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Gesetzesänderung oder was??

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    Gesetzesänderung oder was??

    Bin mit meiner Tochter seit 2,5 Jahren im Josefinum/Augsburg 2x wöchentlich zur KG. Vor gut einem Jahr wurde uns noch Ergo verordnet. Damals hatte das Josefinum keine Ergo im Angebot u. wir suchten unter Mühen eine, die ein Kind unter drei, das nicht läuft, überhaupt nahm. Nun müssen wir alle Therapien lt. einer Änderung im Josefinum wahrnehmen. Es wurde uns eine heilpäd. Frühförderung wöchentlich statt der Ergo angeboten. Wir werden nun wohl auf die Ergo verzichten müssen, denn wir wollen ungedingt weiterhin bei unserer KG-Therapeutin bleiben. Ich weiß nicht, ob es das richtige ist, was wir nun tun, aber mir konnte auch keiner sagen wie ich in der KG und gleichzeitig bei der Ergo in der freien Praxis bleiben kann! Hat jemand ähnliche Probleme?
    VlG Lumelly

    #2
    Hallo Lumelly,

    Du schreibst
    Nun müssen wir alle Therapien lt. einer Änderung im Josefinum wahrnehmen.
    Ich verstehe nicht ganz, wer hierbei was geändert hat? Ist das eine Forderung des Josefinums, der Krankenkasse oder welcher Institution? Das ist wichtig, um zu wissen, wo man ansetzen könnte.

    Schreib das doch noch mal ein bisschen genauer, ok?

    LG
    Holger
    Früher www.intakt.info

    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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      #3
      Hallo Lumelly,
      bin auch aus Augsburg (habe Dir gerade eine E-Mail geschickt). Verstehe wie Holger auch nicht, warum Du ins Josefinum "mußt", aber ich weiß eine Ergo-Praxis für Dich, die auch Hausbesuche macht (weiß nicht, ob die kleine Kinder nehmen, aber warum nicht?) Die sind im Kobelweg und heißen Ergo/Logo GbR Schuster/Geiger, Tel. 401005. Frag doch dort mal an. Liebe Grüße Disteline

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        #4
        Hallo, danke für die Antwort! Tja, das ist nun eine gute Frage. Mein Problem ist, dass ich nicht weiß wo der Ansatzpunkt ist! Mir wird nur von allen Ärzten gesagt, dass die Kosten nur übernommen werden, wenn man alles bei der Therapiestelle wahrnimmt. Wir haben eine Ergotherapeutin, das ist nicht das Problem! Ich habe mit der Krankenkasse, dem Landratsamt meiner Kinderärztin usw. telefoniert, jeder sagt etwas anderes und keiner was genaues. Nur wird im Josefinum immer wieder gesagt ich könne nicht in eine freie Ergopraxis, wenn ich bei ihnen in die KG gehe. Dazu kommt, dass wir kein Pflegegeld kriegen und ich da beim Einspruch einlegen bin und ehrlich gesagt ist mir das jetzt bald alles zu viel! Am liebsten würde ich alles hinschmeißen und auf Pflegegeld verzichten und mit den Therapien ist mir auch alles egal!

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          #5
          Hallo Lumelly,

          also ich hab gerade mal für dich bei der neu eingerichteten Unabhängigen Patientenberatung angerufen (01803 - 11 77 22 ( 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) ) und da nachgefragt. Bei den Informationen, die ich aus deinem Beitrag hatte, würde es dem Berater dort auch sehr komisch vorkommen, wenn du beide Leistungen nur bei einer Stelle bekommen könntest!

          Es ist doch so (und korrigier mich, wenn das bei euch irgendwie anders ist):
          Du bekommst ein Rezept von einem Arzt für Ergotherapie und eines für Krankengymnastik. Wo du diese Rezepte einlöst, ist deine Sache, es sei denn, es gäbe eine dringende medizinische Notwendigkeit dafür, dass z.B. KG und Ergo immer direkt nacheinander durchgeführt werden müssten. Aber das ist eher konstruiert, als dass ein solcher Fall häufig vorkommen würde...

          Die Einschätzung des Herrn von der Beratungsstelle war: Wenn die eine Stelle, die eine Leistung erbringt (also bei dir das Josefinum) sagt, du müsstest beides bei Ihnen "machen lassen" liegt das wohl daran, dass sie eben gern beide Rezepte einlösen würden. Du sollst auf jeden Fall genau fragen, nach welcher Richtlinie, welchem Paragraph etc. diese Vorgaben gelten sollen. Dem netten Berater war so etwas nicht bekannt.

          Warum das deine Ärztin sagt, weiß ich auch nicht. Auch hier gilt das Gleiche: Frag sie, nach welcher Bestimmung, Richtlinie etc. sie dir nur beides aufschreiben kann, wenn du BEIDES beim Josefinum machst.

          Wenn du genauere Infos hast, kannst du gerne noch mal selbst bei der Patientenberatungsstelle anrufen. Die Beratung ist kostenlos. Die nächste für dich wäre München mit der Tel 089 / 18913722. Gib uns auf jeden Fall Bescheid, was rausgekommen ist.

          Pflegegeld-Einspruch: Wenn du dazu Fragen hast, schreib im Bereich "Pflegeversicherung und Sozialrecht". Da helfen wir dir gerne weiter!

          Halt durch und lass dich nicht von der Mühle unterkriegen! Mal durchschnaufen, spazieren gehen und dann Fäuste raus und weiter geht's!

          Viel Erfolg!

          Liebe Grüße,
          Holger

          P.S.: Gerade fällt mir noch ein: Es könnte etwas damit zu tun haben, dass das Ganze nicht über ein Rezept des Arztes im Einzelnen (also für KG und Ergo) abgerechnet wird, sondern als "Frühförderung". Somit gäbe es andere Regelungen, wer die Kosten übernimmt. Wer zahlt das bei euch nun? Das Landratsamt (dann wäre es wohl Frühförderung) oder die Krankenkasse (dann wäre es eine therapeutische Leistung)?
          Früher www.intakt.info

          jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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            #6
            Hallo Lumelly,
            entschuldige, ich hatte das vorher falsch verstanden. Klar, eine Ergo-Therapeutin habt Ihr schon. Aber ich kann Holger nur zustimmen; ich habe für meine Tochter schon verschiedene Therapien in einer Praxis gemacht (Musik, Affolter, Ergo) und sie hatte früher (in München) auch Frühförderung (zuhause). Laß Dir für die Ergo ein Rezept vom Arzt geben und geh damit in die Praxis. Zum Thema Pflegegeld: wenn Dein Kind noch sehr klein ist (unter 3?), machen sie da gern Schwierigkeiten mit dem Argument, ein gesundes kleines Kind braucht genauso viel "Pflege". Tip: probiere es jedes halbe Jahr neu! Spätestens im Alter von etwa 4 Jahren geht die sogen. "Schere" bei der Entwicklung zw. gesunden und behind. Kindern so weit auseinander, daß der Mehraufwand der Pflege anerkannt wird. Es ist ein immerwährender Kampf, laß Dich nicht unterkriegen! Liebe Grüße Disteline

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              #7
              Erst mal danke für Eure Hilfe!
              Ich habe noch mal nachgefragt und es geht tatsächlich um die Frühförderverordnung. Ich werde mal sehen, ob ich noch irgendwas in Erfahrung bringen kann! Danke für die Telefonnummer, vielleicht hilft mir das weiter!
              Und danke für den Tip mit dem immer wieder neu beantragen, vielleicht bringt uns der dritte Geburtstag im April schon weiter!
              Tschüss Lumelly

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                #8
                Hallo Lumelly,

                ich hab Neuigkeiten für dich ... leider keine guten ...

                Habe eben mit Herrn Dr. Thurmair von der Arbeitsstelle Frühförderung Bayern in München telefoniert und ihn gefragt, wie hier die Rechtslage ist.
                Er hat die Aussagen bestätigt: Nach einem neuen Rahmenvertrag bekommt man entweder Frühförderung oder Heilmittel (was die Verschreibung der Therapie vom Arzt wäre). Wenn du also Frühförderung bei einer Frühförderstelle (bei dir das Josefinum) in Anspruch nimmst, kannst du keine Therapie bei einer anderen Stelle wahrnehmen.

                Die einzige Möglichkeit besteht darin, dass das Josefinum einen Kooperationsvertrag mit deiner Ergotherapie-Praxis abschließt, wobei da einiges dran hängt, u.a. die Frage der Räumlichkeiten (die Behandlung müsste dann im Josefinum oder bei euch zu Hause stattfinden). Anfragen kannst du dort aber auf jeden Fall, ob die evtl. bereit wären, eine in diesem Bereich sehr qualifizierte Fachkraft "mit ins Boot zu holen".

                Wenn das aber nicht klappt, dann hast du leider tatsächlich nur die Möglichkeit, dich für eins von beidem zu entscheiden. Tut mir leid, dass ich dir keine bessere Info geben konnte!

                Liebe Grüße,

                Holger

                P.S.: Was mir da gerade noch einfällt, was ich aber jetzt nicht abgesichert habe: Wenn du nun auch eine qualifizierte Krankengymnastik in einer freien Praxis findest, dann könntest du dir wiederum für beides ein Rezept des Arztes verschreiben lassen, weil du - wenn du nicht mehr in der Frühförderstelle bist - nicht mehr unter die Frühförderrichtlinien fällst. Das müsste gehen. Allerdings ist wahrscheinlich wirklich das Problem, für diesen Bereich eine freie Praxis zu finden, nehme ich an ...
                Früher www.intakt.info

                jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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                  #9
                  Danke für Deine Hilfe!
                  Ich habe mich jetzt gegen die Ergotherapie und für die Frühförderung entschieden, weil ich unbedingt bei der Physiotherapeutin der Frühförderstelle, die uns seit 2,5 Jahren betreut, bleiben möchte. Aber es beruhigt mich zu wissen, dass die Sache wirklich eine gestetzliche Grundlage hat. Ich befürchtete schon, das Josefinum will an uns nur verdienen und das auf Kosten meiner Tochter! Aber nun sind wir wieder ein wenig schlauer! Danke nochmals! Tschüss Lumelly

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                    #10
                    Gern geschehen!

                    Bis zum nächsten Mal!!

                    LG
                    Holger
                    Früher www.intakt.info

                    jetzt Lehrer an einem Förderzentrum

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                      #11
                      AW: Gesetzesänderung oder was??

                      guten abend, ich weiß es ist schon ein älterer beitrag, aber für mich ein spannendes thema, gibt es die möglichkeit für eine heilmittelerbringerpraxis einen kooperationsvertrag abzuschließen wirklich?
                      wenn ja wo bekomme ich die info über die bestimmungen und richtlinien her? ich bin aus dem bundesland bayern!
                      vielen dank und liebe grüße nina

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