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Fahrdienst für beh.Kids zur Schule

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    Fahrdienst für beh.Kids zur Schule

    Hallo

    Ich versuche mal hier mein Glück. Fand auf meine Frage leider noch keine Antwort, auch im www hab ich dazu nix finden können.

    Es geht um den Fahrdienst, der behinderte Kinder zur Schule fährt.
    Bei uns ist es so, dass der Fahrer Kinder aus verschiedenen Schulen einsammelt und diese dann an die Schulen bringt und am Nachmittagauf die gleiche Weise abholt.

    Nun sitzen dann die Kids für eine gewisse Zeit, alleine im Fahrzeug.
    Die Kinder haben einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen B für Begleitperson.

    Meine Frage...muss der Fahrdienst eine zweite Person für den Transport bereitstellen, der die Kids in der besagten Zeit beaufsichtigt, während die Kids in die Schule gebracht oder Kinder am Nachmittag aus der Schule abgeholt werden, wenn bereits abgeholte Kinder im Bus verweilen? Oder sind diese Kids in diesem Moment auf sich selber gestellt.

    Ich frage für eine Mutti, deren Sohn ganz flink mal eben aussteigen würde, weil er lieber gern selbstständig "wie die großen" alleine nach Hause fahren will. Oder was ist, wenn sich Kinder prügeln, weil der Fahrer gerade nicht am Auto ist?

    Wär schön, wenn Ihr eine Antwort habt. Wie gesagt, gesetzliche Bestimmungen habe ich im Netz nicht finden können

    Anke

    #2
    Hallo,
    das ist in Vereinbarungen der jeweiligen Bundesländer geregelt. in NRW ist es BASS 11 – 04 Nr. 3.1 Verordnung
    zur Ausführung
    des § 7 Schulfinanzgesetz
    (Schülerfahrkostenverordnung – SchfkVO –)
    und 11 – 04 Nr. 3.2 Verwaltungsvorschriften
    zur Ausführung
    der Schülerfahrkostenverordnung (VVzSchfkVO).

    Dort ist geregelt, dass durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden muss, dass eine Begleitperson nötig ist. Dann wird diese, ggf. zuzüglich der Leerfahrten finanziert.

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      #3

      (Anke @ 27. 09 2005, 22:34)
      Hallo

      Ich versuche mal hier mein Glück. Fand auf meine Frage leider noch keine Antwort, auch im www hab ich dazu nix finden können.

      Es geht um den Fahrdienst, der behinderte Kinder zur Schule fährt.
      Bei uns ist es so, dass der Fahrer Kinder aus verschiedenen Schulen einsammelt und diese dann an die Schulen bringt und am Nachmittagauf die gleiche Weise abholt.

      Nun sitzen dann die Kids für eine gewisse Zeit, alleine im Fahrzeug.
      Die Kinder haben einen Behindertenausweis mit dem Merkzeichen B für Begleitperson.

      Meine Frage...muss der Fahrdienst eine zweite Person für den Transport bereitstellen, der die Kids in der besagten Zeit beaufsichtigt, während die Kids in die Schule gebracht oder Kinder am Nachmittag aus der Schule abgeholt werden, wenn bereits abgeholte Kinder im Bus verweilen? Oder sind diese Kids in diesem Moment auf sich selber gestellt.

      Ich frage für eine Mutti, deren Sohn ganz flink mal eben aussteigen würde, weil er lieber gern selbstständig "wie die großen" alleine nach Hause fahren will. Oder was ist, wenn sich Kinder prügeln, weil der Fahrer gerade nicht am Auto ist?

      Wär schön, wenn Ihr eine Antwort habt. Wie gesagt, gesetzliche Bestimmungen habe ich im Netz nicht finden können

      Anke
      Hallo Anke, frag bei eurer Kreisverwaltung (oder Landratsamt - wie auch immer das bei euch heißen mag) nach - normalerweise sind diese Stellen fuer die Schuelerbefoerderung zustaendig und vergeben auch die Auftraege an die einzelnen Dienstleistungserbringer.
      Wir hatten vor Jahren selbst einen Behindertenfahrdienst , sind beide vom (Pflege) Fach und haetten gerne behinderte Kinder zu ihren Schulen gefahren - im Notfall waeren wir diesen Kindern sicherlich eine kompetente Hilfe geworden.
      Leider hatten wir nie das Glueck, einen entsprechenden Auftrag zu bekommen (vielleicht, weil wir nicht "schmie....." wollten???) jedenfalls haben wir dieses Eine ausfuehrende Unternehmen immer mit Argusaugen beobachtet - im Anfang des Schuljahres saßen zumeist zwei Erwachsene vorne im Fzg. (ein Zivi und ein Rentner), wenn das Schuljahr sich dem Ende neigte, sah man meistens nur noch eine Person im Fzg. - den Fahrer - von einer Begleitperson war weit und breit nichts zu sehen. Meiner Meinung nach voellig unkorrekt, denn soweit ich mich erinnere, war zur Befoerderung von behinderten Kindern immer eine Begleitperson erforderlich, so jedenfalls stand es mal in einer oeffentlichen Ausschreibung nach der VOL ( ist eigentlich zwingend vorgeschrieben) in der Zeitung
      (der einzigen oeffentl. Ausschreibung uebrigens in unserem Landkreis im Verlaufe von 6 Jahren) und so hatte ich es auch meinen Unterrichtsmaterialien zur Erlangung der "fachlichen Eignung zur Fuehrung eines Behindertenfahrdienstes" entnommen.
      Deine Kinder haben ein Anrecht auf eine sichere - begleitete - Befoerderung zur Schule, in einem sicheren Fahrzeug und mit einer fachlich geeigneten Person als Fahrer. Lass dich auf keine Ausfluechte ein.

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        #4
        Hallo
        da kann ich dir helfen,habe bis zur Geburt meiner Tochter,behinderten Schülertransport gefahren.
        Bei mir aufen Schulbus waren viele Kinder mit dem Kennzeiche "B" im Schwerbehindertenausweis gewesen.
        Das Schulbusunternehmen muß eine zweite Person "Begleitperson" für die Kinder stellen,die dann im Schulbus mit fahrren muß.
        Sollte das Unternehmen sich quer stellen, so würde ich an deiner Stelle mich mal beschweren.Es ist dein gutes Recht auf eine Begleitperson für die Fahrt zur Schule und nach Hause.
        Gruß HK

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          #5
          Hallo alle miteinander,

          leider kenne ich auch nicht die genauen Bestimmungen, nur so viel, bei uns sind immer 2 Personen im Auto. 1 Fahrer und 1 Begleitung. Sind Anfallskinder im Auto dabei, darf überhaupt nicht alleine gefahren werden.

          Viele Grüße
          Kirsty

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            #6
            AW: Fahrdienst für beh.Kids zur Schule

            ich habe grad eine riesen sauerei erlebt
            mein fahrdienst hat mein behindertes kind einfach...lait denen vor meiner tür abgeliefert und ist gefahren...mit der begründung sie müssen nur 4 minuten warten ob jemand kommt
            meine kleine hat über einer halbe stunde vorm haus gehockt weil sie nicht weis wie eine klingel geht....
            sie ist geistig und körper behindert 100% mit B für Begleitung und H für Hilflos und G für gehbehindert

            ich wurde nachdem ich mich beschwert habe...heut früh von den fahrern aufs übelste beschimpft..... wie ich behaupten könne das sie das kind einfach allein gelassen hätten
            meine ahsutür sei aufgewesen und sie hätte das kind reingeschickt
            dazu muss ih sagen das die immer verschlossen ist da mein kind weg laufen würde, käme sie ausm Haus jemands raus......da sie 13 ist.......istdas bei uns totale routine das wir abscliessen..selbst wenn sie nicht da ist
            gibt es auch da bestimmungen...wie sich fahrer zu verhalten haben?
            ich wohne in BwB.......

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              #7
              AW: Fahrdienst für beh.Kids zur Schule

              "StGB § 221

              Aussetzung

              (1) Wer einen Menschen
              1. in eine hilflose Lage versetzt oder
              2. in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,


              und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft."

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                #8
                AW: Fahrdienst für beh.Kids zur Schule

                Zitat von katy Beitrag anzeigen
                ich habe grad eine riesen sauerei erlebt
                mein fahrdienst hat mein behindertes kind einfach...lait denen vor meiner tür abgeliefert und ist gefahren...mit der begründung sie müssen nur 4 minuten warten ob jemand kommt
                meine kleine hat über einer halbe stunde vorm haus gehockt weil sie nicht weis wie eine klingel geht....
                sie ist geistig und körper behindert 100% mit B für Begleitung und H für Hilflos und G für gehbehindert

                ich wurde nachdem ich mich beschwert habe...heut früh von den fahrern aufs übelste beschimpft..... wie ich behaupten könne das sie das kind einfach allein gelassen hätten
                meine ahsutür sei aufgewesen und sie hätte das kind reingeschickt
                dazu muss ih sagen das die immer verschlossen ist da mein kind weg laufen würde, käme sie ausm Haus jemands raus......da sie 13 ist.......istdas bei uns totale routine das wir abscliessen..selbst wenn sie nicht da ist
                gibt es auch da bestimmungen...wie sich fahrer zu verhalten haben?
                ich wohne in BwB.......
                Hallo Katy,

                ohne das du Zeugen für das Geschehen hast, macht es keinen Sinn etwas gegen das Personal zu unternehmen. Helfen tut am besten, den Kostenträger zu bitten, das Beförderungsunternehmen anzuweisen, die Kinder bis zur Haustür zu bringen, und zu klingeln... und Regelungen für den Fall zu treffen, wenn die Eltern nicht zuhause sind.

                Deine Schilderung wirft die Frage auf, wo du in der Zeit warst, die dein Kind vor der Tür stand. Kommt der Fahrdienst so unregelmäßig, das man sich nicht darauf einstellen kann wann er kommt ? Wenn unser Fahrdienst 15 Minuten später kommt als üblich, stehe ich draußen und warte drauf... wenn er eine Halbe stunde später kommt, ruf ich da an und frag was los ist.... aber über eine halbe Stunde keine Regung....? Das wird bei heftigen Beschwerden über das Personal " Fragen aufwerfen.

                Helmut

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