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Zeitweise Heimunterbingung von behindertem Kind

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    Zeitweise Heimunterbingung von behindertem Kind

    Hallo, meine Schwester ist vor 1 1/2 Wochen verstorben und hinterläßt einen voll berufstätigen Mann und drei Kinder. Das mittlere 6J. ist mehrfach schwerbehindert. Bisher ist das Kind im Schulkindergarten und davon zwei Nachmittage zu Hause. Wir suchen nun nach möglichen Betreuungsformen, die als Alleinerziehender machbar sind. Eine Idee ist das Kind für zwei Tage unter der Woche in die angeschlossene Einrichtung des Schulkindergartens zu geben, ganz eventuell auch fünf Tage... Kann mir jemand die Finanzierungsmöglichkeiten, Gesetzesgrundlagen, praktische Erfahrungen oder irgendwelche anderen Hilfmodelle nennen?? Auch in den Ferienzeiten müßte das Kind vermutlich in die Einrichtung. Ist sowas über Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege komplett abzudecken?. Z.Z. ist kurzfristig jemand über das Jugendamt in der Familie, dies ist aber auf ein paar Wochen begrenzt.

    #2
    AW: Zeitweise Heimunterbingung von behindertem Kin

    Hallo Divad,

    zuerst einmal ein herzliches Beileid für den Verlust, den die Familie deiner Schwester und du hinnehmen müsst. Das ist immer sehr schlimm, da es auch viel zu früh dazu gekommen ist. Was kann man tun? Wir haben auf unseren Informationsseiten ganz viele Infos dazu für dich. Vielleicht hilft dir die Organisation weiter, die Einrichtunsträger ist, oder ihr wendet euch an eine Lebenshilfe. Über die Eingliederungshilfe werden die heilpädagogischen Tagesstätten finanziert. Also im Grunde unter der Woche immer möglich. Manche bieten eine Ferientagesstätte an, alle Ferien werden da aber nicht mit abgedeckt. Welche Pflegestufe liegt vor und habt ihr die Urlaubs- und Verhinderungspflege schon wieder für dieses Jahr beantragt? Dazu auch gegebenenfalls die zusätzlichen Betreuungsleistungen?
    Geht das Kind schon zur Schule, käme vielleicht ein Internat infrage, wo das Wochenende zuhause verbracht werden kann. Auch bei einer SVE (Schulvorbereitende Einrichtung) könnte das möglich sein. Vielleicht magst du auch das zuständige Bundesland noch anfügen, weil es gibt da auch Unterschiede. LG
    Zuletzt geändert von Kirsten; 16.01.2015, 12:35.

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      #3
      AW: Zeitweise Heimunterbingung von behindertem Kin

      Hallo Kirsten,
      Danke für die schnelle Antwort . Die Familie lebt in Baden Württemberg. Das Kind geht in eine schulvorbereitende Einrichtung für Blinde und Sehbehinderte. Meines Wissens besteht Pflegestufe 1. Gibt es das Modell, dass ein Kind nur 2-3Tage pro Woche im Internat ist? Mein Schwager tut sich schwer mit einem längeren Zeitraum, das hat zuviel von "abschieben"..... LG

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        #4
        AW: Zeitweise Heimunterbingung von behindertem Kin

        Hallo Divad,

        klar, das mit dem "Abschieben" kann man man gut nachvollziehen. Geht eigentlich jedem von uns so und wird auch nicht mit zunehmenden Alter unbedingt einfacher. Ich stand mal vor der gleichen Frage, Blindeninstitut Würzburg - Internat , oder lieber nicht. Ich hab mein Kind immer noch bei uns zuhause.

        So nur für 2-3 Tage Internat, wird nicht finanzierbar sein. Bei uns in Bayern gibt es das Blindeninstitut mit mehreren Aussenstellen. Wenn ihr nah bei Würzburg seid, erkundigt euch einfach mal. Wie es in BW geregelt ist, hab ich keine wirkliche Erfahrung. Es kommt doch aber sicher jemand von der Frühförderung, bzw. müsste euch doch der Träger mit Sicherheit weiterhelfen können. Ansprechpartner wäre auch die Stelle, die bei euch für Eingliederungshilfe zuständig ist. Das steht auf dem Bescheid für die Kostenübernahme des momentanen SVE PLATZES.

        Der Blindenbund wäre auch eine Möglichkeit, wobei zumindest aus meiner Erfahrung heraus, leider nur bedingt Unterstützung schwerstmehrfachbehinderte, blinde Menschen gegeben ist. Aber wenn man Mitglied ist, gibt es auch einen Ansprechpartner in der Rechtsberatung. Das VDK ist hierbei auch eine empfehlenswerte Adresse.

        Für blinde und sehbehinderte Kinder ist alles immer noch in konzentrierten Einrichtungen geregelt. Gerade wenn sie mehrfachbehindert sind.
        Zuletzt geändert von Kirsten; 16.01.2015, 17:13.

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