Hallo zusammen,
wir bekamen Post vom Versorgungsamt, Anhörung zur Bescheiderteilung.
Man beabsichtigt Patrick seine Merkzeichen B und H abzuerkennen, weil er nicht mehr hilflos ist. Dazu soll er sich äußern.
Diese Äußerung ist geschrieben und geht in die Post. Wahrscheinlich wird es aber darauf hinauslaufen, das ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen muss.
Begründet wird dies mit der pauschalen Annahme, das ein behinderter Mensch mit Erreichen der Volljährigkeit gelernt hat mit den Auswirkungen seiner Behinderungen zu leben und sich entsprechend zu verhalten.
Überhaupt wird in diesem Schreiben nicht auf Patricks Situation eingegangen, sondern allgemeine Feststellungen getroffen, die nicht den Einzelfall berücksichtigen.
Patrick kann zwar seinen Alltag relativ gut bestreiten, braucht aber doch viele Erinnerungen und Hilfestellungen, dass dies auch so bleibt.
Müsste er selbstständig und ohne Hilfe in einer eigenen Wohnung wohnen, und alle seine Angelegenheiten selbst regeln, würde das komplett nach hinten los gehen. Wenn nämlich im laufe der Zeit die Erinnerungen und Impulse ausbleiben, bliebe alles nach und nach auf der Strecke, wenn nicht gleich von Anfang an.
Werde die Gesetzmäßikeiten dazu mal in einen Extra Beitrag aufführen.
wir bekamen Post vom Versorgungsamt, Anhörung zur Bescheiderteilung.
Man beabsichtigt Patrick seine Merkzeichen B und H abzuerkennen, weil er nicht mehr hilflos ist. Dazu soll er sich äußern.
Diese Äußerung ist geschrieben und geht in die Post. Wahrscheinlich wird es aber darauf hinauslaufen, das ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen muss.
Begründet wird dies mit der pauschalen Annahme, das ein behinderter Mensch mit Erreichen der Volljährigkeit gelernt hat mit den Auswirkungen seiner Behinderungen zu leben und sich entsprechend zu verhalten.
Überhaupt wird in diesem Schreiben nicht auf Patricks Situation eingegangen, sondern allgemeine Feststellungen getroffen, die nicht den Einzelfall berücksichtigen.
Patrick kann zwar seinen Alltag relativ gut bestreiten, braucht aber doch viele Erinnerungen und Hilfestellungen, dass dies auch so bleibt.
Müsste er selbstständig und ohne Hilfe in einer eigenen Wohnung wohnen, und alle seine Angelegenheiten selbst regeln, würde das komplett nach hinten los gehen. Wenn nämlich im laufe der Zeit die Erinnerungen und Impulse ausbleiben, bliebe alles nach und nach auf der Strecke, wenn nicht gleich von Anfang an.
Werde die Gesetzmäßikeiten dazu mal in einen Extra Beitrag aufführen.