                          ja, so kenne ich das auch. Man muss einen Antrag stellen. Und soweit ich das noch richtig weiß ist das Prozedere ähnlich, wie wenn man eine Schul-Zurückstellung möchte. Der Sinn ist - durch das eine Jahr Zurückstellung oder wie bei Dir Verlängerung soll zum ZIel haben, die nächst höhere Stufe zu erreichen. Wenn Dein Sohn also durch das eine Jahr Schule ggf. danach einen höheren Abschluss erreichen kann. Also z.B. nicht nur in eine Betreuung müsste, sondern ggf. eine Ausbildung schaffen könnte. (WfbM) oder ggf. sogar auf dem ersten Arbeitsmarkt.

                          Wird sich sicherlich nicht geändert haben.

                          Kommentar


                            #14
                            Hallo Anke,

                            ich selbst habe gar keinen Antrag auf Schulzeitverlängerung gestellt und wurde auch nicht dazu aufgefordert.
                            Regulär kann die Schulzeitverlängrerung für 2 Jahre beantragt werden, ich denke allerdings, das dies für Patrick nicht nötig sein wird. (das er noch bis 20 die schule besucht)

                            Bei Patrick ist das etwas knifflig:
                            Die meisten Schüler sind bereits 18, wenn sie in die WbfM/Ausbildung 1. Arbeitsmarkt wechseln, Patrick ist dann noch 17. (auch noch zu Beginn des nächsten Schuljahres). Das kommt daher, dass er bei seiner Einschulung noch 5 war, eine Rückstellung hatte ich nie in Erwägung gezogen, nachdem ich mit den zuständigen Stellen gesprochen hatte. Anhand von Patricks Entwicklung war das auch eine gute Entscheidung.

                            Komisch ist allerdings auch, das Patrick noch nicht als Schulabgänger an die Agentur für Arbeit gemeldet wurde, und wir auch noch keinen Termin bei der Reha-Beratung bzw. der Lebenshilfe hatten.

                            Also gehts jetzt um das eine Jahr, es kann ja sein, dass die Schule das von Amtswegen her prüfen muss, da Patrick theoretisch noch ein Jahr in die Schule gehen kann (weg. der Altersregelung) und das ganze nur eine Formsache ist.

                            Mich ärgert an der ganzen Sache das ich auf meine Nachfrage zu Schuljahresbeginn, darüber keine Info bekommen habe......sondern hieß Patrick bleibt ein weiteres Jahr.

                            Kommentar


                              #15
                              Sowas muss doch nicht sein.....

                              Nun bekam ich Rückmeldung von Patricks Klassenlehrerin...die Sekretärin hat mir eine falsche Auskunft gegeben.

                              Eigentliches Anliegen, war eine Schulbescheinigung bis 2019 (wie Patrick ja noch zur Schule geht) für den Grusi-Antrag u. für das Jobcenter, worauf es ja hieß, das ginge wegen dem ausstehenden Gutachten noch nicht.
                              Allerdings darf eine Schulbescheinigung nur noch für ein Jahr ausgestellt werden. das heißt, fürs nächste SJ bekomm ich die erst ab Juni.

                              Kommentar


                                #16
                                [mod]

                                Nach Rücksprache mit patiko wurde dieser Thread von allen Trollspuren bereinigt.

                                Daniel

                                [/mod]

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                                  #17
                                  Nun habe ich zur gesetzlichen/rechtlichen Betreuung ein paar mehr Infos zum Ablauf.
                                  Das ist bei uns im Landkreis ja vereinfacht worden, wenn Eltern die Betreuung übernehmen, nun sind neben dem Hausbesuch zur Antragsaufnahme 2 Anhörungen, 1 mal beim Landkreis (Betreuungsbehörde) u. 1 mal beim Betreuungsgericht, nötig. das ganze Verfahren dauert ca. ein halbes Jahr.

                                  Noch was nebenbei erfahren, als Betreuerin von Patrick habe ich Anspruch auf kostenfreie Beratung durch den Betreuungverein der Lebenshilfe. Da mache ich überings bald ein Praktikum, kann garnicht besser passen.

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                                    #18
                                    Hallo,
                                    ärgere mich schon wieder über die Ämter......
                                    Hatte mich bei Patricks Klassenlehrerin erkundigt, ob sich das Sozialamt für die Grusi bzw. Feststellung der Erwerbsminderung von der Schule eine Einschätzung anfordert, ob/ das Patrick nach der Schule in die WbfM wechselt (dies ist ja eine Voraussetzung für die Bewilligung), da er ja noch bis Sommer ´19 in die Schule geht.

                                    Sie schreib heute ein, das dies über die Rehaberatung der Arge läuft..... das Problem mit unterschiedlichen Aussagen zur Zuständigkeit hatte ich ja im September schon. Da hieß es auf der Infoveranstaltung für die Eltern von Seiten der Rehaberatung schon, das die Sachbearbeiterin Termine verschicken würde...nur kam bei uns nie einer an.

                                    Die Grusi-Stelle hatte damals gesagt die Erwerbsminderung, würde von denen über die RV festgestellt.
                                    Nachfrage dort heute...heißt es: doch erst Rehaberatung Arge....um die Grusi selbt reicht es, wenn ich mich dort im Mai melde.
                                    Nun frage ich mich wieso die rehaberaterin mir im September keinen Termin zugeschickt hat. Da muss ich mich nun drum kümmern, das ich da so schnell wie möglich einen Termin bekomme.


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                                      #19
                                      on man !!!!!!!!
                                      heute mit der Reha-Beraterin telefoniert, die sagt, da ich ja (wir) ALG II beziehen, brauche ich keine Grundsicherung für Patrick beantragen, da das über diese Leistung weiter läuft.
                                      Alles andere, auch Festststellung volle Erwerbsminderung, geht dann ab Oktober seinen Gang.

                                      ich hoffe bei der rechtlichen Betreuung geht das nicht so chaotisch zu.

                                      Kommentar


                                        #20
                                        Habe heute Termin bei der Betreuungsbehörde ausgemacht. Auf meinen Wunsch in drei Wochen. Die Sachbearbeiterin kommt dann zu einem Hausbesuch zur Antragsaufnahme.

                                        Habe ab Montag (5.3.), Praktikum, da möchte ich ungern fehlen wenn es nicht sein muss, und nachmittags hatte sie keine Termine mehr frei in nächster Zeit. Patrick für diesen Tag in der Schule abmelden ist ja kein Problem.

                                        Kommentar


                                          #21
                                          Habe gestern nochmal Kontakt zur Betreuungsbehörde aufgenommen, um zu erfragen welche Unterlagen benötigt werden. Heute kam schon die Antwort: Es geht erstmal nur ums Kennenlernen und die Antragsaufnahme.
                                          Na da bin ich mal gespannt.

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                                            #22
                                            Heute war der erste Termin mit der Betreuungsbehörde. Die Sachbearbeiterin ist sehr gut auf Patrick eingegangen, und Patrick konnte richtig gut Auskunft geben.
                                            Ich werde wohl für alle Bereiche die Betreuung zugesprochen bekommen, das lag ja auch in meinem Sinne.
                                            Das Gutachten für das Betreuungsgericht wird überings unsere Homöopathische Ärztin erstellen...was für ein Zufall.
                                            Weitere Befunde werden nicht benötigt

                                            Mehr dazu schreibe ich noch im Blog.

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                                              #23
                                              Letzte Woche bekamen wir 2 Briefe vom Amtsgericht, einerseits, das das Gutachten in Aufrag gegeben wurde, und der Vorschlag der Betreuungsbehörde an das Betreuungsgericht, mich als Patricks Betreuerin einzusetzen.
                                              Patrick bekam noch einen Fragebogen zum Sachverhalt, obwohl er ja beim Gespräch anwesend war. ich habe ihm beim Ausfüllen geholfen (dies musste ich überings auch angeben)

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                                                #24
                                                Ich bin ja gespannt, wie lange das mit dem Betreuungsgutachten dauert. Bei unserem Termin letzte Woche bei der Ärztin war es noch nicht fertig. Patrick hat nachgefragt.
                                                Wäre blöd , wenn die Ärztin das vertrödelt.

                                                Ich denke das Gericht wird nachfragen, da die gesetzte Frist abgelaufen ist. Ich hoffe das sich bis September, vor Patricks Geburtstag, was tut was tut und bis dahin alles geregelt ist

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                                                  #25
                                                  Hallo Patiko,

                                                  normal geht das doch relativ schnell mit der Anhörung durch das Gericht. Abgelehnt als Betreuer kann man u.a. werden, wenn der künftig zu Betreuende es ablehnt. Ich drücke euch die Daumen.

                                                  lg
                                                  Kirsten

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