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    Guten Tag, ich bin Ilona. Im letzten Jahr verstarb plötzlich und unerwartet unsere Mutter an Krebs,
    Seitdem habe ich die Betreuung für meinen geistig behinderten Bruder (schwere Form von Autismus, Stempel "H") übernommen.
    Er lebt in einer betreuten Wohneinrichtung und ich besuche ihn regelmässig.
    Im letzten Jahr September habe ich einen Antrag auf Kindergeld gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Mein Widerspruch wurde auch zurückgewiesen.
    Mit der Begründung u.a".die Einspruchsführerin ist weder die leibliche Mutter, noch hat sie das Kind adoptiert".

    Natürlich nicht, ich bin die Schwester. Mein Bruder und ich sind Vollwaise, ich bin seine Betreuerin.

    Dann begründet die Familienkasse die Ablenung noch damit, dass mein Bruder nie bei mir gemeldet war.......????? Er lebt seit vielen Jahren in einer betreuten Wohngruppe, hat nie bei mir gelebt.
    Verstehe die ganze Begründung nicht. Die Argumente sind wirr.

    Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

    #2
    Hallo Ilona und herzlich willkommen bei Intakt!

    Als Rechtliche Betreuerin (und ich vermute diese Art der "Betreuung" meinst Du) bist Du gesetzliche Vertreterin Deines Bruders. Alleine aus dem Umstand der Rechtlichen Betreuung ergibt sich kein Kindergeldanspruch - auch nicht daraus, dass Du ihn regelmäßig besuchst.

    Das "Merkblatt Kindergeld" des BMFSFJ erklärt in der aktuellen Fassung hierzu unter anderem:
    Für in den Haushalt aufgenommene Geschwister besteht nur dann ein Anspruch auf Kindergeld, wenn sie als Pflegekinder berücksichtigt werden können.
    So lässt sich die Ablehnung der Familienkasse vielleicht nachvollziehen.
    Ist die Verwirrung geringer geworden?


    Du schreibst von einem 'Stempel "H"' - damit meinst Du vermutlich, dass auf dem Schwerbehindertenausweis Deines Bruders das Merkzeichen "H" eingetragen ist. Die Begrifflichkeit "Stempel" finde ich da etwas... schwierig.


    Ich wünsche Dir einen ruhigen Abend!


    Daniel

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      #3
      vielen Dank für die Info

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,

        hier gibt es auch noch eine Info zum Thema:
        ------------------------------------------------------------------------------------

        ..." Welche Personen dürfen das Kindergeld beziehen?

        Das Kindergeld ist grundsätzlich eine Leistung an die Eltern eines Kindes mit Behinderung, nicht an die behinderte Person selbst. Bezugsberechtigt sind also die Eltern. Neben diesen können auch Geschwisterkinder, die nach dem Tod beider Elternteile das behinderte Geschwisterkind betreuen, sowie Pflegeeltern Kindergeld beziehen (DA 63.2.2.3 Absatz 3 Satz 3 DA-FamEStG)."...

        Komplette Info:
        http://www.intakt.info/informationen...ehrige-kinder/

        ------------------------------------------------------------------------

        LG
        Monika

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          #5
          Hallo Ilona,

          auch ich möchte dich herzlich willkommen heißen. Du hast sicher keine leichte Aufgabe von deiner Mutter übernommen. Es war für sie sicher wichtig, dass dein Bruder weiter gut betreut wird. Wir Mütter hadern da nämlich oft mit uns, wem wir unser Kind nach unserem Tod anvertrauen können. Man möchte sicher sein, dass das Kind immer gut betreut und versorgt wird und man einfach nach im schaut, ob es ihm auch gut geht.
          Nicht immer übernehmen die Geschwister diesen Part. Ich wünsche dir schöne Augenblicke mit deinem Bruder und vor allem wünsche ich dir immer jemanden an der Seite, der dich in deinem Tun unterstützt.

          Mit der Betreuung hast du sicher auch eine Menge Verantowrtung übernommen. Es gitb eine interessante Broschüre zum Thema "Betreuung", die man auf der Seite vom Bundesministerium der Justiz findet. Über die Links findest du auf die entsprechenden Seiten:

          https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publi...ationFile&v=10

          http://www.bmjv.de/DE/Themen/Vorsorg...echt_node.html

          Ich wünsche dir, dass du alles nach und nach zusammen findest und genau um die Rechte, aber auch Pflichten von euch beiden weißt. Das Wissen, welches wir Mütter in unserem Engagement für unser Kind uns angeeignet haben, kamn auch nicht über Nacht. Das meiste lernt man aus Erfahrung, oder Fachleute unterstützen einen hilfreich.

          Die User vor mir haben deine Frage bereits gut und hoffentlich hilfreich beantwortet. Wenn du noch weitere Fragen hast, dann kannst du dich immer gerne hier melden.

          Auf der Seite von der Lebenshilfe, oder auch beim

          BVKM (Bundesverband der Menschen mit Körperbehinderung)

          www.bvkm.de

          kann man auch ganz viele Infos finden.

          Vielleicht ist dein Bruder auch im VDK? Da findest du auch Unterstützung und Hilfe bei Bedarf.

          Last but not least, halten wir hier natürlich auch eine Fülle von Informationen vor.Über die Suchfunktion findest du in die einzelnen Bereiche.

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            #6
            vielen Dank für die Willkommensgrüße.
            Stimmt, es ist für mich nicht leicht. Ich leide immer noch sehr unter dem plötzlichen Tod meiner Mutter.
            Umso mehr brauch mein Bruder nun all meine Liebe und Aufmerksamkeit, damit auch er den Tod unserer Mutter überwinden kann. Leider weiß ich nicht, inwieweit er versteht, dass unsere Mutter tot ist. Er fragt immer nach ihr.

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              #7
              Liebe Ilona,

              es gibt spezielle Hilfen, wie man Menschen mit einer geistigen Behinderung, den Tod eines geliebten, oder auch gewohnten Menschen beibringen, bzw. erklären kann.
              Das sind so Situationen, die wir Mütter von betroffenen Kindern immer mal so im Hinterkopf haben. Ich selbst weiß auch gar nicht, wie mein eigenes Kind meinen Tod aufnehmen würde. Der Tod meines Vaters, also seines geliebten Opa`s hat ihn schon irgendwie verändert und wenn man den Opa erwähnt, fängt er immer noch an, sich an den Kopf zu hauen. Wie soll man es den Kindern erklären? Sie bleiben ja immer Kinder, irgendwie.
              Das ist auch ein Grund, warum ich mich von meinem Kind löse. Es muss eben auch ohne mich zurecht kommen und dem älteren Geschwisterkind möchte ich die Verantwortung nicht aufdrücken. Ich möchte ja, dass auch dieses Kind ein glückliches Leben, ohne diese "immer da" Verantwortung, führen kann.
              Momentan befinde ich mich in dieser Ablösungsphase und bin immer noch am Suchen, wo jetzt mein Platz ist. Die Leitung des Wohnheimes ist mir da eine große Hilfe.
              Ich habe dir mal einen Link zum Bundesverband unten angefügt. Wenn du auf die erste Zeile (Bücher) gehst, kommst du zu einer Vorstellung eines Textes in leichter Sprache.

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