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Wohnen und Fördern in Stadt und Lkr Rosenheim

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    Wohnen und Fördern in Stadt und Lkr Rosenheim

    Dieses Projekt des Vereins Leben mit Handicap e.V nimmt Formen an. Ein Investor plant für uns ein Haus in Kolbermoor. Die Menschen mit Behinderung bzw deren Angehörige benötigen KEIN Eigenkapital. Das Haus wird voraussichtlich geeignet sein für Menschen mit Behinderung, die in betreuter Wohngemeinschaft klar kommen, aber auch bis zur Pflegestufe 3 und bis zur Metzler-Stufe 5. Über den Träger (Betreiber) ist noch nicht entschieden.
    Als weiteres Projekt wollen wir ein Haus angehen, das von Eltern und/oder Angehörigen finanziert wird. Das ist vor allem für solche Eltern interessant, die auf den Pflichterteil ihrer behinderten Kinder achten müssen.

    Interessiert? Informationen findet ihr unter www.handicap-rosenheim.de oder per E-Mail an info@handicap-rosenheim.de

    #2
    AW: Wohnen und Fördern in Stadt und Lkr Rosenheim

    Hallo Günther,

    das klingt sehr gut. Eine gesunde Mischung von Behinderungsgrad, niemand wird ausgesondert? Jeder hat das Recht auf Teilhabe am Leben.
    Ich wünsche eurem Projekt alles Gute.

    Viele Grüße
    kirsty

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      #3
      AW: Wohnen und Fördern in Stadt und Lkr Rosenheim

      Hallo Günther,

      in Bayern kommt nach Artikel 2, Abs. 4 des Entwurfs zum neuen Heimrecht bei der Aufnahme von Personen, die ständig die Anwesenheit von Betreuungspersonen benötigen, oder wenn Bewohner ihre Bedürfnisse nicht artikulieren können, auch in betreuten Wohngruppen oder im ambulanten Wohnen das volle Heimrecht zum Tragen.
      Das würde doch vermutlich bedeuten, dass hier von der Pflegekasse auch nur der Abgeltungsbetrag von 256 Euro gezahlt werden würde - oder wie läuft das sonst?

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        #4
        AW: Wohnen und Fördern in Stadt und Lkr Rosenheim

        Hallo Inge,

        ich habe mich mit dem (Entwurf des) neuen bayerischen Heimgesetzes noch nicht wirklich beschäftigt. An eine Verknüpfung von §43a SGB XI (Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen) mit dem Heimgesetz glaube ich nicht. Der bayerische Gesetzgeber würde doch damit den Kostenanteil, den der Freistaat für die Unterbringung eines Menschen mit Behinderung erbringen muss, erhöhen zugunsten der Pflegeversicherung. Das kann ich mir nicht so recht vorstellen. Aber ich gebe zu: was die Begriffe "ambulant betreute Wohngemeinschaften", "betreute Wohngruppen" und "stationäre Einrichtungen" alles so beinhalten könnten (welche Schweinereien also drinnen versteckt werden), dazu reicht vermutlich meine Phantasie nicht ganz aus...

        Viele Grüße
        Günther

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          #5
          AW: Wohnen und Fördern in Stadt und Lkr Rosenheim

          Hallo Günther,

          eigentlich ist es bezeichnend für unsere ganzen Erfahrungen, dass Du gleich weißt was ich gemeint habe...

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