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Kassenrezept ab 2020 als Wiederholungsverordnung

Inge 13.01.2020, 19:31#1
Für wen ist die Wiederholungsverordnung bei einem Kassenrezept möglich?

Die Neuerung für 2020 betrifft Patienten, die als chronisch krank gelten und deswegen einen regelmäßigen Bedarf an Medikamenten haben. Mehrere Kriterien weisen die Patienten hierbei als chronisch krank aus.
  • Der Gesetzgeber sieht vor, dass Patienten, die mindestens einen Arztbesuch pro Quartal wegen derselben Krankheit über die Dauer von mindestens einem Jahr benötigen, als chronisch krank gelten
  • Es liegt
    • eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent
    • Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5
    • Grad der Behinderung vor
Quelle und kompletter Text: WartezimmerOnline